Einschätzung Angebot Photovoltaik-Anlage

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E

Evolith

Doof nur, dass diese Verluste deine Einkommensteuer mindern würden wenn man keine Liebhaberei wählt. Dein Tipp ist so, als ob man jemandem dazu rät, keine Einkommensteuererklärung abzugeben, obwohl er eine Rückzahlung erhalten würde.
Lies bitte richtig. Das war kein Tipp, sondern eine Feststellung.
Und nein, die Abschreibungen sind nicht in jedem Fall eine gute Idee,. da gibt es Haken. Je nachdem, zu welchem Preis die Anlage bezogen wurde, ob bar oder mit Kredit, wie viel die produziert kann es ganz schnell zu einem Kippen nach einigen Jahren kommen. Mein Steuerberater (der kennt sich mit Photovoltaik und Steuer gut aus) hat das für uns durchgerechnet. Dazu kommt ein etwas kratzbürstiges Finanzamt. Das kann einem das Leben da sehr unangenehm machen. Und da vertraue ich einfach mal auf dem Fachmann, der das schon einige Male durch hat.
 
F

Fuchur

Und nein, die Abschreibungen sind nicht in jedem Fall eine gute Idee,. da gibt es Haken. Je nachdem, zu welchem Preis die Anlage bezogen wurde, ob bar oder mit Kredit, wie viel die produziert kann es ganz schnell zu einem Kippen nach einigen Jahren kommen.
Ich habe keine Ahnung, was du mir damit sagen willst, noch was das mit deiner vorherigen Aussage zu tun hat.

Deine Aussage war ganz simpel: Gewinn ist nicht möglich, deshalb Liebhaberei und man hat Ruhe.

Und das ist so einfach eine Verdrehung der Tatsachen. Denn ein Verlust mindert meine Steuerlast, natürlich gebe ich den in der Erklärung an. Ein Gewinn ist bis grob 400€ steuerfrei, darüber wird er als Einkommen versteuert. Auf die Idee der Liebhaberei kommt man nur, wenn man keine Lust auf den Papierkram hat und für die Bequemlichkeit finanzielle Nachteile bewusst in Kauf nimmt.

Nirgends in dieser Diskussion kommt das Thema Abschreibungen vor. Und selbst zu dem Thema: Was soll da schief laufen. Mache das bitte mal als Beispiel auf, was da für Haken lauern sollen.

Das ganze Thema USt ist dann nochmal ein neues Feld, unabhängig von allem Vorgenannten.
 
Tolentino

Tolentino

Öhm ich gebe zwar im Grundsatz der Nicht- Liebhaberei-Partei recht, aber wie soll man denn sonst Verlust angeben wenn man die Anlage nicht abschreibt?
 
F

Fuchur

Da hast du mich falsch verstanden. Die bisherige Diskussion drehte sich ausschließlich um das betriebswirtschaftliche Ergebnis. Das Thema Abschreibung liegt davor, bei der Berechnung des Gewinns/Verlustes. Argumente pro/contra Abschreibungsprobleme sind damit einfach falsch platziert, wenn man über die Verwertung des Rechenergebnisses diskutiert und gar nicht über den Rechenweg.
 
H

HoisleBauer22

ach dem fünften vollen Jahr zur KUR
Stiftung Warentest empfiehlt 7 Jahre im Photovoltaik-Rechner (Punkt "Umsatzsteuerbefreiung ab 7. Kalenderjahr?*"):
"Als Kleinunternehmer können Sie sich nach fünf Kalenderjahren wieder von der Umsatzsteuer befreien lassen. Am günstigsten ist es in der Regel, die Befreiung erst ab dem 7. Kalenderjahr zu beantragen. Dann findet keine Vorsteuerberichtigung statt."
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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