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ᐅ Dichter Verlegeabstand der Fußbodenheizung bei Gasheizung nicht möglich?

Erstellt am: 02.05.13 20:23
M
Mecc
Hallo liebes Forum,

während wir auf den nächsten Entwurf unseres Hauses warten, beschäftige ich mich weiter mit der Heizung. In einem früheren Thread habe ich ja schon berichtet, dass wir uns für Gasbrennwert und 15% bessere Dämmung entschieden haben, also Standardneubau.
Nun haben wir unseren GU gefragt, ob die Fußbodenheizung nicht mit einer wärmepumpegeeigneten niedrigen Vorlauftemperatur und somit größerer Verlegedichte geplant werden kann (für späteren eventuellen Umstieg auf eine solche). Der meinte, weniger als 40° Vorlauftemperatur mache bei Gasbrennwert keinen Sinn. Das kann ich nicht glauben, habe im Netz viel darüber gelesen, u a dass auch der Brennwerteffekt mehr zum Tragen käme, wenn die Rücklauftemperatur besonders niedrig wäre. Und das geht jawohl nur mit einer entsprechend niedrigeren Vorlauftemperatur, oder bin ich hier auf dem Holzweg? Ich hatte mir das sonst so vorgestellt, eine zukunftsorientierte Vorlauftemperatur für die Heizungsplanung verbindlich festzulegen. Über Eure Tipps würde ich mich freuen!

LG, Mecc
€uro
03.05.13 15:14
Mecc schrieb:
...das ist mir klar, dass man für planerische Aufgaben bezahlen muss. Dem sind wir ja auch gar nicht abgeneigt! Aber mich würde halt einfach vorher interessieren, ob es möglich ist oder nicht, bevor ich einen Riesenaufriss mache.
Grundsätzlich ist es keine Fehlentscheidung, wenn man eine Heizflächenauslegung auf künftige Wärmeerzeuger mit sinnvoll geringen Vorlauftemperatur abstellt. Bei momentan gewähltem Wärmeerzeuger sind dem dadurch natürlich gewisse Grenzen gesetzt.
Mecc schrieb:
...Oder ob der GU nur etwas behauptet, was ihm besser in den Kram passt. Ist denn so eine Wärmepumpe-optimierte Fußbodenheizung mit Gasbrennwert wesentlich teurer ( =mehrere tausend €uro), oder muss sie "einfach" gut durchdacht sein mit ein paar technischen Ergänzungen?
Wieviel T€ mehr entscheidet stets der Anbieter (Verkäufer der eigenen Lösung). Ob tatsächlich gerechtfertig, kann nur der AG bewerten ;-)

v.g.
wärmeerzeuger