Okal Haus Erfahrungen? Okal Haus Preise?

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G

grandmasterO

Es wurde hier schon mehrmals dem TE geantwortet und abgeraten bei denen zu unterschreiben, ohne vorher ein Grundstück zu besitzen.
Darüber hinaus, ist die Gefahr sehr hoch, dass man doch Grunderwerbsteuer bezahlen muss auf das Haus.

Kauft man jedoch ein Grundstück von der Stadt/Gemeinde und entscheidet sich danach für Okal, dann wird sicher kein Grunderwerbsteuer fällig auf das Haus.

Ich würde es nicht machen, egal was die mir versprechen werden. Die bekannte Portale sind voll von den Angeboten, obwohl die Grundstücke Mangelware sind. Man muss sich die Frage stellen, wo kommen diese ominösen Grundstücke her?


Die Anzahl der Antworten ist ja auch kein Problem aber geholfen wurde Ihm oder auch allen anderen interessierten nicht. Ich bin kein Jurist nur Dipl. Kaufmann aber , wenn ich jetzt mein Wissen über das Wirtschaftsrecht (zur Kenntnis bitte nur meine persönliche Annhahme) aus dem Studium anlege sehe ich dem Fall noch kein verbundenes Geschäft , was eine Steuer auf "Alles" begründet.

Nochmals ich würde mit dem Vertriebler kein Vertrag abschließen aber das ist nur meiner persönliche Meinung, hat aber mit dem Sachverhalt nichts zu tun.

Mich würde einfach wirklich die Rechtslage interessieren, wenn der Hausbauer nur vermittelt und im notariellen Kaufvertrag nichts von Baubindung mit einem festen Hausbauer steht.


Das hier keiner eine verbindliche Aussage treffen kann ist natrürlich bekannt und auch gut so, aber ohne jegliche Begründung und Fakten etwas zu behaupten bringt halt auch nichts
 
D

danielohondo

Die 6 Monate sind auch unwichtig . Wir kauften im Juli und schlossen Bauvertrag Ende September. Wir kauften von der Volksbank und machten Bauvertrag mit Martin Specht. Vom Finanzamt gab es nie die Spur eines Zweifels dass beides getrennt zu sehen ist. Grunderwerb natürlich nur aufs Grundstück.
Diese 6 Monate habe ich bei Dr. Klein auf der Seite gefunden. Das muss nicht unbedingt als zwingend notwendig betrachtet werden.
 
WilderSueden

WilderSueden

Die bekannte Portale sind voll von den Angeboten, obwohl die Grundstücke Mangelware sind. Man muss sich die Frage stellen, wo kommen diese ominösen Grundstücke her?
Teilweise existieren sie gar nicht. Das weiß ich weil die Grundstücke das Neubaugebiet identifizieren lassen und ich die Gemeinden im Herbst abtelefoniert habe auf der Suche nach Grundstücken. Auf Nachfrage wurde auch gesagt dass die Gemeinde ihre Grundstücke gar nicht an Baufirmen vergibt sondern nur noch direkt an Bauherren.
Teilweise gibt es auch Privaterschließung durch Baufirmen, meine Schwester hatte sich ein derartiges Haus überlegt aber dann doch nicht genommen da die Firma unfähig war eine Baubeschreibung zu liefern die auch die mündlichen Versprechungen enthält (ob Absicht oder Inkompetenz ist an der Stelle dann egal).
Und dann gibt es teilweise natürlich Grundstücke die auf irgendeinen Weg bei einer Baufirma gelandet sind. Da in der Regel aber weder diese Grundstücke noch die Privaterschließungen echte Sahnestücke sind kann man nur davon abraten sich ungesehen zu binden.

