Grundstücksplanung / Grundrissplanung

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SaschaL

Ja, in der Landesbauordnung steht, dass ein Dachüberstand zu den "untergeordneten Gebäudeteilen zählt und nicht mitberechnet wird".

Aber es gab 2018 ein Urteil, wo es wohl jemand übertriebe hatte: Der hatte 1,80m oder so und wurde dann zum Rückbau verpflichtet auf maximal 0,50m - seitdem würde man dann das annehmen. Laut Urteil, weil das Gesetz - auch wenn es das nicht so sagt - natürlich nicht so gemeint sei, dass man einen Dachüberstand von beliebiger Größe bauen kann. 0,50m seien ausreichend.

Nun gut - wenn das so ist, wird es zumindest nicht leichter. Müsste ich in der Landesbauordnung auch etwas zu Stellplätzen hintereinander finden? Konnte dazu nichts im Netz entdecken?!
 
S

SaschaL

Uff... man kauft ein Grundstück ohne die Maße zu kennen? Aber qm2 werden zumindest konkret benannt? Ich sehe, ich muss noch viel lernen ;)

Nun, bei meiner geplanten Hausbreite ändert das ja eigentlich alles nix, solange ich bereit bin im Bereich Stellplatz / Carport Kompromisse einzugehen...

Nehmen wir an Abstand zum Nachbar: 4m wegen Dachüberstand
Haus: 9m
Dann bleiben bei 18 Meter Grundstück fünf Meter Platz für einen Carport bzw. vier Meter bei 17 Meter Grundstück - und schmaler sollte es dann wirklich nicht werden...

Also verabschiede ich mich mal vorerst von der Idee Doppel-Carport...
 
S

SaschaL

Nein, immer ca. Wir sind hier nicht in der Feinmechanik.
Das fühlt sich aber ein wenig so an :D

Aber mal im Ernst: Ich sitze beim Notar und im Vertrag steht "Kaufgegenstand ist Grundstück XYZ mit einer Größe von ca. 606qm2"

Dann werden es am Ende aber auch kaum 550qm2 werden, oder? Gibt es da "gängige" Abweichungen? Oder geht es da dann eher um cm?
 
11ant

11ant

Stellplätze würde ich im Bebauungsplan geregelt erwarten. Für dieselbe Wohneinheit habe ich gefangene Stellplätze noch nicht ausgeschlossen gesehen. Wenn die Landesbauordnung sagt 50 cm Dachüberstand sind tolerabel und Du baust 80, dann sehe ich nicht die Differenz, sondern den ganzen Überstand den Abständen hinzuzurechnen. Der Dachüberstand ist dann nicht mehr untergeordnet, teilweise untergeordnet gibt es m.E. nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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