Energieeinsparnachweis, Deckungsanteil/Solaranlage, welche Werte?

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B

Bauprojekt2010

Hallo Experten.
Wer kann mir helfen? In meinem Energieeinsparnachweis wurde mit einem Deckungsanteil der Solaranlage an der Warmwasserbereitung von 62,5% gerechnet. Da mir dieser Wert sehr hoch vorkam, habe ich über den Hersteller eine Solarsimulation erstellen lassen. Diese Simulation ergab, wegen der Ausrichtung der Anlage (Westen), nur eine Deckung von 44%.
Die Frage ist jetzt ob die realen Zahlen im Energieeinsparnachweis verwendet werden müssen oder ob irgendwelche idealisierten Laborwerte eingerechnet werden dürfen.
 

€uro

Hallo,
...Die Frage ist jetzt ob die realen Zahlen im Energieeinsparnachweis verwendet werden müssen oder ob irgendwelche idealisierten Laborwerte eingerechnet werden dürfen...
Die Fragestellung lässt erkennen, dass es hier vordergründig wohl eher um die "Papierform" geht.
Welche Meinung hat der Nachweisersteller hierzu?
Energieeinsparverordnung bzw. KFW Nachweise haben Nichts mit der Realität zu tun, da normierte (standardisierte) Randbedingungen.
Selbst die Simulation des Anbieters dürfte zu gut ausgefallen sein ;-) Reales Nutzerverhalten, Speicherladezustand, differenzierte Einstrahlungsleistung (Tagesgang) sind hier die Ursachen.
Einfach einen Wärmemengenzähler einbauen und das Ergebnis mit der tatsächlichen "Ernte" vergleichen! Gleichzeitig, sich vom Anbieter schriftlich einen "Ertrag" oder Deckungsgrad garantieren lassen.
Bei Letzterem ist schnell zu bemerken, das hierzu wohl kaum eine vertragliche Lösung zu finden sein wird ;-)

v.g.
 
B

Bauprojekt2010

Das die theoretischen Werte nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Realen Bedingungen zulassen ist mir schon klar. Aber auch in der Theorie muss das Ganze doch mit den korrekten Daten gerechnet werden. Bei der Solaren Beeinflussung des Gebäudes wird doch auch betrachtet ob ein Fenster auf der Süd oder Nordseite des Hauses ist. Da kann es doch nicht sein das diese Betrachtung bei der Solaranlage garnicht gemacht wird. Man stelle sich vor die Anlage wird wegen baulicher Voraussetzungen auf die Nordseite des Gebäudes montiert. Der Ertrag wäre gleich NULL und der Bauherr würde in die Röhre gucken???
Definitiv wurde bei den angenommenen 62,5% von einer Südausrichtung der Anlage ausgegangen, geplant ist diese aber mit West Ausrichtung. Da muss es doch entsprechende Vorschriften geben diese Fakten im Energieeinsparnachweis zu berücksichtigen.
 

€uro

... Man stelle sich vor die Anlage wird wegen baulicher Voraussetzungen auf die Nordseite des Gebäudes montiert. Der Ertrag wäre gleich NULL und der Bauherr würde in die Röhre gucken???
Die gucken häufiger in die Röhre, als ihnen lieb wäre.
...Definitiv wurde bei den angenommenen 62,5% von einer Südausrichtung der Anlage ausgegangen, geplant ist diese aber mit West Ausrichtung. Da muss es doch entsprechende Vorschriften geben diese Fakten im Energieeinsparnachweis zu berücksichtigen.
Die Vorschriften gibt es doch bereits => Energieeinsparverordnung/KfW Nachweis! Diese sind der Detailplanung stets übergeordnet d.h., wenn dort eine Dachausrichtung "West" definiert ist, kann man später aus Willkür nicht einfach "Ost" nehmen.

v.g.
 
B

Bauprojekt2010

Die gucken häufiger in die Röhre, als ihnen lieb wäre.
Die Vorschriften gibt es doch bereits => Energieeinsparverordnung/KfW Nachweis! Diese sind der Detailplanung stets übergeordnet d.h., wenn dort eine Dachausrichtung "West" definiert ist, kann man später aus Willkür nicht einfach "Ost" nehmen.

v.g.
Das verrückte an der Sache ist ja, dass die Ausrichtung der Solaranlage nirgendwo im Energieeinsparverordnung/KfW Nachweis beschrieben ist. In der Anlagenbetrachtung wird ja lediglich der Deckungsanteil angegeben, woher diese Zahl kommt wird nicht beschrieben.
Je tiefer man sich mit diesen Dingen beschäftigt je mehr Stellen findet man an denen manipuliert werden kann ohne das es sofort auffällt. Das der Gesetzgeber sowas zulässt ist mir nicht verständlich. Ich fühle mich jedenfalls getäuscht! Da ist ein Wert angegeben den der Hersteller der Anlagen in den Simulationsrechnungen bei weitem nicht erreicht und somit müsste die ganze Rechnung eigentlich falsch sein!
 

€uro

Das verrückte an der Sache ist ja, dass die Ausrichtung der Solaranlage nirgendwo im Energieeinsparverordnung/KfW Nachweis beschrieben ist. In der Anlagenbetrachtung wird ja lediglich der Deckungsanteil angegeben, woher diese Zahl kommt wird nicht beschrieben.
Das ist nicht ganz richtig. Die Ausrichtung wird schon berücksichtigt, nicht aber die spezifischen Randbedingungen, welche die Wirtschaftlichkeit im Einzelfall erheblich beeinflussen ;-)
...Je tiefer man sich mit diesen Dingen beschäftigt je mehr Stellen findet man an denen manipuliert werden kann ohne das es sofort auffällt. Das der Gesetzgeber sowas zulässt ist mir nicht verständlich. Ich fühle mich jedenfalls getäuscht!
Der Gesetzgeber hat übergeordnete Zielstellungen zu erfüllen, nicht das individuelle, wirtschaftliche Wohl des einzelnen Bauherren sicherzustellen!
...Da ist ein Wert angegeben den der Hersteller der Anlagen in den Simulationsrechnungen bei weitem nicht erreicht und somit müsste die ganze Rechnung eigentlich falsch sein!
Simulationsrechnungen genügen i.d.R. lediglich dem Nachweis auf dem Papier! Mit der realen Praxis, der tatsächlichen Wirtschaftlichkeit für den einzelnen Bauherren hat das meist wenig zu tun.
Viele lassen sich allerdings von dem Irrtum leiten, dass Geschenke (z.B. KfW-Förderung) verteilt werden ;-)

v.g.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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