DIN 18534 bei Sanierung Abdichtung

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bweyand

Hallo zusammen,

ich habe von einem Fliesenleger im Bad die Wandfliesen austauschen lassen. Die Wanne ist die alte geblieben, nur Fliesen erneuert. Mein Klempner wies mich jetzt darauf hin dass unter den Fliesen gar kein Elastogum o.ä. eingesetzt wurde (Wanne kann auch zum Duschen verwendet werden). Mein Fliesenleger meinte bei Fliesentausch wo die Wanne erhalten bleibt (Bestandsschutz) muss das nicht gemacht werden - und wenn wäre das Aufgabe des Klempners.

Daher meine Frage: gilt die DIN 18534 in diesem Fall nicht ? Ich möchte mich da rechtlich gegenüber dem Eigentümer absichern.
Bei Badsanierung wo z.B. eine ebenerdige Dusche verbaut wird muss auf jeden Fall abgedichtet werden. Für meinen speziellen Fall finde ich da nichts rechtlich Bindendes. Natürlich wäre auch hier eine Abdichtung technisch sinnvoll, aber es geht mir hier nur darum ob es gemacht werden MUSS.

Danke schon mal für hilfreiche Antworten
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo Fragesteller.
Das von Dir angefragte Thema ist komplex - weswegen wahrscheinlich bisher noch keiner die Frage beantwortete.
Um diese zu beantworten: Doch, die DIN 18534 Teil 1 gilt hier ebenfalls.
Nun kommt es tatsächlich im Detail darauf an, ob die Badewanne mit einer (Hand)Dusche versehen ist oder nicht.
Ist eine Dusche in der Badewanne vorhanden, aber eine Trennwand (oder Aufsetzwand) davor oder verfügt die Badewanne nicht über eine Dusche, dann liegen Boden wie auch Wand im Einwirkungsbereich der Klasse W1-I .
Das bedeutet: mäßige Beanspruchung ohne Intensivierung durch anstauendes Wasser.
DIN 18534-1 schreibt vor, dass Abdichtungen im Sinne der Norm erforderlich werden bei (u.a.) mäßiger Wassereinwirkung, also auch bei W1-I!!
DIN 18534 (von Juli 2017) sieht nun im Teil 3 bei der Beanspruchungs- oder Einwirkungsklasse W1-I die Abdichtungsbauart mit Polymerdispersionen vor.
Um es nicht zu kompliziert auszudrücken:
Wenn beispielsweise eine Wandfläche neu aufgebaut wird, in diesem Fall über einer Badewanne, ist eine Abdichtung beispielsweise mit einer Polymerdispersion vorzunehmen, bevor (nach dem Aushärten) die Fliesen aufgezogen werden!
Als vorbereitende Arbeit ist zu berücksichtigen, dass die Badewanne natürlich nicht zurückgebaut werden muss, um noch eine fehlende Abdichtungsebene einzubringen. Das wäre nun des Guten doch zu viel.
Aber!
Nach aktueller Normung ist der Badewannenrand, welcher an die Wandflächen angrenzt, mit einem Dichtungsband abzudichten. Ein elastischer Dichtstoff, das wird gerne verwechselt, ist kein Dichtstoff im Sinne der Abdichtungsnorm!! Heißt: Badewannenrand an der Wand entfetten, grundieren mit einer geeigneten Grundierung und dann das Dichtband in den flüssigen Klebstoff aus beispielsweise Epoxidharz an der Badewanne einlegen, im Wandbereich wird das überstehende Dichtband in die flüssige Dispersion eingelegt. Ist diese ausgehärtet, wird das überstehende Dichtband nochmals mit der Dispersion überarbeitet.
Das Dichtband liegt so unten wie auch oben in der Polymerdispersion. In den ecken sind entsprechende Formteile des Dichtbandherstellers zu verwenden.
So einfach ist es -wie Du erkennen kannst- tatsächlich nicht, doch der Fliesenleger hat in diesem Fall nicht recht.
Er hat vielmehr die Fachregeln nicht eingehalten, das Gewerk entspricht damit nicht dem Stand der Technik (das schuldet er Dir aber!!) und ist daher mit Mängeln behaftet, die einer Nachbesserung bedürfen.
Denken wir nun etwas weiter, wie eine Nachbesserung aussehen wird, dann benötige ich hier nur das Stichwort "Rückbau". Damit weißt Du nun, auf was sich der Verleger einzustellen hat.
Gruß: KlaRa
 
B

bweyand

Besten Dank für diese umfassende Antwort. Da habe ich es also mit einem unwissenden Fliesenleger zu tun der mich schlecht beraten hat ? Es wurde nur Fliesenlegen beauftragt, und nur das hat er gemacht. Er hätte mich also darauf hinweisen müssen dass eine Abdichtung zwingend ist ? Nach seiner Auffassung ist in diesem Fall keine Abdichtung erforderlich - damit wäre er ja eigentlich berufsuntauglich
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Nun gut, der Berufsuntauglichkeit mögen vielleicht noch andere Aspekte zugrunde liegen.
Sprechen wir von Unwissenheit, er hat die wichtigen Entwicklungen bei den Abdichtungsnormen offenbar nicht mitbekommen. Das schützt ihn sicherlich nicht vor Regressforderungen im Fall der Fälle.
Ich bin bei meinen Ausführungen davon ausgegangen, dass er die alten Fliesen zurück gebaut und die Wandfläche neu aufgebaut hat. Hier gilt dann uneingeschränkt das von mir Gesagte.
Gruß: KlaRa
 
B

bweyand

ja das mit der Berufsuntauglichkeit war etwas überspitzt.
Leider kennt der gute Mann ja die neuen Regeln, ist nur der Meinung dass bei reinem Fliesentausch eine Abdichtung nicht vorgeschrieben ist.
Naja - vielen Dank für die Hilfe - ich setze gerade die Mängelrüge auf
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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