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ᐅ Eingeschossige Bauweise - Gaube im OG einplanen möglich?

Erstellt am: 19.01.18 21:36
A
arbeiter01
Hallo,
hoffe es ist okay, dass ich hier noch ein Thema erstelle (hatte bereits ein ähnliches schon eröffnet nun wird es aber nochmals konkreter).

Hat jemand Erfahrung ob es von den Maßen her möglich ist bei eingeschossiger Bauweise im OG eine Gaube einzubauen?
Hiermit möchte ich erreichen, dass man mehr Fläche mit geraden Wänden hinbekommt ohne Schräge.

Gebaut wird in Schleswig Holstein: Bauordnung:
Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundflä- che eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäu- des zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Ge- schosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des
Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflä- chen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen.

Definition ist nun klar. Ist dies jedoch bei eingeschossig möglich?
Google half leider bei der Suche nach "eingeschossig mit Gaube" auch nicht weiter. Super wäre natürlich ein Grundriss.

Vielen Dank
E
Escroda
21.01.18 14:42
11ant schrieb:
Die ist nicht falsch,
Für die Geschossflächenzahl ist sie falsch, für den Rest mindestens irreführend.
11ant schrieb:
Wo die Länder sich m.W. einig sind, sind 2,3 m GeschossHöhe
Es gibt keine Einigkeit. Während z.B. Bayern und Brandenburg den Vollgeschossbegriff aus ihren Landesbauordnungen verbannt haben (kommt nur noch in den Überleitungsvorschriften vor), hat NRW von Geschosshöhe auf lichte Raumhöhe umgestellt (durch Moratorium vorerst kein geltendes Recht).
arbeiter01 schrieb:
Wo kann ich dies nachlesen? Im Bebauungsplan?
Wenn es nicht darum geht, ob Du das Grundstück kaufen sollst oder nicht, sondern um die bestmögliche Annäherung ans Traumhaus, solltest Du die Feinheiten mit deinem Planer besprechen. Im Bebauungsplan können noch viele Festsetzungen versteckt sein, die Auswirkungen auf die Dachausgestaltung haben.