Erschließungskosten auf anderes Grundstück draufgerechnet

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tlactar

Hallo,

wir haben letztes Jahr ein unerschlossenes eines von mehreren Grundstücken direkt vom Eigentümer erworben. Da es nicht direkt an der Straße liegt wird eine Stichstraße benötigt, die man sich mit mehreren anderen teilt - Ausführung durch eine vom Eigentümer beauftragte Erschließungsgesellschaft. Die gleiche Firma hat ebenfalls die Erschließung mit Regen/Schmuitzwasser durchgeführt - allerdings nicht über besagte Straße sondern direkt über die anderen Grundstücke. Dieses Jahr haben sie es endlich geschafft auszurechnen was der Spaß kostet und einen entsprechenden Kaufvertrag für das Weg-Grundstück erstellen lassen. Nun wurde jedoch zu den Grundstückskosten einmal die Erschließung des Weges draufgerechnet (völlig in Ordnung), zum anderen aber auch die vom Weg vollkommen unabhängige Versorgung unseres Grundstückes mit Regen/Abwasserleitungen (die wie gesagt über die Grundstücke der Nachbarn verläuft).

Das resultiert natürlich in einem nicht unerheblich höheren "erschlossenen" Wert des Wegeanteils und damit auch in entsprechend höherer grunderwerbsteuer. Darauf angesprochen meinte die Baufirma "das müsse so" und eine separate Rechnung für die Erschließung mit Regen/Schmutzwasser ginge nicht...

nun meine Frage, ob da wirklich etwas rechtliches hinter stecken kann oder die Firma lediglich keine Lust hat, da nochmal den Vertrag zu ändern und das gesondert abzurechnen. Und besagte Leitungen machen grob die Hälfte des Preises aus, daher geht es da schon um mehr als 3,50€

ich versuche mal das ganze zu zeichnen und bitte meine Paint-Skills zu verzeihen ...
erschliessungskosten-auf-anderes-grundstueck-draufgerechnet-174921-1.jpg
 
Nordlys

Nordlys

Das ist mir etwas zu hoch. Normal wäre doch: Ich kauf das Wege Grundstück zu Summe xy. Das steht im Notarvertrag. Darauf grunderwerbsteuer.
Dann beauftrage ich den Tiefbauer und bezahle den per Rechnung. zwei getrennte Geschäfte.
Die Erschließungskosten in den Notarvertrag hinein zu nehmen macht nur dann Sinn, wenn ich diese dann netto abrechnen kann, plus Grunderwerbsteuer statt! Mwst.
 
T

tlactar

genau das hatte ich auch gedacht, aber die Firma behauptet, dass wir in jedem Fall auf die Erschließungskosten grunderwerbsteuer zahlen müssten, auch wenn die ja unabhängig von dem Weg und nach dem Kauf des eigentlichen Grundstückes in Auftrag gegeben wurde, da könnten sie es auch gleich mit auf den Weg aufschlagen...
 
A

Alex85

genau das hatte ich auch gedacht, aber die Firma behauptet, dass wir in jedem Fall auf die Erschließungskosten grunderwerbsteuer zahlen müssten, auch wenn die ja unabhängig von dem Weg und nach dem Kauf des eigentlichen Grundstückes in Auftrag gegeben wurde, da könnten sie es auch gleich mit auf den Weg aufschlagen...
Ich bin da zwar kein Profi, aber das kann ich inhaltlich überhaupt nicht nachvollziehen. Die Erschließung steht doch in gar keinem Zusammenhang mit der Stichstraße, um die es jetzt doch geht, weil die Erschließung über ein Nachbargrundstück erfolgt.
Du erwirbst an der Fläche, über die erschlossen wird, doch kein Eigentum, oder? Also warum sollte darauf grunderwerbsteuer anfallen.
Was sagt denn der Notar dazu? Der dürfte sich doch auch am Kopf kratzen, was er da beurkunden soll.
Von wo werden denn Strom/Wasser/ggf. Gas erschlossen? Geht das über die Stichstraße? Redet ihr vielleicht nur aneinander vorbei?
 
Nordlys

Nordlys

Ich sag Euch, das hat was mit der Mwst.zu tun. Der Verkäufer verkauft ein erschlossenes Grundstück. Dieser Verkaufserlös unterliegt nicht der Mwst., sondern der Grunderwerbsteuer, die der Käufer zahlt.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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