Einspruch gegen Grunderwerbsteuer

4,30 Stern(e) 3 Votes
H

Häuslebauer40

Wenn jemand genau so ein Objekt will, weiß er auch, was bzgl Grunderwerbsteuer auf ihn zu kommt.

Wenn jemand Grund und Haus extra von verschiedenen Leuten kauft ("...nicht miteinander stehen oder fallen..."), aber die zwei, wie sich später herausstellt, schon früher mal miteinander telefoniert haben und ein Finanzmensch das erfährt, hat man zu 200% verloren und muß zahlen. Prozessieren ist völlig zwecklos. Das kann belegt werden, Namen sind bekannt.

Tipp vom FA: Grundstück kaufen, 7 Jahre brach liegen lassen, dann von jemand anderem bebauen lassen oder selbst bebauen. Somit sollte kein FA einen Verdacht schöpfen und eine Verbindung zwischen Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer konstruieren können.

Sehr lebensnah. Gilt für alle, deren Nachname Krösus ist.
Getroffene Hunde bellen? Kann es evtl. sein, dass diejenigen, dessen "Namen bekannt" sind, zu den Schlaumeiern gehören, die das Grundstück von der Frau/dem Bruder / der Tante des Bauunternehmers gekauft haben bzw. auf so ein Angebot reingefallen sind?
 
P

Passauf

Getroffene Hunde bellen? Kann es evtl. sein, dass diejenigen, dessen "Namen bekannt" sind, zu den Schlaumeiern gehören, die das Grundstück von der Frau/dem Bruder / der Tante des Bauunternehmers gekauft haben bzw. auf so ein Angebot reingefallen sind?
Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte man wohl nichts anderes verdient, als vom Väterchen Staat angeschossen zu werden.

Da mir der Fall im Detail bekannt ist, kann ich versichern, daß es nicht so war und beides unabhängig voneinander erworben wurde.

Dumm nur, daß einer der beiden schon im Visier des Finanzamts war, d.h. überwacht wurde, und mal mit dem anderen telefoniert hat. Getroffen hat es dann den nichtsahnenden Bauherren, der ja dann den Staat besch...ummeln wollte. Saudumm gelaufen.

Außerdem würde ich den Bauherren ungern als Hund bezeichnen. Auch wenn es in Bayern heißt: "Hund sans schon". Trifft in dem Fall aber nicht zu.
 
H

Hans_Meier

Ganz so dramatisch ist das nicht.
Wir haben hier auch das Grundstück gekauft, gleich zusammen mit einer Projektierung und Abbruchvertrag aus einer Hand.
Wir haben im gleichen Jahr gekauft, abgebrochen und gebaut (Fertigstellung im Jahr darauf).
Das Finanzamt hat nachgefragt und nachgefragt, dauernd mussten wir neue Formulare ausfüllen, da wären auch einige Fallstricke drin gewesen, die wir aber erkannt haben. Das FA hat versucht, einen Zusammenhang zwischen Bauvertrag und Grundstückskauf herzustellen, der aber so nie bestand.
Da waren auch so Fragen drin wie: "warum haben Sie sich für die jetzige Baufirma entschieden". Das geht das FA nun wirklich nichts an und ich hätte gute Lust gehabt zu antworten: "weil der Bauunternehmer so schöne blaue Augen hat", konnte ich mir aber gerade noch verkneifen...

schlussendlich haben wir den Bescheid erhalten:
Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück, sonst auf nichts!
 
H

Hans_Meier

Der Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Kommune (nicht Grunderwerbsteuer!) bringt allein gar nichts, da muss man schon den Grundlagenbescheid des zuständigen FA angreifen (Einheitswert), oder beides zusammen, sonst läuft das ganze ins Leere..

Ob's aber überhaupt was bringt? Evt. dürfen die Gemeinden zu viel kassiertes Geld dennoch behalten. Die ftd schreibt dazu:
"Sollte Karlsruhe jetzt auch die Einheitsbewertung von Liegenschaften stoppen, käme sogar die Erstattung der bereits gezahlten Grundsteuer in Betracht. Denkbar ist aber auch, dass das Bundesverfassungsgericht den Stadtkämmerern gegenüber gnädig ist und dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung belässt. "
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3108 Themen mit insgesamt 67366 Beiträgen

Ähnliche Themen
26.07.2018Nachfinanzierung für Grunderwerbsteuer Beiträge: 47
03.11.2014Grunderwerbsteuer wer kennt sich aus? Beiträge: 16
09.01.2018Tendenzen bei der Grunderwerbsteuer Beiträge: 24
15.02.2018Grundstück kaufen und einen Teil in Bar bezahlen normal? Beiträge: 54
13.10.2015Nachbar möchte kleinen Teil vom Grundstück kaufen Beiträge: 17
23.04.2014Grundstück kaufen, und erst später bauen Beiträge: 10
06.12.2016Werkvertrag vor Grundstückskauf - Grunderwerbsteuer? Beiträge: 10
16.02.2017Grundstück überschreiben / nicht verheiratet Beiträge: 33
01.12.2014Grunderwerbsteuer/worauf gilt Steuer? welcher Bauträger MUSS? Beiträge: 30
09.09.2015Grundstück separat von der Bauträger kaufen Beiträge: 13
29.11.2017Haus und Grundstück 284.000€ finanzierbar? Beiträge: 57
03.06.2015Wie werden die Notarkosten und Grunderwerbsteuer berechnet? Beiträge: 26
17.08.2015Grundstück erweitern Beiträge: 11
05.10.2018Grundstück zuerst Kaufen dann Bauen - Tipps / Anregungen? Beiträge: 26
09.04.2014Fragen/vernachlässigtes Grundstück/Wiese, Baumaßnahmen eruieren Beiträge: 44
22.05.2023Bauerwartungsland für Gewerbe - langes schmales Grundstück Beiträge: 19
25.08.2014Grundstück jetzt kaufen und in 2 Jahren bauen Beiträge: 13
14.12.2017Grunderwerbsteuer Bescheid für Grundstück gleiches Vertragwerk Beiträge: 21
20.07.2014Grundstück bar oder finanzieren? Beiträge: 14
07.03.2019Regenrückhaltebecken läuft über auf Grundstück Beiträge: 22
16.06.2015Grundstück jetzt kaufen, und in 3 bis 5 Jahren bauen? Beiträge: 52
06.12.2019Nachbars Sträucher auf unserem Grundstück... Beiträge: 37
04.03.2021Kettenhaus auf 240qm Grundstück - Grundsatzfragen / Machbar? Beiträge: 61
08.06.2018130 m² Bungalow mit Doppelcarport bei 600m² Grundstück? Beiträge: 64
02.04.2019Kostenschätzung Haus zur Ermittlung des Budgets für Grundstück Beiträge: 63
05.10.2016Hausplatzierung auf Grundstück, Ideen gesucht Beiträge: 23
24.09.2015nicht teilbares Grundstück aufteilen und bebauen Beiträge: 18
16.04.2017Grundstück und Hausbau mit unserem Einkommen möglich? Beiträge: 43
13.06.2017Grundstück voll Erschlossen, weitere Kosten? Beiträge: 10
24.05.2018Einfamilienhaus mit LABO und Grundstück von der Gemeinde für 444k€ Beiträge: 16

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben