Nicht geregelt = ausgeschlossenDieser Fall ist im Vertrag nicht geregelt, er schließt ihn also nicht aus, aber auch nicht ein.
ok, d. h. sofern im Vertrag unter "Heimfallgründe" nicht steht, d) auf Grund von Eigenbedarf, hat der Erbpachtgeber keine Chance anzumelden? Das Netz, auch renomierte Seiten, sehen das mal so, mal so.Nicht geregelt = ausgeschlossen
Welchen Vertrag meinst du? Vertrag A über das Haus mit Partei 1 und Vertrag B über das Grundstück mit Partei 2, so wie es meistens ist.Das ist ungewöhnlich.
Du hast bestimmt erwähnt, aber mit wem würde der Vertrag nochmal geschlossen?
Im Zweifel den Notar fragen, der sollte es wissen.
Ich meinte, wer der Erbpacht-Geber ist.Welchen Vertrag meinst du? Vertrag A über das Haus mit Partei 1 und Vertrag B über das Grundstück mit Partei 2, so wie es meistens ist.