Hallo an alle und noch ein Gutes Neues wünsche ich euch.
Wir sind nach langen Überlegungen nun kurz davor ein Haus zu kaufen.
Was uns noch große Sorgen bereitet ist die Ölheizung welche das ca 235 m2 große Haus komplett mit Fußbodenheizung ausgestattet beheizen soll.
Wie kann ich vor dem Kauf die mich erwartenden Heizkosten ermitteln?
Ich habe von so genannten Energieberatern gelesen?
Was muss ich diesem den alles mitteilen das er mir die Kosten errechnen kann, oder ist dies nur möglich wenn er das Objekt vor Ort ansieht um eine genaue Berechnung zu erstellen?
Außerdem stellen sich uns noch die Fragen:
- Würdet ihr immer einen Gutachter hinzuziehen auch wenn das Haus einen guten trockenen Eindruck macht?
-Würdet ihr ebenfalls beim Kaufvertrag trotz Makler einen Anwalt über den Vertrag schauen lassen?
Danke für eure Hilfe
Gruß Simon
Wir sind nach langen Überlegungen nun kurz davor ein Haus zu kaufen.
Was uns noch große Sorgen bereitet ist die Ölheizung welche das ca 235 m2 große Haus komplett mit Fußbodenheizung ausgestattet beheizen soll.
Wie kann ich vor dem Kauf die mich erwartenden Heizkosten ermitteln?
Ich habe von so genannten Energieberatern gelesen?
Was muss ich diesem den alles mitteilen das er mir die Kosten errechnen kann, oder ist dies nur möglich wenn er das Objekt vor Ort ansieht um eine genaue Berechnung zu erstellen?
Außerdem stellen sich uns noch die Fragen:
- Würdet ihr immer einen Gutachter hinzuziehen auch wenn das Haus einen guten trockenen Eindruck macht?
-Würdet ihr ebenfalls beim Kaufvertrag trotz Makler einen Anwalt über den Vertrag schauen lassen?
Danke für eure Hilfe
Gruß Simon
K
karliseppel09.01.13 09:35> Muss jedes Haus einen Energiepass haben und falls nicht ist es
> selbstverständlich das Ich als Käufer die Kosten dafür übernehmen muss?
Ja, dein Verkäufer muss dir auf Verlangen diesen Energieausweis vorlegen!
§ 16 Abs. 2 Energieeinsparverordnung
Beauftragung und Zahlung ist natürlich Sache des Verkäufers!
Vglw. Wiki->Energieausweis.
Unverzüglich bedeutet hier unverzüglich - und nicht, dass er erst einen beauftragt,
wenn Interessent danach fragt! Damit ist er bereits gem §27 im Bereich einer Ordnungswidrigkeit!
> selbstverständlich das Ich als Käufer die Kosten dafür übernehmen muss?
Ja, dein Verkäufer muss dir auf Verlangen diesen Energieausweis vorlegen!
§ 16 Abs. 2 Energieeinsparverordnung
Beauftragung und Zahlung ist natürlich Sache des Verkäufers!
Vglw. Wiki->Energieausweis.
Unverzüglich bedeutet hier unverzüglich - und nicht, dass er erst einen beauftragt,
wenn Interessent danach fragt! Damit ist er bereits gem §27 im Bereich einer Ordnungswidrigkeit!
Eisvogel schrieb:
...(Habe rausgefunden das man mit Pellets im Vergleich zu Öl nach 20 Jahren ca 12.000 Euro spart wenn man beide Systeme komplett neu anschafft). Da wäre ich mir nicht sicher, hängt allerdings davon ab, wer das gesponsert hat. ;-)Eisvogel schrieb:
...Sonst kaufe ich ja zwei Heizungen da die Ölheizung bereits vorhanden ist. Richtig! Eigentlich unsinnig. Allerdings sollte der Kaufpreis heutigen Notwendigkeiten und Ansprüchen genügen. Eine veraltete Heizungsanlage mit schlechtem JNG berechtigt durchaus zu Kaufpreisminderungen.Eisvogel schrieb:
....Muss jedes Haus einen Energiepass haben und falls nicht ist es selbstverständlich das Ich als Käufer die Kosten dafür übernehmen muss? Es besteht Rechtsanspruch. Die Kosten hierfür muß der Verkäufer übernehmen.Allerdings gestattet der Energiepass lediglich eine qualitative Beurteilung bzw. einen qualitativen Vergleich verschiedener Objekte.
Tatsächlich zu erwartende Verbrauchskosten lassen sich hieraus nicht ableiten. Das ist vom Gesetzgeber auch nicht vorgesehen.
Will man die tatsächlich zu erwartenden Verbrauchskosten kennen, ist zusätzlicher Aufwand erforderlich.
Im Übrigen hat Micha&Dany die Gesamtzusammenhänge sehr gut beschrieben!
v.g.