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Waterboy
Hallo zusammen,
ich interessiere mich für eine Doppelhaushälfte.
Vom Makler erfahre ich zur Zeit nicht, ob die Doppelhaushälfte unter das Wohnungseigentumsgesetz fällt - Grundbuchsuszug kommt noch.
Laut Eigentümer ist das sein Eigentum, also real geteilt.
Die Hälften sind mit Nr. und Zusatz versehen (z.B.: 1 und 1a)
Laut Liegenschaftskataster (Online) haben die Hälften je eine eigene Flurstücksnummer (Das Haus ist also mit einer Flurgrenze geteilt).
Sind das jetzt Anzeichen für ein real geteiltes Grundstück, oder kann das trotz eigener Flurstücksnummer unter das Wohnungseigentumsgesetz fallen?
Grüße
Waterboy
ich interessiere mich für eine Doppelhaushälfte.
Vom Makler erfahre ich zur Zeit nicht, ob die Doppelhaushälfte unter das Wohnungseigentumsgesetz fällt - Grundbuchsuszug kommt noch.
Laut Eigentümer ist das sein Eigentum, also real geteilt.
Die Hälften sind mit Nr. und Zusatz versehen (z.B.: 1 und 1a)
Laut Liegenschaftskataster (Online) haben die Hälften je eine eigene Flurstücksnummer (Das Haus ist also mit einer Flurgrenze geteilt).
Sind das jetzt Anzeichen für ein real geteiltes Grundstück, oder kann das trotz eigener Flurstücksnummer unter das Wohnungseigentumsgesetz fallen?
Grüße
Waterboy