Energieeinsparverordnung Neubauten ab 2016 / Einfachverglasung / U-Werte Kellerfenster

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rtit266

Hi,

wir bauen gerade mit einem Bauträger.
Es wird laut Baubeschreibung gemäß der "erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2014 (Energieeinsparverordnung 2014) an Neubauten ab 2016" gebaut.

Nun ist uns aufgefallen, dass der Bauträger im Keller ganz einfache, einfachverglaste Fensterelemente eingebaut hat.

Die Fensterelemente befinden sich unterirdisch, hinter einem Lichtschacht.
Bei dem Keller handelt es sich nicht um Wohnraum, allerdings ist der Keller beheizt.
Unter diesen Fensterelementen befinden sich Heizkörper, die mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe betrieben werden.

Ist für diese Keller-Fensterelemente der U-Wert von 1,3 W/(m²K) laut Energieeinsparverordnung einzuhalten, um die erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2014 (Energieeinsparverordnung 2014) an Neubauten ab 2016 zu erfüllen?
Oder sind diese Fensterelemente ausreichend und erfüllen die Anforderungen?

enev-neubauten-ab-2016-einfachverglasung-u-werte-kellerfenster-395788-1.jpg


Viele Grüße
rtit266
 
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rtit266

Es sind nur die 2 Heizkörper im Keller, die wahrscheinlich eh nie genutzt werden. Alles andere ist Fußbodenheizung.
Darum geht es aber auch nicht. Es geht darum, ob diese einfachverglasten Fenster für die Erfüllung der Energieeinsparverordnung in Ordnung sind oder nicht.
 
Z

Zaba12

Einfachverglasung hat einen U-Wert von ca. 5,0. Aber es kommt halt auf die Summe der U-Werte des ganzen Hauses an, wenn der Rest es ausgleicht ist es zumindest von der Berechnung ok. Aber das Einfachverglasung und Eisenprofile Unsinn sind kannst Du dir ja selbst denken.
 
T

Tego12

Befindet sich der Keller in der thermischen Hülle? Wenn nein wäre es mit den Fenstern recht egal, aber dann verstehe ich den Sinn der Heizkörper nicht...

Vor allem, .. wie werden die Heizkörper betrieben? Wurde dafür extra die Vorlauftemperatur der Wärmepumpe angehoben? Wenn ja, wäre es Effizienzmäßig eine Katastrophe bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe (auch wenn du die Heizkörper nie nutzt...).

Du musst mal ein paar mehr Informationen preisgeben, sonst kommt man hier nicht weiter.
 
L

Lumpi_LE

Es sind nur die 2 Heizkörper im Keller, die wahrscheinlich eh nie genutzt werden. Alles andere ist Fußbodenheizung.
Darum geht es aber auch nicht.
Auch wenn es nicht das Thema ist, wie @Tego12 schreibt, auch wenn du die HK nicht benutzt muss die Heizung so gebaut werden, dass sie funktionieren, was deine Stromkosten um ca. 30% erhöht.
Deine eigentliche Frage kann man so nicht beantworten. WIe geschrieben zählt beim Neubau das Gesamtpaket, die Energieeinsparverordnung-Berechnung muss also nachweisen dass es funktioniert. Zulässige oder nicht zulässige U-Werte gibt es nur im Bestand.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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