Einfamilienhaus mit Satteldach, ohne Keller - Feedback erwünscht

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derpikniker

derpikniker

@ypg: Kudos für Deine Hilfe und Beständigkeit, jedoch werden wir beide uns wohl niemals einig, da wir auf verschiedenen Ebenen argumentieren. Dabei sollten wir es auch belassen. Ich möchte nicht, dass es hier eskaliert und ich von der gewachsenen Community als Troll gebrandmarkt werde. Gerne kannst Du weiter posten, erwarte jedoch bitte keine Reaktionen von mir.


@kaho674: Jetzt kommen wir der Sache näher.

- Bei der Grundflächenzahl Berechnung gilt vereinfacht: volle m² Zahl des Hauses + hälftige m² Zahl der Nebenanlagen (Alles was den Regen davon abhält in den Boden zu kommen – versiegelte Fläche). Den Terrassen kommt noch eine Sonderregelung zu: Wenn Terrasse direkt am Haus dann volle m², wenn Terrasse nicht direkt am Haus dann ¼ der m² - Das wird aber nicht immer anerkannt.

- Ich habe für die Grundfläche vom EG samt der überbauten Garage 122m² verplant. Hinzu kommen 18m²/2 Auffahrt, 6m²/2 Weg zur Haustür, 25m²/2 Garage und die vom Bauamt obligatorisch gehandhabten 12m²/4 der Terrasse. Ggf. müssen wir jedoch noch eine weitere Terrasse oder Versiegelungsflächen anzeigen. Dafür habe ich noch 5m² Reserve. Dein neuer Entwurf geht hier in die richtige Richtung.

- Über die Tragwerksplanung hat sich schon Dein von Dir genutztes Programm den Kopf zerbrochen. Das ist nämlich der Grund, wieso es die unten drunter / oben drüber liegenden Wände in das jeweilige Stockwerk in hellblau überträgt. Wenn Du eine tragende Wand nicht auf eine andere tragende Wand stellst, überträgst Du den auf der oberen Wand ruhenden Druck nur auf die darunter liegende Decke. Diese muss dann den Druck auf eine „in der Nähe befindliche“ Wand übertragen. Dabei entstehen im besten Fall (Streckenlast) Scherkräfte im schlimmsten Fall (Punktlast) Scher- und Torsionskräfte. Die Decke hängt dann sprichwörtlich durch. Unterzüge haben neben dem subtilen raumteilenden Effekt auch die unangenehme Eigenschaft Streckenlasten in Punktlasten zu verwandeln. Häuser in Skelettbauweise mit Holzbalkendecken oder Stahlskelettkonstruktionen haben hier weniger Probleme, das von uns favorisierte Massivhaus wird damit leider nicht zurechtkommen. Auch eine an sich stabilere Spannbetondecke wird die von Dir gesetzten tragenden Wände des OG nicht aufnehmen können. Alternativ kann das Haus auch immer ohne tragende Wände geplant werden, jedoch wird Dir der Statiker etwas von Windlasten erzählen und sehr viele in den Wänden versteckte aussteifende Elemente aus Stahlbeton verplanen. Das sprengt dann meist das Budget für den Rohbau und die Bauherren überlegen sich, ob die ersten zehn Jahre auch ohne Bodenbelag gewohnt werden kann. Ist zumindest meine Erfahrung, ist ja nicht mein erstes Haus. Daher plane ich zumindest alle Wände im EG immer tragend und überlege mir, wie ich die Lasten der zweiten Geschossdecke da auch darauf bekomme. Idealerweise ist auch genau in der Mitte des Hauses eine tragende Wand von oben nach unten verbaut, damit die Dachlasten nicht von überlangen superdicken und überteuerten First- und Mittelpfetten ausschließlich auf die Außenwände geleitet werden müssen. Das ist auch der Grund wieso der BauIng immer vom Dach aus bis zur Bodenplatte plant und nicht umgekehrt.

