ᐅ Einfamilienhaus Neubau in Niedersachsen - Honorarhöhe Architekt?
Erstellt am: 24.01.19 16:34
B
Bau_Bambi
Moin in die Runde,
bisher habe ich mich stillschweigend hier verhalten und war eher mit dem Aufsaugen von Informationen beschäftigt . Jetzt wo das Projekt jedoch immer konkretere Formen annimmt, brennen mir doch ein paar Fragen unter den Nägeln.
Wir haben mit dem Architekten bereits ein Erstgespräch geführt. Er war eine Empfehlung von Verwandten, die bereits vor 2 Jahren mit ihm gebaut haben.
Dabei haben wir folgliche Details grob festgehalten:
- Neubau eines Einfamilienhaus im nördlichen Niedersachsen
- Grundstück ist vorhanden, ca. 820 qm
- Haus ca. 150 qm
- Aufgrund der Baubedingungen darf keine Stadtvilla gebaut werden
- Die Geschosse soll mit einem Dachkranz getrennt werden (unten 90qm, oben 60qm) um die Baubedingungen einzuhalten und trotzdem im OG keine Schrägen zu haben
- Garage/Carport ca. 45 qm
- Fußbodenheizung im gesamten Haus, außer Hauswirtschaftsraum
- Erdwärmepumpe mit Sole oder Gas als Energieträger
- Lüftungsanlage
- Kreditsumme inkl. Grundstück (ca.60.000€) ca. 250.000€, Obergrenze 300.000€
- Leistungsphase 1-4 sollen vom Architekten übernommen werden. Nach der Genehmigung übernehmen wir
Im Erstgespräch sagte der Architekt zu uns, dass er uns eine Honorarangebot UND einen ersten Entwurf zukommen lassen wird.
Letzte Woche ging das Honorarangebot ein und wir sind wieder am Zug. Es war leider keine Skizze dabei. Er erwartet vermutlich, dass wir das Angebot annehmen um dann die weitere Vorgehensweise zu planen.
Das Angebot beläuft sich folgendermaßen:
*Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphase 1+2) = 2.400€
*Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) = 2.800€
*Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) = 1.600€
Gesamt= 6.800€ zzgl. Umsatzsteuer
Damit käme man um die 8.000€ heraus - kommt das hin oder fehlt mir hier etwas?
Zusätzlich sind folgende Dinge festgehalten:
Honorar
*Die Honorierung erfolgt auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
*Das Objekt wird in Pauschal-Festpreishonoraren gem. den aufgeführten Leistungen wie unter Ziffer 2
beschrieben und vereinbart. Die aufgeführten Leistungen können auch Schrittweise vergeben werden.
*Nebenkosten wie Porto, Telefon, Kopien sind im Gesamthonorar enthalten.
*Die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe wird zusätzlich auf sämtliche Honorar-
und Nebenkostenansprüche zusätzlich vergütet.
*Die Vergütung erfolgt in Abschlägen nach erbrachten Teilleistungen.
*Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Auftragnehmer vor und hat das Recht die Arbeiten
ohne weitere Vorankündigung sofort einzustellen. Schadenersatzansprüche die aus dieser Option
entstehen könnten werden vollumfänglich ausgeschlossen.
*Leistungen, die über die unter Ziffer 2.(Angebot mit dem LP) aufgeführten Inhalte der beauftragten Leistungsphasen hinaus gehen, wie Änderungen und Erweiterungen der Aufgabenstellung, werden nach Aufwand zu einem Stundensatz auf Nachweis wie folgt honoriert:
Notwendige Sonderfachleute (Statiker/Energieberater) kommen gesondert hinzu
Soweit so gut. Jetzt kommen die Fragen:
1. Wie genau wurde das Honorar errechnet? Im Netz habe ich gelesen, dass das in den ersten LP aufgrund von Erfahrung und der Bauumgebung grob geschätzt wird? Gibt es hier einen Grund sich zu beschweren?
