Erfüllt der Architekt seine vertraglichen Pflichten?

4,80 Stern(e) 5 Votes
A

ArthasLK

Hallo,

wir bauen ein Einfamilienhaus und warten gerade auf den Estrich. Wir haben einen Architekten zunächst mit LP 1-4 beauftragt und anschließend mit LP 5-8. Wir bauen also mit Einzelvergabe. Im Architektenvertrag steht zu den Leistungen des Auftragnehmers:

2Grundleistungen des Auftragnehmers
2.1Leistungsphasen gemäß § 35 HOAI:
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung derVergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung, Bauüberwachnung und Dokumentation

2.2Zusätzlich wird beauftragt:
- Leistungen für thermische Bauphysik nach der Energieeinsparungsverordnung inklusive kfw Antrag und Abrechnung
- Erstellung eines Entwässerungsgesuchs (kostenneutral)
Nun ist es so, dass der Architekt unser Projekt nur nebenbei bearbeitet. Nach 3 Monaten erfuhr ich, dass er eine 30h Anstellung bei einem großen Architekten Büro hat und nebenbei noch anderen Verpflichtungen nachkommt. Er versicherte mir aber „dass er genug Zeit für unser Projekt habe“. Diesen Eindruck teile ich aber gar nicht und bin als Erstbauherr der Meinung, dass er seine Arbeit nicht richtig erledigt. Das Einholen der Angebote und die Vergabe habe ich beispielsweise seit den Fenstern komplett selbst übernommen, weil wir sonst heute noch einen Rohbauer suchen würden.

Meine eigentliche Frage: gibt es einen Mindestumfang an Leistung des Architekten, auf den man sich berufen kann? In der HOAI stehen ja zu den einzelnen Leistungsphasen Grundleistungen. Müssen diese mindestens erbracht werden oder sind diese eher als Empfehlung zu verstehen, welche Leistungen nicht extra berechnet werden können?

Die Bauüberwachung sieht beispielsweise gerade so aus, dass der Architekt ab und zu mal auf der Baustelle erscheint und Fotos mit dem Handy knipst. Eine Dokumentation wird es nicht geben sagt er, die gibt es nur wenn etwas schiefgeht. Der Bauablaufplan wurde relativ spät erstellt (nach Einbau der Fenster) und mit großer Verzögerung aktualisiert, als der Putzer um 2 Wochen schieben musste. Der neue BAP wurde dem Heizungsbauer aber erst 1 Woche vor seinem neuen Einsatztermin geschickt und so konnte der natürlich nicht kurzfristig reagieren —> noch mal 2 Wochen Verzug. Ich erhalte keine laufende Kostenübersicht, obwohl mir die mal mündlich versprochen wurde. Und und und

Mich interessiert jetzt … kommt der Architekt formal seinen Pflichten nach und ich zahle am Ende allein für LP8 fast 10.000€ nur dafür, dass er ab und zu Fotos mit dem Handy gemacht hat? Oder habe ich Anspruch auf etwas mehr Dokumentation?

Ich habe auch schon vorsichtig bei der Architektenkammer angefühlt wie die Situation zu bewerten ist. Die wollten aber zunächst mal meinen Namen und den des Architekten (der ist in der Kammer gelistet). Ich will es aber bisher anonym halten, weil mir der Abschluss des Hausbaus oberste Priorität hat. Das ist auch der Grund weshalb ich viele Unverschämtheiten schlucke. Ich habe leider schnell realisiert, dass es ohne den Architekten auch nicht gehen wird.
 
gutentag

gutentag

Wenn Du nicht schriftlich zur Erfüllung der vertraglichen Leistung aufgefordert hast, sehe ich kaum eine Chance am Ende die Zahlung zu verweigern.

Hat der Architekt die Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen für die Vergaben zur Verfügung gestellt?

Ob die Kosten eingehalten werden, solltest Du im eigenen Interesse selber überprüfen. Sind denn die bisherigen Vergaben im Budget (Kostenrahmen der Kostenschätzung des Architekten?)
 
Zuletzt bearbeitet:
A

ArthasLK

Der Architekt hat Ausführungspläne (LP5) und Leistungsverzeichnisse (LP6) erstellt und mir zugeschickt. Die beiden LPs sehe ich auch unstrittig an. Mitwirkung bei Vergabe (LP7) war nie wirklich vorhanden, im Gegenteil anfangs verließ ich mich noch drauf und kam so in 12 Wochen Wartezeit auf die Fenster.

Für mich am schwierigsten greifbar ist die LP8. Gibt es dafür einen Mindeststandard, der erfüllt werden muss? Gehören bestimmte Dokumentationen zwingend dazu? Bevor ich eine Nichterfüllung vertraglicher Pflichten schriftlich anzeige, will ich erst mal verstehen was genau seine Pflichten sind.

Keine Angst ich verlasse mich nicht mehr auf ihn und verfolge selber die Kosten (vergangen und ausstehend).
 
gutentag

gutentag

Schau doch mal in die HOAI was der Architekt genau schuldet.

ohne Anspruch auf Vollzähligkeit:

LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
• Überwachen und koordinieren der Ausführung
• Aufstellen und fortschreiben eines Zeitplanes, führen eines Bautagebuches
• Abnahme der Bauleistung, Feststellung von Mängeln und Überwachen der Beseitigung
• Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung, Kostenkontrolle
• Organisation behördlicher Abnahmen
• Übergabe des Objekts
• Auflisten der Gewährleistungsfristen
• Aufstellen, überwachen und fortschreiben von Zahlungsplänen und differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
• Über die Grundleistung hinausgehende Bauleitung
 
Zuletzt bearbeitet:
A

ArthasLK

Okay. Mir ist bekannt, dass es Grundleistungen für die einzelnen LPs nach der HOAI gibt. Ich war mir bisher nur nicht sicher, ob genau das auch geschuldet wird. Bei der LP8 wären das 16 Grundleistungen, von denen sehr viele bisher nicht erfüllt worden.


Wenn Du nicht schriftlich zur Erfüllung der vertraglichen Leistung aufgefordert hast, sehe ich kaum eine Chance am Ende die Zahlung zu verweigern.
Wie sollte ich den Architekten deiner Meinung nach auffordern? Vielleicht:

„Sehr geehrter xxx,

für meine Übersicht fehlen mir noch folgende Unterlagen:
  • aktueller Bauablaufplan
  • Dokumentation des bisherigen Bauablaufes
  • Rechnungsprüfung der Gewerke Innenputz, Trockenbau, …
  • Abnahmeprotokolle der Gewerke Fenster, Innenputz, Rohbau, …
  • Kostenfeststellun
  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

Bitte senden Sie mir die Unterlagen bis xxx zu.“

Und es gäbe noch einiges mehr.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Architekt / Architektur gibt es 338 Themen mit insgesamt 3697 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben