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ᐅ Dehnfuge zwischen 2 Reihenhäusern - Verantwortung in DIN Norm?

Erstellt am: 11.08.21 11:14
C
Chris1110
Guten Tag zusammen,

wir sind ein einzelnes Reihenmittelhaus, an das nun Angebaut wurde, die Außenwand zu Nachbarn ist Kalksandstein, dürfte 17,5 cm dick sein, unverputzt.

Der Nachbar hat in Holzständerbauweise Fertigbau angebaut.
Nun ist zwischen unseren Häusern eine ca. 5 cm breite Fuge offen, wie mir mein Bauträger sagte, ist der Anbauende für die Schließung verantwortlich.
Laut meinen Informationen müsste diese durch das einschieben von Steinwolle-Streifen und/oder Kompriband und einer Schiene abgedichtet werden, zusätzlich müsste wohl vom Blechner ein Überhang am Dachanschluss erfolgen, so dass zwischen die Häuser kein Wasser kommt.

Mein Nachbar zeigt sich dahingehen ahnungslos, verweist darauf er habe ein konzipiertes "Einzelhaus" obwohl seine Holzständerwand die an mich grenzt ja auch offene Fugen hat in die Feuchtigkeit eindringen könnte.

Gibt es dahingehend eine DIN-Norm oder einen Text in dem eindeutig gesagt wird das er als Anbauender verantwortlich ist?

Mit Sorge sehen ich nämlich dem Winter entgegen, sollte er dahingehend nicht tätig werden.
Wobei die Frage ist ob Kompriband und die Schiene überhaupt ausreichen, siehe Kältebrücke...die Streifen Steinwolle würde ich zur Not noch selbst einbringen, aber den Rest bin ich nicht bereit zu bezahlen.
G
goalkeeper
11.08.21 15:40
11ant schrieb:

Da hätte ich einen netten Gruselroman für Dich, nämlich die Geschichte von @goalkeeper: https://www.hausbau-forum.de/threads/reihenendhaus-mit-gue-in-eigenregie-bauen.31198/

Ich muss immer nur für die negativen Beispiele herhalten…keiner lobt meinen GÜ und die nur acht Monate problemlose Bauzeit. 🙄;)
11ant11.08.21 17:12
tomtom79 schrieb:

Wie jetzt müssen beide oder muss nur der Anbauende? Du wiedersprichst dir doch.
Ich sage beide müssen zahlen.
Die Realität würde ich nicht gleich als Widerspruch bezeichnen, nur weil sie nicht immer der reinen Lehre folgt. Ich sehe hier rechtlich den Anbauenden in der Pflicht - aber ebenso für hilfreich, einen finanziellen Beitrag dazu zu leisten, daß er nicht nur notwendigst billig dabei vorgeht.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
H
hampshire
11.08.21 18:02
goalkeeper schrieb:

Ich muss immer nur für die negativen Beispiele herhalten…keiner lobt meinen GÜ und die nur acht Monate problemlose Bauzeit. 🙄;)
Lob für acht Monate problemlose Bauzeit ganz besonders an @goalkeeper
11ant11.08.21 18:04
goalkeeper schrieb:

Ich muss immer nur für die negativen Beispiele herhalten…keiner lobt meinen GÜ und die nur acht Monate problemlose Bauzeit.
Recht hast Du ! - Dein GÜ ist fast so ein feiner Kerl, wie Dein Nachbar und Dein Bürgermeister als hervorragende schlechte Beispiele taugen 🙂
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Y
ypg
11.08.21 18:09
Einzelhäuser sind quasi auch Reihenhäuser. Man kann heutzutage in der Theorie ein bestehendes Reihenmittelhaus entfernen, ohne dass die anderen Wände einzubüßen haben.
Mir scheint, dass es sich um ein grundsätzliches Gesamtprojekt handelt, wo aber jeder für sich baut?!
Da wäre doch eine gemeinsame Lösung, also Teilung der Aufgabe „Schließung“ das rechtlich naheliegendste. Allerdings weiß ich es nicht.
Auch im Nachbars Interesse sollte man schließen - es können sich dort Feuchte und Tiere sammeln, die an seinem Holzhaus Gammel entstehen lassen.
K1300S11.08.21 20:21
Ich kann dazu beitragen, dass meine früheren Nachbarn dereinst eine Doppelhaushälfte gebaut hatten. Die andere Hälfte wurde aus Gründen dann doch erst mal nicht gebaut, und nach fünf Jahren wurde wenigstens die Kommunwand auf Kosten der Doppelhaushälfte-Besitzerin gedämmt. Ein Jahr später wurde das andere Grundstück dann doch endlich noch mal verkauft, und der Doppelhaushälfte-Bauherr musste die vorhandene Dämmung entfernen und anschließend die Abdichtung der Fuge vornehmen (lassen). Darüber wurde aber in keinster Weise diskutiert. Es scheint also nicht unbedingt unüblich zu sein, dass der Verursacher dies trägt.
doppelhaushälftebauzeitrechtlich