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lupus
Hallo und guten Morgen ins Forum,
wir besitzen einen Einfamilienhaus welches über eine gemeinsames Dach
mit zwei weiteren Häusern verbunden ist ( Haus an Haus ). Aus uralter
Zeit ist eine feste Dachzugangsleiter auf unserem Grundstück.
Nun gibt es Probleme mit einem Neukäufer der eines der Häuser gekauft
hat. Diese betritt ohne zu fragen unser Grundstück und, da die Leiter
erst in ca. 1,5 m Höhe beginnt, steigt er unter Abstützung an der Haus-
wand auf die Leiter. Er könnte sich natürlich auch eine kleine Stehleiter
mitbringen, aber dies ist ihm wohl zu aufwendig.
Frage nach der rechtlichen Situation. Müssen wir den Dachzugang für unseren
Nachbar gewähren nur weil die Dachzugangsleiter auf an unserer Hauswand
befestigt ist ? Sowohl der mittlere Nachbar, als auch der " böse neue Nachbar ",
der, wie wir ein Endhaus bewohnt, könnten selbst mit einer Anstellleiter auf das
Dach. ( Haus ist zweigeschossig )
Wer kann uns hier guten Rat geben.
Vielen Dank für die Unterstützung
wir besitzen einen Einfamilienhaus welches über eine gemeinsames Dach
mit zwei weiteren Häusern verbunden ist ( Haus an Haus ). Aus uralter
Zeit ist eine feste Dachzugangsleiter auf unserem Grundstück.
Nun gibt es Probleme mit einem Neukäufer der eines der Häuser gekauft
hat. Diese betritt ohne zu fragen unser Grundstück und, da die Leiter
erst in ca. 1,5 m Höhe beginnt, steigt er unter Abstützung an der Haus-
wand auf die Leiter. Er könnte sich natürlich auch eine kleine Stehleiter
mitbringen, aber dies ist ihm wohl zu aufwendig.
Frage nach der rechtlichen Situation. Müssen wir den Dachzugang für unseren
Nachbar gewähren nur weil die Dachzugangsleiter auf an unserer Hauswand
befestigt ist ? Sowohl der mittlere Nachbar, als auch der " böse neue Nachbar ",
der, wie wir ein Endhaus bewohnt, könnten selbst mit einer Anstellleiter auf das
Dach. ( Haus ist zweigeschossig )
Wer kann uns hier guten Rat geben.
Vielen Dank für die Unterstützung