Aus der HOAI (vor allem §35) werde ich nicht 100%ig schlau, da ich die anrechenbaren Kosten selbst noch nicht kenne.
2. In dem Absatz über das Honorar steht Punkt 2 (siehe oben). Bedeutet das, dass das ein Pauschalpreis ist und dieser fest bleibt, egal wie sich die Bausumme in den Leistungsphase 1-4 ändert? (Z.B. Wegfall eines Schornsteins, andere Energieträger etc.)
3. Honorar letzter Punkt: Bedeutet das, dass grobe Änderungen nachgezahlt werden müssen? (Zusätzliche LP ist klar)
Beispiele wären sowas wie:
- Der Entwurf entspricht noch nicht unseren Wünschen und muss angepasst werden (Leistungsphase 3, §34 HOAI)
- Der Bauantrag wird aufgrund von Mängeln abgelehnt (Leistungsphase 4, §34 HOAI)
Muss sowas nach der Klausel separat vergütet werden?
4. Macht es Sinn den Architekten um eine grobe Skizze in Form einer Akquise zu bitten um überhaupt die Kompatibilität festzustellen? Oder Ist das zu viel verlangt?
5. Im Zusammenhang mit Honoraren lese ich immer wieder was von 5% Nebenkosten - was hat es damit auf sich?
Wie man merkt habe ich nicht die Ahnung und würde gerne erst mal die Meinung von euch einholen, bevor ich an den Architekten rantrete .
Ich bedanke mich recht herzlich, wenn ihr den Text bis zum Ende gelesen habt und hoffe auf konstruktive Beiträge!
Viele Grüße
bisher habe ich mich stillschweigend hier verhalten und war eher mit dem Aufsaugen von Informationen beschäftigt . Jetzt wo das Projekt jedoch immer konkretere Formen annimmt, brennen mir doch ein paar Fragen unter den Nägeln.
Wir haben mit dem Architekten bereits ein Erstgespräch geführt. Er war eine Empfehlung von Verwandten, die bereits vor 2 Jahren mit ihm gebaut haben.
Dabei haben wir folgliche Details grob festgehalten:
- Neubau eines Einfamilienhaus im nördlichen Niedersachsen
- Grundstück ist vorhanden, ca. 820 qm
- Haus ca. 150 qm
- Aufgrund der Baubedingungen darf keine Stadtvilla gebaut werden
- Die Geschosse soll mit einem Dachkranz getrennt werden (unten 90qm, oben 60qm) um die Baubedingungen einzuhalten und trotzdem im OG keine Schrägen zu haben
- Garage/Carport ca. 45 qm
- Fußbodenheizung im gesamten Haus, außer Hauswirtschaftsraum
- Erdwärmepumpe mit Sole oder Gas als Energieträger
- Lüftungsanlage
- Kreditsumme inkl. Grundstück (ca.60.000€) ca. 250.000€, Obergrenze 300.000€
- Leistungsphase 1-4 sollen vom Architekten übernommen werden. Nach der Genehmigung übernehmen wir
Im Erstgespräch sagte der Architekt zu uns, dass er uns eine Honorarangebot UND einen ersten Entwurf zukommen lassen wird.
Letzte Woche ging das Honorarangebot ein und wir sind wieder am Zug. Es war leider keine Skizze dabei. Er erwartet vermutlich, dass wir das Angebot annehmen um dann die weitere Vorgehensweise zu planen.
Das Angebot beläuft sich folgendermaßen:
*Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphase 1+2) = 2.400€
*Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) = 2.800€
*Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) = 1.600€
Gesamt= 6.800€ zzgl. Umsatzsteuer
Damit käme man um die 8.000€ heraus - kommt das hin oder fehlt mir hier etwas?
Zusätzlich sind folgende Dinge festgehalten:
Honorar
*Die Honorierung erfolgt auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
*Das Objekt wird in Pauschal-Festpreishonoraren gem. den aufgeführten Leistungen wie unter Ziffer 2
beschrieben und vereinbart. Die aufgeführten Leistungen können auch Schrittweise vergeben werden.
