Eingangsbestätigung für Bauantrag beginn der Fristen?

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Q

quisel

Hallo zusammen,

wir haben vor kurzem die Eingangsbestätigung für unseren Bauantrag vom Bauamt erhalten. Mir ist jetzt nur nicht ganz klar, ab wann die drei Monats Frist im Sinne des §65 Abs. 2 Satz 1 HBO läuft. Die genannte Hessische Bauordnung sagt:

"Der Eingang des vollständigen Bauantrages ist unter Angabe des Datums zu bestätigen."

Wir haben vom Bauamt eine Eingangsbestätigung (Fett als Überschrift) für den Bauantrag erhalten, welche Eingangsdatum und Aktenzeichen enthält. Zur Vollständigkeit dreht man formulierungsmäßig den Spieß allerdings um und schreibt:

"Sofern weitere Unterlagen erforderlich sind, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen."

Das klingt für mich danach, dass ich vor Erteilung der Genehmigung nur noch mal etwas vom Bauamt höre, wenn was fehlt - sprich, wenn der Antrag unvollständig sein sollte. Eine nochmalige Vollständigkeitsbestätigung erwarte ich aufgrund der Formulierung nicht.

Liege ich mit der Einschätzung richtig? Wenn ja: Kann ich davon ausgehen, dass mit dem Schreiben auch indirekt bereits die Vollständigkeit bestätigt ist oder sollte ich noch mal nach einer Vollständigkeitsbestätigung beim Bauamt nachfragen?

Ich möchte vermeiden, dass jetzt Zeit ins Land streicht, man nach drei Monaten immer noch nichts gehört hat, man dann nachfragt und gesagt bekommt: "Ja, die Frist läuft ja auch noch gar nicht, wir haben Ihnen ja nie die Vollständigkeit des Antrags bestätigt."

Danke und Grüße,
quisel
 
O

Obstlerbaum

Das Bauamt hat einen Monat Zeit, die Vollständigkeit der Unterlagen festzustellen. Diese Hintertür wird bei vollen Schreibtischen auch gerne verwendet, um den Beginn der Bearbeitungszeit nach hinten zu schieben. Es werden dann irgendwelche Schraffuren oder angebliche Ungenauigkeiten bemängelt, können gerne auch Fragen zu Kleinkram der Entwässerung usw. sein. Irgendwas findet sich immer, wenn das Amt keine Zeit/Lust hat, den Antrag zu bearbeiten. Wir sind schließlich Bittsteller und zahlen nicht deren Gehälter...
 
A

Alex85

Die Paragrafen kannst du eh in den Wind schiessen. Wenn sie länger brauchen, brauchen sie länger.
Hier in NRW sind es 6 Wochen, in Ausnahmen 12. Hat letztlich fünf Monate gedauert.
Ab nächstem Jahr sind es nach neuer Bauordnung Max 6 Wochen. Ja wers glaubt, da muss die Landesregierung vorher noch das Klonen perfektionieren.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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