Einbindung Fugenbleche unzureichend?

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B

bazinga

Bei unserem Neubauvorhaben mit einem Bauträger haben wir einen externen Baugutachter, der das Ganze betreut. Der Bauträger baut mehrere Reihenhäuer in dieser Zeile und nachdem die Kellerplatte gegossen wurde, gibt es den ersten Mangel:

- Die Ausführung vor Ort weicht von den Anforderungen des verwendeten Fugenblechs (FRADIFLEX) ab
- Die Dichtbleche sind 15 cm breit und müssen 3 bis maximal zur Hälfte in den Beton einbinden, also 7,5 cm. Anhand der Folien, die im oberen Bereich noch zum Schutz angebracht sind, kann man gut erkennen, dass die Einbindung von mindestens 3 cm nicht immer gegeben ist.
- Insbesondere an den 4 Ecken ist dies der Fall, denn dort sind erhebliche Höhenversprünge erkennbar.
- An manchen Stellen ist Folie mit einbetoniert worden.

Ein paar aktuelle Bilder:

dsc07783.jpg
dsc07784.jpg
dsc07790.jpg
dsc07793.jpg
dsc07814.jpg


Anbei der Auszug aus dem Kaufvertrag: "Die Kellersohlplatte wird mit wasserundurchlässigen Stahlbeton hergestellt. Unterhalb der Sohlplatte wird eine Perimeterdämmung ausgeführt. Das Kellergeschoss wird als weiße Wanne gebaut (Nutzungsklasse A). Außenseitig wird im Fugenbereich eine PMB-Abdichtung (kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung) angebracht."

Morgen diskutieren wir das mit dem Bauleiter und dem externen Gutachter. Wie ist die Einschätzung der Experten hier? Welche Probleme können langfristig entstehen bzw. kann man diesen Mangel irgendwie noch korrigieren?
 
J

Jann St

Hi,

Ich bin nun natürlich zu spät, aber mich interessiert dennoch das Ergebnis der Begehung.
M.E ist die teilweise zu geringe Einbauhöhe keine Katastrophe. Auf den Bildern schlecht zu erkennen ist, ob die Bewehrung das Blech berührt. Das sollte dann auf alle Fälle verhindert werden.
Wenn dort ein Schaden eintritt ist dies später nur von außen zu verhindern. Zu dem damaligen Zeitpunkt hätte man vorsichtshalber einen Verpressschlauch einlegen können.

Ihre Baubeschreibung ist in meinen Augen etwas schwierig. Der Begriff "weiße Wanne" ist nur aussagekräftig wenn die WU Richtlinie vereinbart wurde. Das ist hier nicht erkennbar. Die Aussagge Nutzungsklasse A ebenfalls. Sie sollten prüfen was genau Sie bekommen.

Bei weiteren Fragen versuche ich gern zu helfen.

Lg Jann Stöter
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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