H
hans3
Hallo liebe Hausbau-Community!
Wir planen, demnächst ein Doppelhaus zu errichten, was aufgrund von Platzmangel etwas Fantasie erfordert, aber durchaus machbar ist.
Die Rahmenbedingungen sind folgendermaßen und ich würde mich wahnsinnig über ein paar Meinungen freuen:
Ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn ihr mir (trotz des Komplexen Geschwafels) ein Feedback geben könnt, ob solch eine Gestaltung rechtlich möglich und generell sinnvoll ist.
Viele liebe Grüße,
euer Hans
Wir planen, demnächst ein Doppelhaus zu errichten, was aufgrund von Platzmangel etwas Fantasie erfordert, aber durchaus machbar ist.
Die Rahmenbedingungen sind folgendermaßen und ich würde mich wahnsinnig über ein paar Meinungen freuen:
- Grundstück befindet sich in der Stadt, umgeben von anderen Wohnhäusern (also keine Felder, Wälder oder ähnliches)
- 27*16,60 Meter Grundstück
- Die 27 Meter haben Nord-Süd Ausrichtung, die 16,60 Meter Ost-West Ausrichtung.
- Das Haus befindet sich abseits der Straße (Rückwärtsbebauung), auf der Nordseite befindet sich eine gemeinsame Zufahrt für uns und unseren Nachbarn.
- Die Maße des Hauses sollen 12*12 Meter sein
- Nun gibt es ja Abstandsflächen einzuhalten, auf jeder Seite drei Meter. Wir haben mit unserem Nachbarn auf der Westseite (der ebenfalls baut) geklärt, dass dieser uns 2 Meter Abstandsfläche abtritt. Das bedeutet, dass er 5 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze hält, wodurch wir auf dieser Seite 2 Meter näher an die Grenze bauen dürfen und nur 1,30 Meter (statt 3,30 Meter) Abstand halten müssen. Auf der Ostseite sind es nach wie vor die 3,30 Meter Abstand. Dadurch bekommen wir ein 12 Meter breites Haus auf ein 16 Meter breites Grundstück.
- Auf der Westseite soll eine Garage ins Haus integriert werden, auf der Ostseite soll eine Garage neben dem Haus gebaut werden
- Nun wird es ein wenig kompliziert: Durch die verschiedenen Abstände zur Grundstücksgrenze befindet sich das Haus nicht in der Grundstücksmitte. Da die beiden Haushälften aber gleich groß sind, tritt beim Wohnraum noch kein Problem auf
- Anders verhält es sich mit dem Garten. Durch verschiedene Abstandsflächen wäre die Westhälfte 7,30 Meter breit (6 Meter Haus + 1,30 Meter Abstandsfläche). Die Osthälfte jedoch 9,30 Meter (6 Meter Haus plus 3,30 Abstandsfläche)
- Dadurch gäbe es 2 unterschiedlich große Gärten, was wir gerne vermeiden möchten.
- Ich habe auch einmal einen rudimentären Plan angehängt, der das ganze anschaulicher beschreibt
Ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn ihr mir (trotz des Komplexen Geschwafels) ein Feedback geben könnt, ob solch eine Gestaltung rechtlich möglich und generell sinnvoll ist.
Viele liebe Grüße,
euer Hans
Anhänge
-
93,2 KB Aufrufe: 360