Einfamilienhaus mit 3 Kinderzimmern

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E

Escroda

eine eingetragene Last
Die gibt's doch gar nicht, oder hab' ich die beim Rüberhuschen über die Beiträge übersehen?
Vielleicht kann @Escroda aus seinem unerschöpflichen Wissen da helfen.
Vielen Dank, aber ohne den Bebauungsplan zu sehen, hilft auch kein Wissen.
Hat der Nachbar ein ewiges Recht, auf das er pochen kann, sein Haus wieder bis 1m an die Grenze zu bauen und so dem TE die 2m extra Abstand aufzuhalsen?
Allein aus dem Planungsrecht (Bebauungsplan) nicht, und bauordnungsrechtlich (Baulast) gibt's ja nichts.
glaube aber nicht, dass hier Spielraum besteht
Warum nicht? Immerhin ist doch das Verschieben des ganzen Baufensters um 3m auch schon in Aussicht gestellt.
 
kaho674

kaho674

Die gibt's doch gar nicht, oder hab' ich die beim Rüberhuschen über die Beiträge übersehen?
Also wenn es keine Last gibt und das Haus beim Nachbarn platt ist, dann wäre es doch naheliegend, dass der TE sein Baufenster verbreitern kann, oder? Spricht was dagegen? Oder anders: Kann er es fordern?

Lernfrage: Wenn ich mein Haus, was mit Bestandsschutz auf der Grenze steht, abreiße, verliere ich sofort das recht, wieder auf die Grenze zu bauen?
 
E

Escroda

Spricht was dagegen?
Ja, der Bebauungsplan. Aber mit einer guten Begründung vom Architekten sollte eine Befreiung genehmigungsfähig sein.
Oder anders: Kann er es fordern?
Nein. Er will ja gegen geltendes Planungsrecht verstoßen. Ob die Ablehnung eines Befreiungsantragges rechtmäßig ist, kann nur ein Gericht entscheiden. Ausschlaggebend ist die Begründung durch den Entwurfsverfasser. Der muss die richtigen Worte finden, die auf die spezielle Situation vor Ort zugeschnitten sein müssen.
verliere ich sofort das recht, wieder auf die Grenze zu bauen?
Das ist länderabhängig. In Hessen ist "die Neuerrichtung eines gleichartigen Gebäudes an gleicher Stelle" zulässig, in NRW kann "ein nach Kubatur gleichartiges Gebäude" zugelassen werden.
 
H

Hamburger2020

Hallo,

vielen Dank für die weiteren Infos! Ich habe einmal die Bebauungspläne beigefügt. Hierbei ist mir aufgefallen, dass die 1. Fassung des Bebauungsplan (1979) ein großzügigeres Baufenster vorgesehen hat. Die aktuelle Fassung (von 1984) hat die Baufenster aber eingeschränkt.

Erhöht das nun unsere Chancen oder sinken diese dadurch?

Unser Grundstück habe ich mit einem Herz markiert.
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kaho674

kaho674

Ja, der Bebauungsplan. Aber mit einer guten Begründung vom Architekten sollte eine Befreiung genehmigungsfähig sein.
Erhöht das nun unsere Chancen oder sinken diese dadurch?
Ich glaube nicht, dass wir das besser einschätzen können, als Du vor Ort. Rein gefühlsmäßig würde ich darauf tippen, dass Ihr sehr gute Chancen hättet, Euer Baufeld zu verbreitern. Also fragen würd ich auf jeden Fall mal. Kleiner Plan mit Begründung - am besten im direkten Gespräch, falls kein kategorisches "Nein" kommt, einfach Bauantrag stellen. Das schlimmste, was Dir passieren kann ist, dass Du Teile des Antrags neu stellen musst, etwas Zeit verlierst und ein paar Eus versenkt hast. Wir haben bei uns auch ne Bauvoranfrage gestellt und 3500 Eus extra dafür bezahlt. Uns war es das wert. Ob es Euch auch so geht, könnt nur Ihr wissen.

Unser Grundstück habe ich mit einem Herz markiert.
süß.

Mal ein Staffel so nebenbei:
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Ja, da muss man einige Veränderungen in Kauf nehmen. Aber ich sage nur: schöne Kinderzimmer, oder?
 
H

Hamburger2020

Ich glaube nicht, dass wir das besser einschätzen können, als Du vor Ort. Rein gefühlsmäßig würde ich darauf tippen, dass Ihr sehr gute Chancen hättet, Euer Baufeld zu verbreitern. Also fragen würd ich auf jeden Fall mal. Kleiner Plan mit Begründung - am besten im direkten Gespräch, falls kein kategorisches "Nein" kommt, einfach Bauantrag stellen. Das schlimmste, was Dir passieren kann ist, dass Du Teile des Antrags neu stellen musst, etwas Zeit verlierst und ein paar Eus versenkt hast. Wir haben bei uns auch ne Bauvoranfrage gestellt und 3500 Eus extra dafür bezahlt. Uns war es das wert. Ob es Euch auch so geht, könnt nur Ihr wissen.


süß.

Mal ein Staffel so nebenbei:
Anhang anzeigen 40896
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Anhang anzeigen 40894
Anhang anzeigen 40893

Ja, da muss man einige Veränderungen in Kauf nehmen. Aber ich sage nur: schöne Kinderzimmer, oder?
Wow, das sieht ziemlich gut aus. Das OG ist Ideal und den Elternbereich im EG würde uns jetzt nicht stören. Einzig das Büro oben ist suboptimal, da müsste man dann ggf. dickere Wände und eine gute Tür einbauen, damit ich da meine Ruhe habe. Aber damit könnte ich leben.

Kann dein Programm zufällig auch die Maße der Innenwände angeben? So ist so schwer einschätzbar wie groß die Räume im EG sind.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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