Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Girokonto für Bauherren finden
- Hauseingang gestalten
- Zaunarten und Eigenschaften
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ ErmittlungHeizkosten vor Objekterwerb?, Prüfung KV

Erstellt am: 07.01.13 13:56
E
Eisvogel
Hallo an alle und noch ein Gutes Neues wünsche ich euch.

Wir sind nach langen Überlegungen nun kurz davor ein Haus zu kaufen.

Was uns noch große Sorgen bereitet ist die Ölheizung welche das ca 235 m2 große Haus komplett mit Fußbodenheizung ausgestattet beheizen soll.
Wie kann ich vor dem Kauf die mich erwartenden Heizkosten ermitteln?
Ich habe von so genannten Energieberatern gelesen?
Was muss ich diesem den alles mitteilen das er mir die Kosten errechnen kann, oder ist dies nur möglich wenn er das Objekt vor Ort ansieht um eine genaue Berechnung zu erstellen?

Außerdem stellen sich uns noch die Fragen:

- Würdet ihr immer einen Gutachter hinzuziehen auch wenn das Haus einen guten trockenen Eindruck macht?
-Würdet ihr ebenfalls beim Kaufvertrag trotz Makler einen Anwalt über den Vertrag schauen lassen?

Danke für eure Hilfe
Gruß Simon
K
karliseppel
09.01.13 09:35
> Muss jedes Haus einen Energiepass haben und falls nicht ist es
> selbstverständlich das Ich als Käufer die Kosten dafür übernehmen muss?
Ja, dein Verkäufer muss dir auf Verlangen diesen Energieausweis vorlegen!
§ 16 Abs. 2 Energieeinsparverordnung
Beauftragung und Zahlung ist natürlich Sache des Verkäufers!
Vglw. Wiki->Energieausweis.

Unverzüglich bedeutet hier unverzüglich - und nicht, dass er erst einen beauftragt,
wenn Interessent danach fragt! Damit ist er bereits gem §27 im Bereich einer Ordnungswidrigkeit!
€uro
09.01.13 10:41
Eisvogel schrieb:
...(Habe rausgefunden das man mit Pellets im Vergleich zu Öl nach 20 Jahren ca 12.000 Euro spart wenn man beide Systeme komplett neu anschafft).
Da wäre ich mir nicht sicher, hängt allerdings davon ab, wer das gesponsert hat. ;-)
Eisvogel schrieb:
...Sonst kaufe ich ja zwei Heizungen da die Ölheizung bereits vorhanden ist.
Richtig! Eigentlich unsinnig. Allerdings sollte der Kaufpreis heutigen Notwendigkeiten und Ansprüchen genügen. Eine veraltete Heizungsanlage mit schlechtem JNG berechtigt durchaus zu Kaufpreisminderungen.
Eisvogel schrieb:
....Muss jedes Haus einen Energiepass haben und falls nicht ist es selbstverständlich das Ich als Käufer die Kosten dafür übernehmen muss?
Es besteht Rechtsanspruch. Die Kosten hierfür muß der Verkäufer übernehmen.
Allerdings gestattet der Energiepass lediglich eine qualitative Beurteilung bzw. einen qualitativen Vergleich verschiedener Objekte.
Tatsächlich zu erwartende Verbrauchskosten lassen sich hieraus nicht ableiten. Das ist vom Gesetzgeber auch nicht vorgesehen.
Will man die tatsächlich zu erwartenden Verbrauchskosten kennen, ist zusätzlicher Aufwand erforderlich.
Im Übrigen hat Micha&Dany die Gesamtzusammenhänge sehr gut beschrieben!

v.g.
energiepassenergieausweisverbrauchskosten