Erbpacht mit Eigenkapital - Forderung vom Erbpachtgeber

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S

SnomNRW

Hallo,

wir haben ein Haus in die engere Wahl genommen, was uns sehr zusagt. Nun geht es an die Finanzierung und es besteht Erbpacht.

Der Verkäufer sagt, der Ebpachtgeber wünscht ein Eigenkapital von min.1/3 des Kaufpreises.

Meine Frage nun:

ist eine solche Forderung legitim und welche Gründe könnte der Erbpachtgeber dafür haben?
Wir sind da etwas verunsichert. Das die Bank sowas bei Erbpacht fordern könnte, klingt noch plausibel, aber der Erbpachtgeber?

VG
Snom
 
G

guckuck2

Das ist normal. Du beleihst letztlich kein Grundstück sondern ein Recht, das weniger wert ist als das Grundstück.
Zudem hat der Erbpachtgeber ggf. ein Recht auf Heimfall, dabei fallen ihm aber auch die Grundpfandrechte zu. Auch daher kommt eine Limitierung. Er sichert sich damit ab, nicht Haus und Grundstück an die Bank zu verlieren, also einen Totalverlust zu vermeiden.

Auch die Bank wertet ein Gebäude auf Erbpachtgrundstück ab, weil neben den üblichen Risiken auch die Rechte des Erbpachtgebers berücksichtigt werden müssen.
 
S

SnomNRW

Auch die Bank wertet ein Gebäude auf Erbpachtgrundstück ab, weil neben den üblichen Risiken auch die Rechte des Erbpachtgebers berücksichtigt werden müssen.
Danke für die Antwort. D. h. neben dieser Forderung könnte die Bank sagen, Erbpacht x Restlaufzeit möchten wir als zzgl. Sicherheit als Eigenkapital oder z. B. eine Sicherheit über ein anderes Haus als Grundbucheintrag?
 
N

nordanney

Wir sind da etwas verunsichert. Das die Bank sowas bei Erbpacht fordern könnte, klingt noch plausibel, aber der Erbpachtgeber?
Eigentlich total unüblich. Würde ich zunächst auch einfach ignorieren und am Ende so finanzieren, wie Ihr möchtet. Im KV dürfte es eine unzulässige Knebelung sein.
Auch die Bank wertet ein Gebäude auf Erbpachtgrundstück ab, weil neben den üblichen Risiken auch die Rechte des Erbpachtgebers berücksichtigt werden müssen.
Das ist aber im normalen Einfamilienhausbereich marginal, da die Einschränkungen durch den Erbbaurechtsvertrag ebenfalls gering sind (wie heißt es so schön bei den Gutachtern: "merkantiler Minderwert").
Danke für die Antwort. D. h. neben dieser Forderung könnte die Bank sagen, Erbpacht x Restlaufzeit möchten wir als zzgl. Sicherheit als Eigenkapital oder z. B. eine Sicherheit über ein anderes Haus als Grundbucheintrag?
Nein, die Bank bewertet das Objekt (im Beleihungswert mit etwas größeren Abschlägen wg/des Erbbaurechts und des verbundenen Vorkaufsrechts) und dann könnt Ihr ganz normal finanzieren. Keine Zusatzsicherheiten o.ä. Auch sind grds. eine Vollfinanzierung oder ähnliche Schweinereien möglich. Wichtig ist für die Bank nur, dass die Finanzierung deutlich kürzer läuft als die Restlaufzeit des Erbbaurechts ist. Das sind meistens 10J. Unterschied.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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