Hallo,
hoffe es ist okay, dass ich hier noch ein Thema erstelle (hatte bereits ein ähnliches schon eröffnet nun wird es aber nochmals konkreter).
Hat jemand Erfahrung ob es von den Maßen her möglich ist bei eingeschossiger Bauweise im OG eine Gaube einzubauen?
Hiermit möchte ich erreichen, dass man mehr Fläche mit geraden Wänden hinbekommt ohne Schräge.
Gebaut wird in Schleswig Holstein: Bauordnung:
Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundflä- che eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäu- des zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Ge- schosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des
Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflä- chen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen.
Definition ist nun klar. Ist dies jedoch bei eingeschossig möglich?
Google half leider bei der Suche nach "eingeschossig mit Gaube" auch nicht weiter. Super wäre natürlich ein Grundriss.
Vielen Dank
hoffe es ist okay, dass ich hier noch ein Thema erstelle (hatte bereits ein ähnliches schon eröffnet nun wird es aber nochmals konkreter).
Hat jemand Erfahrung ob es von den Maßen her möglich ist bei eingeschossiger Bauweise im OG eine Gaube einzubauen?
Hiermit möchte ich erreichen, dass man mehr Fläche mit geraden Wänden hinbekommt ohne Schräge.
Gebaut wird in Schleswig Holstein: Bauordnung:
Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundflä- che eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäu- des zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Ge- schosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des
Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflä- chen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen.
Definition ist nun klar. Ist dies jedoch bei eingeschossig möglich?
Google half leider bei der Suche nach "eingeschossig mit Gaube" auch nicht weiter. Super wäre natürlich ein Grundriss.
Vielen Dank
11ant schrieb:
Nein, zwischen 1,0 und 2,0 m wird halb gezählt.
Das ist nicht richtig!
Es zählt die Fläche, die 2,30 Höhe hat.
A
arbeiter0120.01.18 19:41Danke.
Also wird von 1m bis 2,3 m die Hälfte gezählt.
Unter 1 m wird wie weiter gezählt?
Also wird von 1m bis 2,3 m die Hälfte gezählt.
Unter 1 m wird wie weiter gezählt?
arbeiter01 schrieb:
Danke.
Also wird von 1m bis 2,3 m die Hälfte gezählt.
Unter 1 m wird wie weiter gezählt?Streich mal die Antwort von 11ant.
Die ist falsch. Vergiss das! Siehe meine und @Kekse
ypg schrieb:
Streich mal die Antwort von 11ant.
Die ist falsch. Vergiss das!Die ist nicht falsch, das sind nur zwei paar Schuhe:Wohnfläche)
die Berechnung ist bundesweit einheitlich. Unter 1m RaumHöhe gar nicht, zwischen 1m und 2m halb, erst ab 2m voll.
Vollgeschossdefinition)
diese Berechnung ist je nach Landesbauordnung unterschiedlich. Wo die Länder sich m.W. einig sind, sind 2,3 m GeschossHöhe betreffend welche Fläche im Dachgeschoss überhaupt zählt, und 1,4 m mittleres Hervorlugen aus dem Boden betreffend ob ein Souterrain mitzählt. Unterschiede gibt es bei der Relation dieser Dachgeschoss-Raumfläche im 2,3 m oder höheren Bereich zur Fläche des darunterliegenden Geschosses. Da kann die eine Landesbauordnung zwei Drittel und die andere drei Viertel sagen.
Und - ohne alle sechzehn Landesbauordnung´en durchgelesen zu haben - denke ich, in manchen kann auch eine Rolle spielen, die niedrigen Flächen nur teilweise anzurechnen - woher hätten wir hier sonst schon mehrmals die Frage diskutiert, wie viel Kniestock und / oder Gaube die Vollgeschoss-Falle eröffnet ?
Betreffend Schleswig-Holstein sagt das Zitat hier in Beitrag #1, daß die dortige Landesbauordnung diesen Aspekt nicht berücksichtigt.
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Hä? Vielleicht solltest Du nur mal die Frage des TEs beantworten und nicht mit Wohnflächenberechnungen kommen.... auch wenn die Geschosshöhe auch vom Kniestock abhängig ist, wird hier nichts davon „halbiert oder so mit zugerechnet“.
Faseleien verwirren nur und werden mit vielen Sätzen nicht richtiger.
Faseleien verwirren nur und werden mit vielen Sätzen nicht richtiger.
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