- Hast Du ein Maßstab für mich? Dann kann ich das ausdrucken und die Raumgrößen selbst rechnen.

- Der Schrank in der Diele wäre meiner Frau jetzt zu klein. Wir haben derzeit im Flur 3m verbaut und sie will mehr. Daher wollte ich den HAR nutzen und diesen an den Flur anschließen. Dort habe ich nach Anschluss noch gerechnet 3-4 m² für mannigfaltige offene Garderoben. Zusätzlich noch den Platz unter der hellen offenen lichtdurchfluteten Treppe

- Deine Küche passt schon. Ich habe nur genau neben der Küche eine Balkontür platziert, um direkt nach draußen gelangen zu können. Damit hast Du keine Laufwege quer durch das Haus.

- Das mit dem Licht auf der Treppe und in den Fluren ist eine Prämisse von mir. Ich habe derzeit einen geschlossenen Flur im OG und bin damit unzufrieden. Oberlichter finde ich auch schön, die haben bei Schlafräumen jedoch nichts verloren, da nicht abdunkelbar und nicht wirklich schalldicht.

- Das Dach musst Du so oder so dämmen, da Du sonst mit Feuchtigkeit und Schimmel im OG im ersten Winter und fortan kämpfen wirst. Außerdem kannst Du die Treppe nicht nachträglich in die Decke fräsen. Die muss bis in das DG fertig gebaut werden.

- Den Trockner haben wir natürlich auch. Knackpunkt hier ist, dass Du die Wäsche für 5 Personen in dem von Dir gezeichnetem Raum nicht trocknen kannst, weil das Raumvolumen zu klein ist. Meine Frau will hier unter anderem auch die Bettwäsche stapeln etc. Daher wirst Du nachdem Du die Wäsche im OG gewaschen hast, diese Wäsche in das EG zum Trocknen bringen um dann die getrocknete Wäsche wieder ins OG schleppen. - Kein Vorteil gegenüber meiner DG Lösung.


@ kbt09: Die von mir favorisierte Treppenführung an der Außenwand funktioniert auch. Wie schon geschrieben ist in der Mitte des Treppenpodestes 230cm RH. So groß werden meine Kinder wohl nicht.
 
kaho674

kaho674

Dann ist die Sache doch entspannter, als ich dachte. Wie gesagt, es sei denn der Bebauungsplan sagt noch was anderes.
 
derpikniker

derpikniker

Bebauungsplan ist ganz einfach:

A Planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch

1. Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch)

1.1 Art der baulichen Nutzung

1.1.1 Die zulässige Art der baulichen Nutzung ist im § 4 Allgemeine Wohngebiete (WA) der

Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl.I.S. 133)

geändert vom 22.04.1993 (BGBl.I.S. 466) geregelt.

1.1.2 Gem. § 9 (1) 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 1 (2) und (5) und § 4 Baunutzungsverordnung :

Im Bereich des festgesetzten allgemeinen Wohngebietes (WA) sind die gem. § 4 (3)

Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige

nicht störende Gewerbebetriebe und Tankstellen unzulässig.

1.2 Maß der baulichen Nutzung

1.2.1 Es wird die Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) auf maximal 0,35 und die Geschossflächenzahl

(Geschossflächenzahl) auf maximal 0,7 für den Geltungsbereich festgesetzt (§§ 16 (1) 1+2, 19 und 20

(2)+(3) Baunutzungsverordnung).

1.2.2 Es sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig (§ 16 (2) 3 und § 20 (1) Baunutzungsverordnung).

1.2.3 Die straßenseitige Traufhöhe darf über der Geländeoberfläche

höchstens 6,50m betragen. (§ 18 Baunutzungsverordnung)

2. Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare

Grundstücksflächen sowie die Stellung baulicher Anlagen

(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch)

Bei Baugrenzen kann ein Vortreten von Gebäudeteilen wie z. B. Türvorbauten,

Treppen Erkern, Loggias und Balkonen bis zu einer Tiefe von 1,50m und einer Breite

von 3,0 m zugelassen werden, wenn dadurch öffentliche Belange, insbesondere solche

des Verkehrs und der Gestaltung, nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt nicht für

Bauwichflächen i.S. von § 17 Landesbauordnung ( § 23 Abs. 2 S. 3 u. Abs. 3 S. 3 Baunutzungsverordnung )

3. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen pro Wohngebäude (§ 9 Abs. 1 Nr. 6

Baugesetzbuch)

Im Geltungsbereich sind maximal 2 Wohnungen pro Wohngebäude zulässig.

4. Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch)

Innerhalb der öffentlichen Grünfläche sind untergeordnete bauliche Anlagen, die

Nutzungszweck der Fläche unterstützen, und die Errichtung eines baulichen

Lärmschutzes zulässig.

B Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 (4) Baugesetzbuch i. V. m. § 88 Landesbauordnung

1. Dachform und Dachneigung

Für die Hauptgebäude sind nur Satteldächer mit 30 - 40 Grad Neigung zulässig.

Ausnahmen hiervon können zur Anpassung an vorhandene Nachbargebäude

zugelassen werden.

2. Materialien

Im Allgemeinen Wohngebiet sind an der straßenzugewandten Seite nur offene Holz-,

Metall- o. ä. Einfriedungen oder lebende Hecken bis zu einer Gesamthöhe von 1,00 m

über der Gehweghöhe einschließlich eines bis 0,40m hohen massiven Sockels

zulässig.
 
kaho674

kaho674

- Bei der Grundflächenzahl Berechnung gilt vereinfacht: volle m² Zahl des Hauses + hälftige m² Zahl der Nebenanlagen (Alles was den Regen davon abhält in den Boden zu kommen – versiegelte Fläche). Den Terrassen kommt noch eine Sonderregelung zu: Wenn Terrasse direkt am Haus dann volle m², wenn Terrasse nicht direkt am Haus dann ¼ der m² - Das wird aber nicht immer anerkannt.

- Ich habe für die Grundfläche vom EG samt der überbauten Garage 122m² verplant. Hinzu kommen 18m²/2 Auffahrt, 6m²/2 Weg zur Haustür, 25m²/2 Garage und die vom Bauamt obligatorisch gehandhabten 12m²/4 der Terrasse. Ggf. müssen wir jedoch noch eine weitere Terrasse oder Versiegelungsflächen anzeigen. Dafür habe ich noch 5m² Reserve. Dein neuer Entwurf geht hier in die richtige Richtung.
Das klingt für mich alles nach Sonderregel. Ist das bei Euch tatsächlich alles so im Bebauungsplan beschrieben? Wie bereits hier erwähnt sind normalerweise die Zufahrten und Wege von der Grundflächenzahl für das Haus nicht betroffen (50%-Regel).
- Über die Tragwerksplanung hat sich schon Dein von Dir genutztes Programm den Kopf zerbrochen.
Natürlich muss das einer durchrechnen. Aber mal ehrlich. Dein Haus ist jetzt eher zwergig gegen andere Projekte hier mit weitaus größeren Spannweiten, Deckenhöhen, Dächern usw. Ich glaub, da machst Du Dir die falschen Gedanken. Oder willst Du alles in Blei gießen?
- Hast Du ein Maßstab für mich? Dann kann ich das ausdrucken und die Raumgrößen selbst rechnen.
Nö, sorry.
- Der Schrank in der Diele wäre meiner Frau jetzt zu klein.
Ach echt jetzt? In der Garderobe ist ein richtiger 5türiger Kleiderschrank zu klein? Ich bin vorhin extra noch mal zu meinem Kleiderschrank gegangen, der zufällig diese Maße hat. Durch die Tiefe ist da echt viel Platz. Das überrascht mich jetzt doch. Aber ok.
- Das mit dem Licht auf der Treppe und in den Fluren ist eine Prämisse von mir. Ich habe derzeit einen geschlossenen Flur im OG und bin damit unzufrieden. Oberlichter finde ich auch schön, die haben bei Schlafräumen jedoch nichts verloren, da nicht abdunkelbar und nicht wirklich schalldicht.
Das ist natürlich ein Ausschlusskriterium für den Vorschlag.
- Das Dach musst Du so oder so dämmen, da Du sonst mit Feuchtigkeit und Schimmel im OG im ersten Winter und fortan kämpfen wirst. Außerdem kannst Du die Treppe nicht nachträglich in die Decke fräsen. Die muss bis in das DG fertig gebaut werden.
Ich hab da keine Erfahrung. Aber Ausbaureserve gleich auszubauen, ds wär ja Käse. Könnte mir vorstellen, dass es da andere Lösungen gibt.
- Den Trockner haben wir natürlich auch. Knackpunkt hier ist, dass Du die Wäsche für 5 Personen in dem von Dir gezeichnetem Raum nicht trocknen kannst, weil das Raumvolumen zu klein ist. Meine Frau will hier unter anderem auch die Bettwäsche stapeln etc. Daher wirst Du nachdem Du die Wäsche im OG gewaschen hast, diese Wäsche in das EG zum Trocknen bringen um dann die getrocknete Wäsche wieder ins OG schleppen. - Kein Vorteil gegenüber meiner DG Lösung.
Das versteht keiner. Wenn Du die Wäsche aus dem Trockner holst, ist sie doch trocken. Und falls nicht, wieso trägst Du sie ins EG? Wo soll sie dort trocken werden? Maximal draußen. aber das ist ja dann normal. Ich versteh natürlich, wenn ihr einen größeren Waschraum wollt. Ich denke nur, dass Ihr für 400 Riesen das Dach nicht ausgebaut bekommt. Das reicht einfach nicht - ich glaub es zumindest nicht. Deshalb versuche ich zu sparen, wo es geht.
 
