S
Silberfuchs24.02.23 11:42Unsere Photovoltaikanlage mit Speicher ist in der Gesamtkostenaufstellung unseres geplanten Fertighauses mit einer Summe einschließlich Mehrwertsteuer ausgewiesen. Der Fertighaushersteller verweigert nun die Erstattung der 19% Mehrwertsteuer (staatl. Förderung 2023) mit der Begründung: Die Photovoltaikanlage ist im Fertighausertrag inkludiert, woraus sich eine einheitliche Leistung ergibt. Die Lieferung der Photovoltaikanlage ist daher eine Nebenleistung zur Hauptleistung "Hauskauf" und Umsatzsteuerlich mit 19% zu besteuern.
Ist dies Rechtens?
Ist dies Rechtens?
A
allstar8325.02.23 13:22Leider weiß ich das nicht.
Aber wie weit ist denn die Planung? Die Regelung gilt ja nur dieses Jahr. Falls ihr das mit Einzug und Abnahme nicht schafft ist es eh egal was bei der Frage rauskommt.
Aber wie weit ist denn die Planung? Die Regelung gilt ja nur dieses Jahr. Falls ihr das mit Einzug und Abnahme nicht schafft ist es eh egal was bei der Frage rauskommt.
W
WilderSueden25.02.23 21:23Soweit ich das weiß, habt ihr in dem Fall tatsächlich Pech, da die Nullsteuer nur auf die Photovoltaik gilt. Ohne gesonderte Rechnung könnt ihr den Anteil nicht ausweisen.
Wie weit seid ihr denn im Prozess? Gegebenenfalls würde ich die Photovoltaik aus dem Vertrag lösen und selbst vergeben
Wie weit seid ihr denn im Prozess? Gegebenenfalls würde ich die Photovoltaik aus dem Vertrag lösen und selbst vergeben
Es wäre ein leichtes, die Photovoltaik aus dem Vertrag zu nehmen und extra auszuweisen. Der GU hat weder davon einen Nachteil noch von seiner Variante einen Vorteil, da er berechnete USt natürlich abführen muss. Deine Ersparnis fließt ja vielleicht in das eine oder andere Bemusterungsextra, das sollte eigentlich in seinem Interesse sein.
Ähnliche Themen