Dusche in Vereinsheim, zwei Duschplätze und ein Wandeinlauf

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H

HansWehPunkt

Hallo,
in einem Vereinsheim gibt es über Eck zwei Duschplätze mit einem Wandeinlauf unter der Armatur der einen Dusche.
Das Wasser der einen Dusche läuft also über den anderen Duschplatz.

Das ganze ist jetzt zur Diskussion gekommen weil in der Arbeitsstättenrichtlinie 4.1 (6.4(2)) drin steht das Das Duschwasser nicht über einen anderen Duschplatz laufen muss. Aber es ist eben eine ASR. und das Vereinshaus ist kein Arbeitsplatz.

Kann mir jemand helfen?

Beste Grüße
Hans
 
G

garfunkel

wo kein Kläger da kein Richter?

Des weiteren, Richtlinien sind nicht verbindlich?
Und wenn es nicht drüber laufen muss sondern wohl kann, wo ist dann jetzt das Problem?
 
H

HansWehPunkt

Der Kläger ist Vereinsmitglied. Also Kläger, Richter und Beklagter in der selben Person. Das Wasser läuft immer über den anderen Duschplatz. Eine Person steht also immer im "Dreckwasser" vom anderen. In Schwimmbädern und Gemeinschaftsduschen (allgemein öffentlichen Duschen) ist das Duschwasser immer so abgeführt das es nicht den Nachbar Duschplatz überfließt. Was ja auch sinn macht.

ich suche nach einen Schriftstück welches sagt das es im Privathaus oder Vereinshaus(vergleichbar) egal ist.

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Beste Grüße
Hans
 
G

garfunkel

Okay, aber das ist doch tatsächlich ein Fall den man ändern darf? Besonders toll ist die Situation nun ja nicht.

Bin dann mit meinem Wissen aber auch am Ende :)
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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