Mich würde einfach wirklich die Rechtslage interessieren, wenn der Hausbauer nur vermittelt und im notariellen Kaufvertrag nichts von Baubindung mit einem festen Hausbauer steht.
Verbundener Vertrag ist verbundener Vertrag. Steht im Vertrag fürs Grundstück drin "Bau nur mit Firma X" ist es ein verbundenes Geschäft. Steht nichts drin und es gibt aber eine Art Geheimvertrag ist das auch ein verbundenes Geschäft da keine Wahlfreiheit besteht. Nur wenn man wirklich Wahlfreiheit hat ist das legal kein verbundenes Geschäft. Unabhängig davon ob das Finanzamt den Fall mit dem Zusatzvertrag bemerkt oder nicht. Der Punkt ist aber dass ein Hausbauer nicht vermittelt und dann die Freiheit lässt mit der Konkurrenz zu bauen. Also wird es immer auf Lösung 1 oder 2 rauslaufen
 
N

nordanney

Ich habe mich auch informieren müssen, da wir auch kurz davor stehen ein Grundstück von der Stadt zu erwerben. Um keine Grundsteuer auf das Haus bezahlen zu müssen, muss folgendes gelten:
- Zwei unabhängige Verträge, Grundstücks und Werkvertrag
- Zeitliche Trennung zwischen Grundstückskauf und Werkvertrag. Möglichst 6 Monate, wobei die Dauer scheint mir willkürlich zu sein, da verschiedene Angaben gefunden
- Freie Auswahl als Bauherr an Baufirmen. Man darf nicht in seiner Entscheidung an bestimmte Kriterien gebunden sein
Grundsätzlich richtig. Zeitliche Trennung völlig unnötig. Kannst sogar den Werkvertrag vor dem Grundstückskauf durchziehen. Musst nur nachweisen, dass keine Verbindung zwischen Planung und Kauf liegt. Ist bei Grundstücken von der Kommune quasi immer so. Teilweise dauert es auch zig Monate, bis tatsächlich ein Grundstückskauf notariell durch ist - da kann man vorher schon planen und unterschreiben.
Jetzt ist halt die Frage was ist wenn der Hausanbieter nur vermittelt und der Verkäufer eine völlig andere Person ist.
Dann ist es zunächst kein gekoppeltes Geschäft. Wenn Du das Grundstück aber nur bekommst mit Unterschrift auf den GU-Vertrag, dann schon, denn dann hast Du keine Wahlfreiheit.
Die wenigsten können doch heute bei der Marktlage einfach mal so ein Grundstück ohne Kredit also mit Eigenkapital kaufen um dann später nach 6 Monaten einen Kredit nur für das Haus aufnehmen. Wie sprechen hier von möglichen Grundstückspreisen von bis zu 1000€/qm. z.B. 600qm Grundstück für 300€/qm macht schon 180.000€ + Kaufnebenkosten ist man schon fast bei 200.000€

Die meisten werden doch Haus und Grundstück zusammen finanzieren und da wird die Bank alle Unterlagen wollen d.h. Werkvertrag incl. aller Grundrisse , die Berechnung für den KFW-Kredit ,den Kaufvertrag für das Grundstück..., da hängt die Reihenfolge zusammen.
Die meisten, die ohne GU-Bindung kaufen, kaufen tatsächlich variabel oder schließen schon fest ab. Warum auch nicht. Das Eigenkapital muss sowieso zu Beginn eingebracht werden. Alternativ kaufen sie
Hier hat der Thread-Ersteller mit einem wirklichen Fall nach einen verbundenen Geschäft gefragt (auch ich finde die Frage interessant) aber hier wird leider nicht auf die Frage eingegangen,
Knackige Antwort: Ja (haben aber auch schon viele andere geschrieben). Da gibt es auch nix zu diskutieren oder auszulegen. Ob das FA dann belogen und beschissen
Teilweise existieren sie gar nicht.
Ich gehe noch weiter und sage, dass sie zu 95% nicht existieren. Höchstens lokale GUs haben einen Finger auf Grundstücken im Rahmen der Zusammenarbeit mit Kommunen und Neubaugebieten. Die überregionalen zu annähernd 100% nicht.
 
