Energieeinsparverordnung bzw. Wärmeschutznachweis Angebot

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Daniel-Sp

Der Heizungsbauer sollte sein Angebot lieber nach Vorliegen der Heizlastberechnung machen. Die Heizlastberechnung sollte eure Wunschtemperaturen berücksichtigen. Denkt auch an die Raumweise Heizlastberechnung, danach soll die Fußbodenheizung ausgelegt werden, definiert eine möglichst niedrige maximale Vorlauftemperatur bei NAT, bestenfalls deutlich unter 35°C VLT bei NAT.
Auslegung der Heizung nach Energieeinsparverordnung-Berechnung ist Murks.
 
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Daniel-Sp

Der Energieberater hat es jedenfalls nicht im Angebot stehen. Man kann den Heizungsbauer beauftragen, der lässt es meist von seinen Hersteller Firmen machen. Oder man vergibt es unabhängig, geht auch online. Wichtig ist nur Wunschtemperatur und vorgegebene maximale Vorlauftemperatur für die korrekte Berechnung der Fußbodenheizung.
Wenn man sich ein bisschen einliest, kann man es auch selber machen. Gibt dafür ein freies Excelsheet. Dann muss man nur den Heizungsbauer überzeugen das so umzusetzen. So habe ich es gemacht, nachdem ich die katastrophale Berechnung gesehen habe, die mein Heizungsbauer von seinem Lieferanten der Fußbodenheizung bekommen hat. Ich habe es bisher nicht bereut.
 
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Lumpi_LE

der Architekt hat bereits seinen Job erfüllt und uns bis zum Bauantrag unterstützt. Mehr war nicht abgemacht
Und wer macht die AP? Darum ja die Frage, nicht das ihr es dann doppelt bezahlt.
Ein Wort zum Haus wäre auch nicht schlecht 4700€ für energetische Detailplanung: Daraus würde man schließen, dass ihr ein sehr besonderes Haus mit Vorsprüngen, Stützen, auskragendem OG und integrierter Tiefgarage baut, wo man sich wirklich mal Gedanken machen muss.
 
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Mürker13

Und wer macht die AP? Darum ja die Frage, nicht das ihr es dann doppelt bezahlt.
was ist AP?
Architekt hat alles kostenlos gemacht, da sehr gut mit Schwiegereltern befreundet
Haus ist ein vierkantes 181qm großes Haus mit Garage. Kein Balkon, keine Versprünge, keine Tiefgarage oder Keller. 12mx11m mit eine angrenzenden Garage mit einem leicht geneigten Pultdach.
bestenfalls deutlich unter 35°C VLT bei NAT.
was beutetet NAT? Aber man muss nicht unbedingt einen Energieeinsparverordnung Nachweis haben weil neu gebaut wurde? Die Heizlastberechnung wollte der Heizungsbauer auf Grundlage der Energieeinsparverordnung machen soweit ich das verstanden habe
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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