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ᐅ Erfüllt der Architekt seine vertraglichen Pflichten?

Erstellt am: 16.04.22 05:24
A
ArthasLK
Hallo,

wir bauen ein Einfamilienhaus und warten gerade auf den Estrich. Wir haben einen Architekten zunächst mit Leistungsphase 1-4 beauftragt und anschließend mit Leistungsphase 5-8. Wir bauen also mit Einzelvergabe. Im Architektenvertrag steht zu den Leistungen des Auftragnehmers:
2Grundleistungen des Auftragnehmers
2.1Leistungsphasen gemäß § 35 HOAI:
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung derVergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung, Bauüberwachnung und Dokumentation

2.2Zusätzlich wird beauftragt:
- Leistungen für thermische Bauphysik nach der Energieeinsparungsverordnung inklusive kfw Antrag und Abrechnung
- Erstellung eines Entwässerungsgesuchs (kostenneutral)

Nun ist es so, dass der Architekt unser Projekt nur nebenbei bearbeitet. Nach 3 Monaten erfuhr ich, dass er eine 30h Anstellung bei einem großen Architekten Büro hat und nebenbei noch anderen Verpflichtungen nachkommt. Er versicherte mir aber „dass er genug Zeit für unser Projekt habe“. Diesen Eindruck teile ich aber gar nicht und bin als Erstbauherr der Meinung, dass er seine Arbeit nicht richtig erledigt. Das Einholen der Angebote und die Vergabe habe ich beispielsweise seit den Fenstern komplett selbst übernommen, weil wir sonst heute noch einen Rohbauer suchen würden.

Meine eigentliche Frage: gibt es einen Mindestumfang an Leistung des Architekten, auf den man sich berufen kann? In der HOAI stehen ja zu den einzelnen Leistungsphasen Grundleistungen. Müssen diese mindestens erbracht werden oder sind diese eher als Empfehlung zu verstehen, welche Leistungen nicht extra berechnet werden können?

Die Bauüberwachung sieht beispielsweise gerade so aus, dass der Architekt ab und zu mal auf der Baustelle erscheint und Fotos mit dem Handy knipst. Eine Dokumentation wird es nicht geben sagt er, die gibt es nur wenn etwas schiefgeht. Der Bauablaufplan wurde relativ spät erstellt (nach Einbau der Fenster) und mit großer Verzögerung aktualisiert, als der Putzer um 2 Wochen schieben musste. Der neue BAP wurde dem Heizungsbauer aber erst 1 Woche vor seinem neuen Einsatztermin geschickt und so konnte der natürlich nicht kurzfristig reagieren —> noch mal 2 Wochen Verzug. Ich erhalte keine laufende Kostenübersicht, obwohl mir die mal mündlich versprochen wurde. Und und und

Mich interessiert jetzt … kommt der Architekt formal seinen Pflichten nach und ich zahle am Ende allein für Leistungsphase 8 fast 10.000€ nur dafür, dass er ab und zu Fotos mit dem Handy gemacht hat? Oder habe ich Anspruch auf etwas mehr Dokumentation?

Ich habe auch schon vorsichtig bei der Architektenkammer angefühlt wie die Situation zu bewerten ist. Die wollten aber zunächst mal meinen Namen und den des Architekten (der ist in der Kammer gelistet). Ich will es aber bisher anonym halten, weil mir der Abschluss des Hausbaus oberste Priorität hat. Das ist auch der Grund weshalb ich viele Unverschämtheiten schlucke. Ich habe leider schnell realisiert, dass es ohne den Architekten auch nicht gehen wird.
11ant16.04.22 14:52
ArthasLK schrieb:

Der Architekt hat Ausführungspläne (Leistungsphase 5) und Leistungsverzeichnisse (Leistungsphase 6) erstellt und mir zugeschickt.
Na immerhin - ich hatte bisher den Eindruck, er habe statt den Leistungsphase 5 bis 8 nur die Leistungsphase 5 und 8 geleistet.
ArthasLK schrieb:

Der Bauablaufplan wurde relativ spät erstellt (nach Einbau der Fenster)
Da hättest Du schon mindestens Annahme unter Vorbehalt erklären müssen, eigentlich wäre da bereits längst eine Aufforderung zur Leistungserbringung angezeigt gewesen.
ArthasLK schrieb:

Ich erhalte keine laufende Kostenübersicht,
Der Kostentrichter ist in Leistungsphase 8 längst Geschichte.
ArthasLK schrieb:

Mich interessiert jetzt … kommt der Architekt formal seinen Pflichten nach und ich zahle am Ende allein für Leistungsphase 8 fast 10.000€ nur dafür, dass er ab und zu Fotos mit dem Handy gemacht hat? Oder habe ich Anspruch auf etwas mehr Dokumentation?
Einen Anspruch sehe ich nur auf ein Bautagebuch. Fotos gehören da aber nicht dazu, da haben sich die Gewohnheiten baubloggender Häuslebauer schon erheblich weiter entwickelt als die Pflichten der Architekten. Deine Erwartungen sehe ich schon eher in der (bei Einfamilienhaus allerdings m.E. nicht angemessenen) Leistungsphase 9.
ArthasLK schrieb:

Nach 3 Monaten erfuhr ich, dass er eine 30h Anstellung bei einem großen Architekten Büro hat und nebenbei noch anderen Verpflichtungen nachkommt.
Das allerdings hielte ich für auch kammerseitig rügenswert, wenn er Dich vor Vertragsschluss nicht über seine Nebenerwerbsselbständigkeit aufgeklärt hat. Aus meiner Sicht ist das von "Treu und Glauben" gedeckt, als Nichtkaufmann Bauherr davon ausgehen zu dürfen, daß ein Architekt ohne gesonderten Hinweis zumindest im Haupterwerb freiberuflich selbständig ist; ich würde unter diesen Voraussetzungen sogar die Erwartung, er sei dies ausschließlich, nicht für überzogen halten. Insofern danke ich Dir für die Anregung, dies in meine Architektenvertragstips aufzunehmen.
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leistungsphase