In der Regel ein faktisches, ja. Das Mißverständnis, §34 sei gleichbedeutend mit einer (im Rahmen der FDGO, versteht sich) Carte blanche, wird durch seine Popularität leider nicht wahrer ;-)schreibt denn der 34er ein Baufenster vor?
Ich war der Meinung, dass die Abstände durch die Wandhoehen geregelt sind. Aber mind. 3 m betragen.In der Regel ein faktisches, ja. Das Mißverständnis, §34 sei gleichbedeutend mit einer (im Rahmen der FDGO, versteht sich) Carte blanche, wird durch seine Popularität leider nicht wahrer ;-)
Übrigens, das Büro hat für unsere Gemeinde ein Null-Energie-Kinderhaus entworfen. Wird gerade gebaut. Die Projekte sind wirklich toll.VL Mal nach "Haus, Aalen-Zochental" googlen, von "Liebel Architekten".
Die faktischen Baufenster sind seitlich nicht begrenzt, also keine Einzelbaufenster - eher straßennächste vordere Fluchtlinie bis straßenfernste hintere Fluchtlinie der Umgebungsbebauung.Ich war der Meinung, dass die Abstände durch die Wandhoehen geregelt sind. Aber mind. 3 m betragen.
Also kann die Gemeinde zusaetzlich Baufenster festlegen?