Doppelhaus: Grundstück teilen oder Eigentümer bleiben

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XAMMAX2

Guten Tag zusammen,
ich bin neu hier u. möchte mich kurz vorstellen:
Ich bin 29 Jahre alt, komme aus Bayern und habe demnächst vor ein Haus zu bauen.
Zum Thema:
Ich habe im vergangenen Jahr in einem Neubaugebiet ein Grundstück mit 730qm gekauft. Nun ist mein Vater mit mir zusammen auf die Idee gekommen, dass wir dort ein Doppelhaus bauen könnten. Er würde die Kosten einer Hälfte tragen und ich die der anderen. Er vermietet seine Hälfte später, ich werde in meiner zumindest eine Zeit leben.
Nun meine Frage:
Sollten wir vorher das Grundstück vorher teilen oder ist es okay, wenn ich der Grundstück Eigentümer bin? Welche steuerlichen Vor oder Nachteile bringt das?
Vielen Dank
 
P

Pianist

Mit dem Thema haben wir uns ja hier gerade ausführlich beschäftigt: Das Haus gehört immer dem, auf dessen Grundstück es steht. Egal wer es bezahlt hat. Ihr müsst also unter verschiedenen Gesichtspunkten durchdiskutieren, welche Risiken und Nebenwirkungen es gibt, wenn Ihr dieses Projekt in der angedachten Form realisiert. Also zum Beispiel im Hinblick auf die spätere Erbschaftssteuer, die mögliche Pflegebedürftigkeit des Vaters und so weiter. Da ist sicher auch externe steuerliche und juristische Beratung sinnvoll. Und mal so ganz grundsätzlich solltest Du Dich natürlich fragen, ob es so klug und weise ist, wenn Du Wand an Wand bzw. Terrasse an Terrasse mit fremden Leuten lebst, die sich Dein Vater als Mieter für seine Haushälfte ausgesucht hat, ob nun mit geteiltem oder ungeteiltem Grundstück.

Wenn Du dann letztendlich die Sache mit dem Doppelhaus tatsächlich anpacken möchtest, dann könnte es ja vielleicht auch eine Idee sein, dass Dein Vater Dir das Geld für seine Hälfte als vorweggenommenes Erbe überlässt. Alle zehn Jahre hat man einen neuen Freibetrag von 400.000 EUR zur Verfügung. Man könnte ja festlegen, dass ihm die auf seine Hälfte entfallenden Mieteinkünfte zustehen, wenn es ihm wichtig ist, regelmäßige Einnahmen zu haben. Alles eine Frage der genauen Ausgestaltung.

Ich persönlich würde kein Doppelhaus bauen, aber das nur am Rande. Wenn dort zwei Vollgeschosse möglich sind, würde ich eher die Wohneinheiten übereinander anordnen. Mich graust es vor Häusern, wo dann irgendwann die beiden Hälften der Fassade oder des Daches in einem vollkommen unterschiedlichen Zustand sind, weil der eine sich kümmert und der andere nicht.
 
A

apokolok

Was sagt der Bebauungsplan? Zwei WE zulässig? Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl ausreichend?
Teilung entweder real oder nach WEG auf jeden Fall sinnvoll.
Was hat das ganz für dich für einen Nutzen?
 
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XAMMAX2

Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Vielen Dank für den Tipp mit der Erbschaftssteuer. Werden einen Steuerberater hinzuziehen müssen, das stimmt.
Der Bebauungsplan sagt Max. 2 Wohneinheiten pro Grundstück. Laut Gemeinde habe ich auch schon das okay, dass ich ein Doppelhaus bauen darf mit Max. 2 Vollgeschossen.
Derzeit suchen wir nach einem Baupartner bzw. Baufirma die Doppelhäuser in Massivbauweise anbieten im Raum Bayern. Zugleich stellt sich gerade die Frage, welche Heizung verbaut wird. Wir tendieren derzeit zu Gas oder Wärmepumpe.
 
P

Pianist

Ich vermute mal, dass bei etlichen Mitlesenden die Antwortbereitschaft genau in dem Augenblick erloschen ist, als Du jetzt neben der grundsätzlichen Grundstücksteilungsfrage plötzlich noch die Heizungsfrage in den Raum geworfen hast. Deine Ursprungsfrage war vollkommen in Ordnung, und da kann man auch prima drüber diskutieren, aber wenn Du tatsächlich der Meinung bist, dann ganz nebenbei noch ein vollkommen anderes Thema anzuschneiden, für das es hier eine eigene Rubrik mit hunderten von Diskussionen gibt, dann zeigt mir das eigentlich, dass Du im Kopf noch nicht aufgeräumt genug bist, um überhaupt ein Hausbau-Projekt zu starten. Anderen scheint es ähnlich zu gehen, wenn ich das Schweigen hier mit der sonst üblichen Antwortfrequenz vergleiche...
 
Y

ypg

Der Bebauungsplan sagt Max. 2 Wohneinheiten pro Grundstück. Laut Gemeinde habe ich auch schon das okay, dass ich ein Doppelhaus bauen darf mit Max. 2 Vollgeschossen.
Das bedeutet jetzt nicht, dass man auf jeden Fall das Grundstück teilen kann. Normalerweise sind in Neubaugebieten die Grundstücke in finaler Größe. Gerade auch bei 730qm, die nicht üppig sind (bei uns im LK müssen eigenständige Grundstücke mind. 650qm sein. Alles andere wird als ideelle Teilung gehandhabt.
Dazu fällt mir ein, dass auch Vermietung, also Anlageobjekte nicht unbedingt erlaubt sind zu bauen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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