ᐅ Doppelgarage in Nrw, Standsicherheitsnachweis erforderlich?
Erstellt am: 24.03.20 00:47
D
dobbelhausD
dobbelhaus24.03.20 00:47Hallo!
in der Baugenehmigung steht unter Auflagen Nr. 4, dass von einem staatlich geprüften Sachverständigen der Standsicherheitsnachweis geprüft werden soll.
Es geht um eine Doppelgarage, die in einem Neubaugebiet in NRW errichtet werden soll.
Leider sitzt der Architekt und gleichzeitig der staatl. geprf. Sachverständigen in Spanien fest und wir wollten kurzfristig mit dem Bau beginnen.
Ich habe aber auch in der Landesbauordnung von Nrw gelesen, dass diese Bescheinigung oder Statik überhaupt für Garagen ab 100m2 erforderlich sei.
Wie ist die Sachlage, brauche ich überhaupt diese Bescheinigungen mit der Baubeginnanzeige?
Danke.

in der Baugenehmigung steht unter Auflagen Nr. 4, dass von einem staatlich geprüften Sachverständigen der Standsicherheitsnachweis geprüft werden soll.
Es geht um eine Doppelgarage, die in einem Neubaugebiet in NRW errichtet werden soll.
Leider sitzt der Architekt und gleichzeitig der staatl. geprf. Sachverständigen in Spanien fest und wir wollten kurzfristig mit dem Bau beginnen.
Ich habe aber auch in der Landesbauordnung von Nrw gelesen, dass diese Bescheinigung oder Statik überhaupt für Garagen ab 100m2 erforderlich sei.
Wie ist die Sachlage, brauche ich überhaupt diese Bescheinigungen mit der Baubeginnanzeige?
Danke.
dobbelhaus schrieb:
Wie ist die Sachlage, brauche ich überhaupt diese Bescheinigungen mit der Baubeginnanzeige?Ruf' mal beim Amt an. Da hat jemand vermutlich den falschen Textbaustein angeklickt.D
dobbelhaus24.03.20 18:59Escroda schrieb:
Ruf' mal beim Amt an. Da hat jemand vermutlich den falschen Textbaustein angeklickt.Habe ich heute, es ist kein Fehler, ich soll tatsächlich diese Unterlagen einreichen
dobbelhaus schrieb:
Habe ich heute, es ist kein Fehler, ich soll tatsächlich diese Unterlagen einreichenGibt es dafür auch einen Grund oder eine Gesetzesgrundlage?