*Nebenkosten wie Porto, Telefon, Kopien sind im Gesamthonorar enthalten.
*Die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe wird zusätzlich auf sämtliche Honorar-
und Nebenkostenansprüche zusätzlich vergütet.
*Die Vergütung erfolgt in Abschlägen nach erbrachten Teilleistungen.
*Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Auftragnehmer vor und hat das Recht die Arbeiten
ohne weitere Vorankündigung sofort einzustellen. Schadenersatzansprüche die aus dieser Option
entstehen könnten werden vollumfänglich ausgeschlossen.
*Leistungen, die über die unter Ziffer 2.(Angebot mit dem LP) aufgeführten Inhalte der beauftragten Leistungsphasen hinaus gehen, wie Änderungen und Erweiterungen der Aufgabenstellung, werden nach Aufwand zu einem Stundensatz auf Nachweis wie folgt honoriert:
Notwendige Sonderfachleute (Statiker/Energieberater) kommen gesondert hinzu
Soweit so gut. Jetzt kommen die Fragen:
1. Wie genau wurde das Honorar errechnet? Im Netz habe ich gelesen, dass das in den ersten LP aufgrund von Erfahrung und der Bauumgebung grob geschätzt wird? Gibt es hier einen Grund sich zu beschweren?
Aus der HOAI (vor allem §35) werde ich nicht 100%ig schlau, da ich die anrechenbaren Kosten selbst noch nicht kenne.
2. In dem Absatz über das Honorar steht Punkt 2 (siehe oben). Bedeutet das, dass das ein Pauschalpreis ist und dieser fest bleibt, egal wie sich die Bausumme in den Leistungsphase 1-4 ändert? (Z.B. Wegfall eines Schornsteins, andere Energieträger etc.)
3. Honorar letzter Punkt: Bedeutet das, dass grobe Änderungen nachgezahlt werden müssen? (Zusätzliche LP ist klar)
Beispiele wären sowas wie:
- Der Entwurf entspricht noch nicht unseren Wünschen und muss angepasst werden (Leistungsphase 3, §34 HOAI)
- Der Bauantrag wird aufgrund von Mängeln abgelehnt (Leistungsphase 4, §34 HOAI)
Muss sowas nach der Klausel separat vergütet werden?
4. Macht es Sinn den Architekten um eine grobe Skizze in Form einer Akquise zu bitten um überhaupt die Kompatibilität festzustellen? Oder Ist das zu viel verlangt?
5. Im Zusammenhang mit Honoraren lese ich immer wieder was von 5% Nebenkosten - was hat es damit auf sich?
Wie man merkt habe ich nicht die Ahnung und würde gerne erst mal die Meinung von euch einholen, bevor ich an den Architekten rantrete .
Ich bedanke mich recht herzlich, wenn ihr den Text bis zum Ende gelesen habt und hoffe auf konstruktive Beiträge!
Viele Grüße
B
Bau_Bambi24.01.19 22:06Die Garage vollgemauert wäre strikt optional. In Frage käme auch ein Carport, welcher ja ebenso als Unterstand für die Autos dienen kann. Oder einfach später gebaut werden kann .
Man muss dazu sagen, dass wir eine große Portion Eigenleistung planen, weil Verwandtschaft und Vitamin B in alle Gewerke vorhanden ist, bis auf Bodenplatte und Maurerarbeiten.
Daher fällt uns die Planung dessen schwierig ohne eine Vorabschätzung vom Architekten zu haben. Das soweit zur Machbarkeit.
Man muss dazu sagen, dass wir eine große Portion Eigenleistung planen, weil Verwandtschaft und Vitamin B in alle Gewerke vorhanden ist, bis auf Bodenplatte und Maurerarbeiten.
