Doppelhaus Rahmenbedingungen. Grundstück aufteilen?

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H

hans3

Hallo liebe Hausbau-Community!
Wir planen, demnächst ein Doppelhaus zu errichten, was aufgrund von Platzmangel etwas Fantasie erfordert, aber durchaus machbar ist.
Die Rahmenbedingungen sind folgendermaßen und ich würde mich wahnsinnig über ein paar Meinungen freuen:

  • Grundstück befindet sich in der Stadt, umgeben von anderen Wohnhäusern (also keine Felder, Wälder oder ähnliches)
  • 27*16,60 Meter Grundstück
  • Die 27 Meter haben Nord-Süd Ausrichtung, die 16,60 Meter Ost-West Ausrichtung.
  • Das Haus befindet sich abseits der Straße (Rückwärtsbebauung), auf der Nordseite befindet sich eine gemeinsame Zufahrt für uns und unseren Nachbarn.
  • Die Maße des Hauses sollen 12*12 Meter sein
  • Nun gibt es ja Abstandsflächen einzuhalten, auf jeder Seite drei Meter. Wir haben mit unserem Nachbarn auf der Westseite (der ebenfalls baut) geklärt, dass dieser uns 2 Meter Abstandsfläche abtritt. Das bedeutet, dass er 5 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze hält, wodurch wir auf dieser Seite 2 Meter näher an die Grenze bauen dürfen und nur 1,30 Meter (statt 3,30 Meter) Abstand halten müssen. Auf der Ostseite sind es nach wie vor die 3,30 Meter Abstand. Dadurch bekommen wir ein 12 Meter breites Haus auf ein 16 Meter breites Grundstück.
  • Auf der Westseite soll eine Garage ins Haus integriert werden, auf der Ostseite soll eine Garage neben dem Haus gebaut werden
  • Nun wird es ein wenig kompliziert: Durch die verschiedenen Abstände zur Grundstücksgrenze befindet sich das Haus nicht in der Grundstücksmitte. Da die beiden Haushälften aber gleich groß sind, tritt beim Wohnraum noch kein Problem auf
  • Anders verhält es sich mit dem Garten. Durch verschiedene Abstandsflächen wäre die Westhälfte 7,30 Meter breit (6 Meter Haus + 1,30 Meter Abstandsfläche). Die Osthälfte jedoch 9,30 Meter (6 Meter Haus plus 3,30 Abstandsfläche)
  • Dadurch gäbe es 2 unterschiedlich große Gärten, was wir gerne vermeiden möchten.
Frage: Ist es möglich, das Grundstück so aufzuteilen, dass es nicht in einer geraden Linie geteilt wird? Sprich, das Haus wird zwar in der Mitte geteilt, danach aber wandert die Trennline einen Meter in den Osten und teilt die Gärten dadurch in zwei gleich große Hälften?
  • Ich habe auch einmal einen rudimentären Plan angehängt, der das ganze anschaulicher beschreibt

Ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn ihr mir (trotz des Komplexen Geschwafels) ein Feedback geben könnt, ob solch eine Gestaltung rechtlich möglich und generell sinnvoll ist.
Viele liebe Grüße,
euer Hans
 

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Y

ypg

Gibt es die Möglichkeit einer Grenzbebauung der zweiten Garage in der oberen linken Ecke? Oder zumindest Parkplatz?

Oder auch so: Fällt die Gemeinschaftsfläche in rosa auf der linken Seite zum "hinteren" Grundstück, wird dieses Grundstück größer und die Verhältnisse der Größen relativieren sich. Außerdem könnte man dann das hintere Haus nach Norden versetzen
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo Hans,

erst mal herzlich willkommen im Forum!

Meiner Meinung nach, dürfte es kein Problem sein, das Grundstück nicht geradlinig aufzuteilen.

Ihr solltet allerdings bei der zuständigen Baubehörde nachfragen nachfragen solltet, wie es mit Fensterflächen im östlichen Haus aussieht. Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass bei einem so geringen Grenzabstand (1 m) , eventuell in diesem einen Meter breiten Teil der Hauswand keine Fenster verbaut werden dürfen.

Eventuell müsstet Ihr aber auch mit dieser "Ecke" die vorgeschriebene Abstandsfläche einhalten.

Grüße,

Dirk
 
H

hans3

Hallo ypg,
vielen Dank für deine schnelle Reaktion. Die rosa Fläche ist eine gemeinsame Fläche mit unserem Nachbarn auf der Westseite, dort befindet sich noch ein Grundstück, dass diese Einfahrt nutzt. Dieses Grundstück habe ich aber nicht eingezeichnet. Somit muss diese Fläche auf jeden Fall frei bleiben.
Weiter nach Norden versetzen ist leider nicht möglich, hier gibt es Auflagen.
 
H

hans3

Hi Dirk,
vielen Dank für deine Antwort!
Du meinst also, dass das östliche Haus keine Fenster ganz im Westen haben dürfte? Also wenn das Haus 6 Meter breit ist, dürfen "nur" die 5 östlichen Meter verglast werden, weil wir keine geradlinige Trennung vorhaben? Habe ich dich richtig verstanden?
Das wäre auch gar kein Problem, weil hier sowieso die gemeinsame Wand verläuft, wo kein Fenster geplant ist (will ich nicht dem Nachbarn ins Wohnzimmer schauen )
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo Hans,

genau, ich denke, dass Ihr eventuell auf dem westlichsten Meter der Südwand des östlichen Hauses (jetzt haben wir dann bald alle Himmelsrichtungen durch... ) keine Fenster verbauen dürft, wegen des zu geringen Grenzabstandes.

Bei direkter Grenzbebauung ist das so, zumindest darf das Fenster nicht durchsichtig sein (also als Alternative Milchglas feststehend oder Glasbausteine).

Grüße,

Dirk

Grüße,

Dirk
 
Zuletzt aktualisiert 05.12.2024
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