Erweiterungsoptionen bei §34 Baugesetzbuch

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U

Upgrade_BKS49

Guten Abend miteinander,

erstmal einen herzlichen Dank an die aktiven Forenmitglieder, die hier mit ihrem Wissen/Erfahrungen einem echt den Alltag rund um den Hauskauf/Hausbau erleichtern.

Wir wohnen in der schönen, aber bekanntermaßen auch recht teuren Stadt München und haben vor kurzem den Zuschlag für ein echtes "Liebhaberobjekt" im Stadtgebiet erhalten.

Problemstellung:
Aufgrund der umliegenden Bebauung und der getätigten Anbauten bei den RMH der Siedlung gehen wir aktuell davon aus, dass der aktuelle Zustand das maximale ist was wir flächenmäßig rausholen können. Uns interessiert, ob ihr diese Einschätzung teilt oder ob ihr hier bei dem REH realistische Chancen seht das Objekt durch eine Verbreiterung nach Norden zur Grundstücksgrenze hin zu vergrößern. (z.B durch einen Anbau). Zeitdruck haben wir bei der ganzen Sache nicht.

Zum Objekt:
Das Grundstück ist 316m² groß und liegt in einem reinen Wohngebiet (WR lt. Flächennutzungsplan). Bebaut ist es mit einem REH aus dem Jahr 1937. Um 1980 wurde bereits im EG angebaut und im Jahr 2000 wurden im OG&DG Dachgauben eingebaut. Im aktuellen Zustand kommt das Haus auf eine Wohnfläche von 60m² bei Nfl von ca 125m². Das Haus befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand.

Baurecht:
Es gibt für das Gebiet keinen Bebauungsplan. Es gilt Baurecht gem. §34 Baugesetzbuch.

Falls weitere Informationen benötigt werden, um den Sachverhalt einschätzen zu können, bitte einfach Bescheid geben. Ansonsten ist uns bewusst, dass am Ende nur das Bauamt finale Auskunft geben kann.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Bayernatlas Lagekarte.PNG
Lageplan, teilw. Maßangaben.PNG
 
E

Escroda

ob ihr diese Einschätzung teilt
Anhand Deiner Anhänge ja, anhand des Luftbildes vom einschlägigen Kartendienstanbieter sehe ich doch eine kleine Chance, da die drei anderen Eckhäuser an der Kreuzung zumindest Nebenanlagen dort errichtet haben. Andererseits müssen die ja nicht rechtmäßig dort stehen, berechtigen Nebenanlagen beim Nachbarn nicht zur eigenen Hauptanlagenrerweiterung und irgendwoher müssen die Baulinien und -grenzen im zweiten Bild ja kommen; vermutlich aus einem aufgehobenen Bebauungsplan, dessen Festsetzungen auch gerne nach §34 Baugesetzbuch als faktische Baulinien und -grenzen benutzt werden.
 
Y

ypg

Ich hab mal in einer Wohnzeitschrift, vor Jaaahren. einen Ausbau eines Kellers eines RH in einer Reihenhaussiedlung (irgendwas mit Marienkäfer…) gesehen, wie sie den Keller in Richtung Terrasse erweitert haben und dort dem „Dach“ der Erweiterung des Kellers ein Glasdach verpasst haben. Wäre vielleicht eine Möglichkeit ?
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Wie viele Etagen sind dass? 60m2 WF und 125m2 NF klingt irgendwie unschluessig fuer ein REH.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Für den konkreten Fall hilft dir das wenig, aber hier in Nürnberg hat bei einer ähnlichen Bausituation mittlerweile fast jedes der Eckhäuser im EG einen Anbau, teils bis sehr nahe an die Straße.
Die Anbauten sind meist sowohl in den Garten als auch zur Straße hin gezogen. In die Tiefe des Gartens so, dass die 3m zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Als Anbau im EG und OG hab ich das jedoch noch nicht gesehen.
Diese Anbauten sind übrigens alle in den letzten 2-3 Jahren entstanden. Daher bei Google Maps leider noch nicht dargestellt.

Im Bayernatlas dargestellt, also wohl mit Baugenehmigung ...

erweiterungsoptionen-bei-34-baugb-506428-1.JPG
 
U

Upgrade_BKS49

@Escroda
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Es gab wohl einen Bebauungsplan, welcher aber bereits im März 1937 revidiert wurde. Westlich, südlich & östlich der Reihenhaussiedlung befindet sich städtischer Geschosswohnungsbau. Für diese Teil-Gebiete existiert ein gültiger Bebauungsplan nachdem dort in den vergangenen Jahrzehnten der Altbestand abgerissen und mit deutlich höherer Geschossflächenzahl neu gebaut wurde. Aus diesem Plan stammt auch das zweite Bild.
Meine Planungsprämisse ist das die Nebenanlagen der anderen REH dort rechtmäßig stehen.

@ypg
Korrekt-die ganze Siedlungsanlage nennt sich "Maikäfersiedlung". Von sehr "langgezogenen" Kellern haben uns die Nachbarn bei unserer Siedlungsbegehung berichtet.

@hanghaus2000
Danke für den Hinweis-das stimmt wohl wenn ich es zusammenaddiere. ich hab gestern Abend die Flächenangaben aus einem baugleichen sanierten Haus Expose genommen...

So sollte es ca. korrigiert aussehen:
KG 41m² -->NFl, wurde in anderen Häusern öfters in Teilen zu Wohnfläche umgebaut
EG 41m² -->Wohnfläche (ohne den Ansatz der Terrasse)
OG 19m² -->Wohnfläche
DG 7m² ---> Nfl

Am Ende der Grundstücke stehen teilweise recht große Garagen/Gartenhäuser. Vmtl. hatte das andere Expose diese Flächen noch in die Nfl hinzuaddiert.

@RomeoZwo
Das war auch der Gedanke den interessanter Weise die finanzierende Bank aufgebracht hatte. "Da können Sie doch noch mehr rausholen". Nachdem die Wohnfläche. aktuell niedrig ist, wäre natürlich alleine ein Anbau im EG schon eine deutliche Aufwertung.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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