derpikniker

derpikniker

Wieder Türe wegen Gerüche
Plant ihr mit einer Lüftungsanlage?

Alte Wohnung geschlossene Küche, einfache Umluft es hat gerochen. In der Wohnung, im Treppenhaus einfach überall.
Neues Haus offener Grundriss, leistungsfähiger Dunstabzug, Kontrollierte-Wohnraumlüftung selten das es nach Essen riecht.

Große Fenster wirken besser als zwei Schlitze. Plane deine Außenanlage mit ein. Gabione verschwindet hinter Bambus oder einer Staude.
Google mal oder stöbere bei Pinterest.
In UK habe ich schon schöne basement Gärten gesehen, die haben den Blick nach draußen gezogen, man vergisst das es nur ein Minigarten ist der unter Niveau liegt.
Binde die Außenanlage mit ein. Öffne die Räume dann wirkt alles offener großzügiger.

Pflanze an der Straße eine Hecke und kein Ungeheuer starrt aus der Dunkelheit.
- Haben jetzt einen recht guten (nicht perfekten) Abzug nach außen. Dennoch riecht es. Genau jetzt nach geschnittenen Zwiebeln und etwas was im TM köchelt, der nicht unter dem Abzug steht.

- Eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung ist nicht geplant. Es wird in einigen Schlafzimmern ggf. dezentrale Lüfter geben.


- Die Gabione wollte ich komplett bewachsen lassen. Ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass diese sehr nahe an der westlichen Hauswand des Esszimmers entlangläuft. Die Südwand des Esszimmers steht frei. Warum sollte ich hier wechseln?

- Die Hecke straßenseitig darf nur 1m hoch sein. Damit würde ich nur die sehr keinen Ungeheuer und Säbelzahntiger ausschließen. Vor denen habe ich so oder so keine Angst. Dem Nachbar mit dem Hund, der täglich mehrfach an diesem Fenster vorbeiläuft möchte ich jedoch meine Netflixerfahrungen nicht unter die Nase reiben. Daher würde ein östliches großes Fenster wohl immer mit geschlossenen Raffstoren sein Dasein fristen. Was wirklich schade wäre.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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