Grundriss Schlauchhaus L-Form Dreieckiges Grundstück samt Eiche

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N

NatureSys

Wenn es die Pläne tatsächlich gibt, gibt es überhaupt keinen Grund, diese nicht den Bauherren auszuhändigen.
Unser Architekt hat uns diese bei unserem Einfamilienhaus zur Verfügung gestellt, ohne, dass wir aktiv danach gefragt hätten.
 
Climbee

Climbee

Hallo, du zahlst dafür! Also hast du da auch ein Anrecht darauf.

Er kann zwar dagegen sein, daß du sie hier veröffentlichst (das kann ich auch verstehen), aber du selber solltest sie schon erhalten.
 
L

Lumpi_LE

schräg.. der Architekt arbeitet doch in deinem Auftrag? Dann hat er dir auch die Pläne zu übergeben. Wenn nicht dir wem denn dann.
 
B

Baufie

Ich hab eine kurze Frage am Rande: Wir haben den Architekten nach den 50er-Plänen für unsere Unterlagen gefragt. Er meinte, es sei nicht üblich, diese bei Einfamilienhaus an die Bauherren auszuhändigen, sondern nur bei Mehrfamilienhaus und generell größeren Projekten. Das ist doch Quatsch, oder?
Also bei uns hat so gut wie jedes Gewerk einen derartigen Plan bekommen und wir natürlich auch.

Nach Beendigung der Arbeiten haben wir von jedem Gewerk diese Pläne zurück bekommen.
 
O

Oakland

Vielen Dank für die Antworten!

Noch eine Frage:

Wenn man einen Statiker beauftragt und nicht festlegt, bis wann er die Berechnungen abgeschlossen haben muss, hat man wie lange zu warten, um den Auftrag zu stornieren?
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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