Daher fällt uns die Planung dessen schwierig ohne eine Vorabschätzung vom Architekten zu haben. Das soweit zur Machbarkeit.
Bau_Bambi schrieb:
Die 60.000€ für das Grundstück und ca 15.000-20.000€ (geplant für anfängliche Baunebenkosten, Architekt, Statiker, Energieberater etc.) sind Eigenkapital. 250.000€ sind die reinen geplanten Kosten für den Hausbau ohne die Baunebenkosten also.Ich versteh es noch nicht so recht...15-20tsd reichen für die Nebenkosten doch nicht aus...also gibts noch mal extra Eigenkapital oder wie?B
Bau_Bambi25.01.19 16:35Yosan schrieb:
Ich versteh es noch nicht so recht...15-20tsd reichen für die Nebenkosten doch nicht aus...also gibts noch mal extra Eigenkapital oder wie?Das Eigenkapital soll erst mal für die Anfänge gedacht sein.Mir gehts primär erst mal um das Angebot des Architekten, welches - soweit ich das richtig verstanden habe - auf der Bausumme beruht. Diese ist also auf 250.000€ rein für den Hausbau angesetzt.
Bau_Bambi schrieb:
Diese ist also auf 250.000€ rein für den Hausbau angesetzt.Fuchur schrieb:
Das wird - deutlich - nicht reichen.Nimm dir die Worte von @Fuchur zu Herzen. Er hat Erfahrungsschatz, auf den er zurückgreifen kann.Bau_Bambi schrieb:
Vitamin BVitamin B (auch in der Verwandtschaft) lässt dich im Regen stehen, sobald ein Vollzahler um die Ecke kommt. Bei Geld hört die Freundschaft auf, zu verschenken hat keiner was.Bau_Bambi schrieb:
Aufgrund der Baubedingungen darf keine Stadtvilla gebaut werden
- Die Geschosse soll mit einem Dachkranz getrennt werden (unten 90qm, oben 60qm) um die Baubedingungen einzuhalten und trotzdem im OG keine Schrägen zu habenDas wird kein günstiges Haus - die Bauweise ist relativ teuer, da es viele Dachecken gibt wie auch die Anbindung des Zwischendaches an das Obergeschoss. Auch die Statik ist nicht die einfachste.Bau_Bambi schrieb:
4. Macht es Sinn den Architekten um eine grobe Skizze in Form einer Akquise zu bitten um überhaupt die Kompatibilität festzustellen? Oder Ist das zu viel verlangt?Das Nikolaus-Haus wird Dir nicht anzeigen, ob die Chemie stimmt. Die prüft man beim Smalltalk.Bau_Bambi schrieb:
Die 60.000€ für das Grundstück und ca 15.000-20.000€ (geplant für anfängliche Baunebenkosten, Architekt, Statiker, Energieberater etc.) sind Eigenkapital. 250.000€ sind die reinen geplanten Kosten für den Hausbau ohne die Baunebenkosten also.
Entwirrt es das Ganz etwas? Hoffe es trägt zum Verständnis bei .So ist es irritierend und irreführend.
Grundstückskosten nebst Kaufnebenkosten
Hauskosten
Baunebenkosten
Außenanlagen
= Gesamtkosten
Finanzierungsvolumen = Gesamtkosten - (Eigenkapital - Küche und Möbel)
Bau_Bambi schrieb:
Das Eigenkapital soll erst mal für die Anfänge gedacht sein.
Mir gehts primär erst mal um das Angebot des Architekten, welches - soweit ich das richtig verstanden habe - auf der Bausumme beruht. Diese ist also auf 250.000€ rein für den Hausbau angesetzt.Zu wenig... 150qm Satteldachhaus grob 300000 plus Baunebenkosten.
Wir wollten keine 250000 fürs Haus bezahlen und haben uns für den Bau mit einem GU entschieden, da der Endpreis nicht schwankend war.
Ein Architekt verschätzt sich ja gern mal um 20% (wie man hier oft lesen kann ).
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