Einfamilienhaus - ca. 150qm² - ohne Keller - Wer hat Ideen? Danke

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11ant

11ant

Baugebiet gemäß Baunutzungsverordnung: GE
Da wäre eine hundertprozentige Wohnnutzung so außergewöhnlich, daß ich an der Zulässigkeit zweifle.

Wären die Garagen nicht weiterhin nutzbar? Sowohl als Garage als auch als Stauraum?
Ich würde eher an den dortigen Einbau des Kochstudios denken. Aber natürlich hätte es auch seinen Charme, da Abstellräume und womöglich gar den HAR zu haben.

Erst hieß es ....."Nachbarn könnten sich darüber beschweren, da es eine Gewerbefläche ist und vorne ist es ok bzw. dagegen kann sich niemand beschweren aus der Nachbarschaft (weil das alte Objekt auch dort stand)".
Innerhalb der Grundfläche eines Bestandsgebäudes zu bleiben, macht ein WA-Gebäude meines Wissens nicht für ein GE-Gebiet geeignet.

dann kam die Aussage : haben wir bereits entschieden und das würde nicht gehen, keine rechtliche Grundlage genannt,
Laß´ einen Baurechtler darüber einen rechtsmittelfähigen Bescheid einholen, da muß die Rechtsgrundlage genannt sein (auch der Gemeinderatsbeschluß als solcher muß von geltendem Recht gedeckt sein).

Sollte tatsächlich der Bestand eine sinnvolle Planungsgrundlage sein, wäre es sinnvoll, Nr. 24 einmal in den Abmessungen seiner Grundfläche und in seiner Kubatur (Dachform, -Neigung, Trauf- und Firsthöhe) zu benennen.

Mal so als kleiner Lesetip: https://www.hausbau-forum.de/threads/emisionsschutzbedenken-durch-sb-tankstelle.28758/
 
Y

ypg

bzgl. der Garagen , da werde ich noch mal meinen Architekten fragen, danke !!
Bestand kann man stehenlassen - was sollte dagegen sprechen?

dann kam die Aussage : haben wir bereits entschieden und das würde nicht gehen, keine rechtliche Grundlage genannt, natürlich werde ich die Leitung noch mal sprechen, sowas reicht nicht aus für mich.

es spricht momentan nichts dagegen, dass das Objekt weiter nach hinten gebaut wird........
Ohne Anwalt.... äh Architekt würde ich dort gar nichts planen Zumindest nicht die Lage auf dem Grundstück !
 
T

tumaa

Was ist das jetzt?

ich versteh eigentlich gar nicht, dass man die Maße vom Grundstück nicht im Kopp hat
sorry .....weiß nur, wie groß das Grundstück ist ......

das Grundstück wurde noch nicht vermessen.

Habe es mal online gemacht (hoffe war korrekt , Tim-online):

Höhe ca. 44,6m (linke Seite) - 48,5m (rechte Seite)
Breite im unteren Teil ca. 22,8m
Breite im oberen Teil ca. 28m

Baugrenze wurde ignoriert ......
 
T

tumaa

Hallo zusammen!

Update:

Habe so gut wie meinen Architekten in den Wind geschossen .......Die Gründe dafür? Will es hier nicht alles erklären ..........


Will jetzt anders vorgehen....wollte mit 2 Entwürfen zu einem neuen Architekten gehen und ggf. einiges noch ändern lassen.

Habe ja mal 2 Grundrisse im Anhang eingefügt, beide gefallen mir/uns ....


Würde beim 1.Grundriss nur 1 Bad im OG lassen und das Andere würde entfallen, dafür unten noch das Gäste-Wc mit einer Dusche ausstatten lassen.

Beim 2. Grundriss passt soweit alles auf den ersten Blick .....


Macht mein Vorgehen überhaupt Sinn und was hält ihr von den Grundrissen ?!


Danke für eure/n Mühe und Rat !!!!!!!


Ein schönes Wochenende !!!

LG
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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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