Erbschaft Doppelhaushälfte - Testament oder Grundbuch ausschlaggebend?

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HansDampf88

Hallo zusammen,

ich weiß, dies ist kein Forum für eine Rechtsberatung und vermute, ich bin in diesem Faden auch falsch. Vielleicht ist ein Admin so nett, diesen Thread in entsprechend zu verschieben, ich habe leider nichts Passenderes gefunden. Zur Not vielleicht in einen ganz allgemeinen Plauderthread.

Allerdings bin ich optimistisch, dass jemand hier schon in einer ähnlichen Lage war oder einen solchen Fall schon im Bekanntenkreis hatte. Es geht ja auch um Bestandsimmobilien, Vertragsinhalte und Rechtsgeschäfte diverser Art.

Und zwar: Leider ist die Großmutter vor wenigen Tagen verstorben. Es wird eine Doppelhaushälfte vererbt und es gibt drei Söhne.
Im Grundbuch wurde vor Jahren eine Erbengemeinschaft eingetragen - bestehend aus den drei Söhnen.
Es gibt allerdings noch ein notariell beglaubigtes Testament, hier sind nur zwei der drei Söhne als Erben genannt, der andere wurde de facto enterbt (hatte den Kontakt vor vielen Jahren urplötzlich abgebrochen, sich nicht mehr gekümmert, ...)

Lange Rede, kurzer Sinn: Ist eine Grundbuchänderung auf Grundlage des Testaments möglich, sodass nur die beiden Söhne, welche in diesem Testament stehen, im Grundbuch eingetragen werden?
Dass der enterbte Sohn Anspruch auf die Auszahlung eines Pflichtanteils hat, ist vermutlich unstrittig. Aber sollte eine Grundbuchänderung von der Dreier-Erbengemeinschaft auf die beiden Söhne aus dem Testament möglich sein, so könnte der eine Sohn, beispielsweise, den Verkauf des Hauses nicht blockieren, da er nicht mehr im Grundbuch steht. Oder habe ich einen groben Denkfehler?

Den Rat eines Experten (Anwalt, Notar, ...) kann leider aktuell nicht aufgesucht werden.

Danke für eure Hilfe vorab.
 
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HansDampf88

Sorry - die Großmutter steht auch noch mit im Grundbuch. Und die drei Söhne als Erbengemeinschaft.
Wurde nach dem Tod des Großvaters vor 30 Jahren so eingetragen.
 
Musketier

Musketier

Dann schreib doch mal wer welchen Anteil hat. Vielleicht haben die 3 ja auch ihre Anteil nach dem Tod des Großvaters erhalten.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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