K1300S

K1300S

Fakt ist: Das FA wird (u. U. nach einiger Zeit) nachfragen, ob es irgendeinen Zusammenhang zwischen Grundstück und Hausbauvertrag gibt. Das ist wahrheitsgemäß zu beantworten, und dann ist die Entscheidung nicht nach Ermessensspielraum sondern glasklar für Grunderwerbsteuer. auf alles. Wer hier lügt, begibt sich auf ganz dünnes Eis, denn Finanzämter sind heutzutage auch nicht auf den Kopf gefallen. Im Zweifelsfall wird es dann nicht nur teuer sondern auch unangenehm.
 
11ant

11ant

Ein Beispiel aus unserer Nachbargemeinde. Es werden Grundstücke auf den Portalen angeboten von Bien-Zenker. Diese werden aber von der Gemeinde verkauft, was natürlich im Portal nicht erwähnt wird, genausowenig wird erwähnt, dass man mit Bien-Zenker bauen muss.
Auf welcher (auch: Rechts-) Grundlage soll denn da die Gemeinde die interessen einer privatwirtschaftlichen Gechäftspartei mitvertreten ?
"Technisch" kann ich mir das zwar vorstellen, z.B. daß eine Baufirma der Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplanes finanziert und dafür ein Vorschlagsrecht ausbedingt, an wen ein Kontingent X der Grundstücke vergeben wird - aber ob ein solcher Weg verwaltungsrechtlich wasserdicht ist, versehe ich mit einem fetten Fragezeichen. Aus meiner Sicht liegt das mindestens an der Grenze zu etwas, was in Österreich als "Gesetzeskauf" strafbar wäre.
Die bekannte Portale sind voll von den Angeboten, obwohl die Grundstücke Mangelware sind. Man muss sich die Frage stellen, wo kommen diese ominösen Grundstücke her?
Nach meinen Beobachtungen sind die bei der Leerverkaufsmasche offerierten angeblichen Grundstücke typischerweise real existent (gewesen), d.h. echte Angebote von realen Grundstückseigentümern werden ohne deren Wissen oder Zustimmung "geklont", danach hat ein echtes Grundstück also einen Zwilling, von dem sein Eigentümer nichts weiß = > Schritt 1: das Grundstück gibt es nun doppelt. Wenn der echte Verkäufer das echte Grundstück vom Markt nimmt (egal ob durch Verkauf oder nur Deaktivierung der Offerte), dann vollzieht der Scheinanbieter des Zwillings das nicht mit = > Schritt 2: das Klongrundstück ist unsterblich. Auf diese Weise ist es kinderleicht, die "nur" real knappe Ware Grundstück wundersam zu vermehren. Sagt nun der Kunde "ich will sehen !", schaut sich der bluffende Pokerer tatsächlich erst nun danach um, ein "Ersatz"grundstück für das "leider inzwischen anderweitig verkaufte" Original zu beschaffen. So viel Glück kann die Kuh Elsa garnicht haben, daß sich tatsächlich ein adäquater Ersatz findet - denn der könnte ja nicht vom Phantasie-Parallelmarkt, sondern leider nur aus der Wirklichkeit beschafft werden, und da ist er bekanntlich verschärft knapp. Also hängt es dann von der Formulierung der Ersatzgrundstücksqualität im Bauvertrag ab, ob der Kunde zähneknirschend das bestellte Haus - oder ein "gleichwertiges", wenn das bestellte auf dem Ersatzgrundstück nicht möglich ist ! - abnehmen bzw. sich aus dem Vertrag herauskaufen muß. Nun fragt sich der geneigte Leser wohl, weshalb man nicht einfach Nichtumgehungsvereinbarungen schließt, damit der Hausverkäufer gefahrlos ein nachprüfbar reales Grundstücksangebot - also Lage und Eigentümer - nennen kann. Die Gründe sind ganz einfach: gäbe es das Grundstück und den Vermittlungsauftrag tatsächlich, handelte der Hausverkäufer als Makler, wofür er zugelassen sein müßte; und in den "restlichen neunzig Prozent der Fälle" wäre es schlicht der herzose Tod einer Betrugsmasche - das will man der Branche natürlich nicht antun *LOL*
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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