Einschätzung "Festpreis" freistehendes Einfamilienhaus (massiv)

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driver55

Das krampft doch schon am Eingang und muss daher nicht weiter verfolgt werden.
Und das nach mehreren Runden mit dem Architekt?! :rolleyes: Never, ist selbst gemalt!
 
J

JennySing

:rolleyes:
selbst abgemalt vom vermaßten Plan, weil ich das Original hier nicht hochladen will. Mittlerweile bei Planungsstand K mit Architekt. Bevor es also weiter geht mit solchen Unterstellungen wäre ich an inhaltlicher Kritik interessiert.
"Das krampft doch schon am Eingang" --> Kannst Du das bitte näher erläutern?
 
D

driver55

Wenn das die geistigen Ergüsse eines Architekten sind, würde ich den austauschen.
Du hast, aufgrund dieser „behindert“ positionierten Treppe „3 Streifen“ a 1,1 - 1,5 m, womit du, außer der Treppe selbst, nichts anfangen kannst.
Eingangstür ist ganz links zur Wand gesetzt, damit man nicht auf die Treppe fällt, wenn man reinkommt. Das Trennen von Garderobe und Zugang zu Küche/Wohnen kostet zusätzliche qm.

Ankleide :rolleyes: Hauswirtschaftsraum:rolleyes:
13,5 qm Bad ohne Wanne :rolleyes:
u.s.w.
 
J

JennySing

ok danke. Damit kann ich was anfangen und mir Gedanken dazu machen. Gerne schildere ich, wie es dazu kam:

Die drei "Streifen" hatten sich im Laufe der Planung ergeben:
Irgendwo im Eingangsbereich sollte eine Garderobe hin, irgendwo muss eine Treppe hin und der Flur ergab sich nicht zuletzt wegen Statik: In einer früheren Planung war die Treppe im Wohnbereich integriert, d.h. die Wand zw. Wohnen und Eingang, wie sie jetzt eingeplant ist, gabs da nicht. Dann gab es zwei Probleme: Wenn im Wohnen keine Wand ist, wo stellen wir den TV? und zweitens eben die Statik, die eine gewisse Art von tragendem Element (Wand/Stützen etc.) erforderlich machte laut Architekt.

Mit der Fläche, mit der "man nix anfangen kann", kann man schon so sehen, aber ist das nicht immer bei einer Garderobe bzw. einem Flur so? Die Garderobe ist von der Breite bei 1.65 m was ca. 65 cm + 1 m Bewegungsfläche davor entspricht. Dürfte eigentlich üblich sein.

Die Eingangstür ist genau aus dem von Dir geschilderten Grund links an der Wand: Damit man nicht gegen die Treppe läuft. Die Tür kann man sicher einige cm nach rechts verschieben, damit man sie weiter aufmachen kann. Ist das das Problem, das Du damit hast? Oder was stört Dich außerdem daran, dass sie links sitzt?
Eine Alternative wäre ja letztlich, dass man den Flurbereich breiter macht, wenn die Tür einerseits nicht zur Treppe führen soll und gleichzeitig nicht so weit links sein soll. Dann verliert man doch aber noch mehr Fläche durch den Flur. Oder schwebt Dir eine andere Anordnung vor?

Im Bad - Schande über mich - habe ich tatsächlich beim Abpausen die Wanne vergessen zu übertragen. Diese befindet sich an dem "auf dem Kopf stehenden T"/der Wand zu Dusche bzw. WC.

Bei der Ankleide und dem HAR stört Dich vermutlich der "schlauchartige" Charakter?! Da kann ich Dir nicht wirklich widersprechen. Insbesondere im HAR bin ich ja, wie einige Beiträge davor erwähnt, am Überlegen, ob wir diesen L-förmig gestalten sollten, indem wir die Wand versetzen und den Treppenabgang um 90° nach links wendeln. Aktuell sind wir der Meinung, dass im HAR aber eher Wandfläche als Grundfläche wichtiger ist, wenn man die üblichen Verdächtigen stellen will (WM, Trockner, WP, Wechselrichter, Strom-/Wasser-/Internetanschluss, Netzwerkverteiler, Schaltschrank, Sicherungskasten)..am Ende sicher beides nötig natürlich. Und daher hätten wir auch bei dem aktuellen "Schlauch" nicht die größten Bauchschmerzen.

Bei der Ankleide hatten wir in einer früheren Planung zwischenzeitlich auch einen eher quadratischen Raum drin mit Schrankflächen auf beiden Seiten. Aufgrund des Grundrisses und der Position der Treppe hat sich dann die aktuelle Raumform und -position ergeben. Ganz effizient ist die Fläche sicher nicht genutzt; keine Frage.

Und ja, wäre es möglich, hätte mein Mann auch schon längst den Architekt gewechselt. Der hat jedesmal einen Hals, wenn uns was neues vorgestellt wird und dabei Änderungen reingenommen werden, die nie abgestimmt waren. Leider sind wir über den GU an den Architekten gebunden, wenn wir das Grundstück wollen.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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