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tbb76
Hallo zusammen,
nachdem ich schon viel durch das Forum gelernt habe, brauch nun ich euren Rat. Natürlich keinen rechtlichen, nur Hinweise, auf was wir noch achten können, ich bin im Regelfall zu gutmütig.
Zum Sachverhalt:
Wir sind Eigentümer einer Wohnung in einem 6 Parteien-Haus Baujahr 1961, und zwar im Erdgeschoss. Nun kam es bei unserem Nachbarn im Erdgeschoss zum Eindringen von Wasser in Küche und Bad. Es stellte sich heraus, das durch das undichte Dach Wasser durch einen Versorgungsschacht herunter läuft. Undicht ist das Dach vor allem durch das marode Fenster im Bad der einen DG-Wohnung (man kann unter dem Fensterrahmen die Hand nach draußen stecken). Die Balken an dieser Stelle sind teils durchgefault. In der zweiten Wohnung im DG sind die Fenster auch teilweise undicht, eventuell auch andere Stellen am Dach, aber nicht so schlimm wie auf der anderen Seite. Das Dach wurde seit Bau des Hauses noch nicht saniert. Die DG-Wohnungen sind Anfang der 90er bei Teilung des Hauses und Verkauf der Wohnungen von den damaligen Käufern überwiegen DIY ausgebaut worden. In Folge eines Rattenproblems konnte ich mal einen Blick in die Abseite werfen, die Dämmung besteht aus reingestopfter Glaswolle. Über den Wohnungen ist noch ein Spitzboden ohne jegliche Dämmung.
Die ersten Angebote für die Dachsanierung sind schon eingetroffen und bewegen sich im Bereich von 60.000 Euro, darin enthalten ist: Gerüst, abdecken, dämmen, neue Fenster, neu eindecken.
Natürlich geht es jetzt auch um die Kosten, wer trägt was, die Rücklagen sind bei weitem nicht so hoch.
1998 (vor unserer Zeit)wurde ein Beschluss gefasst, dass die Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster den einzelnen Sondereigentümern obliegt.
Die Kostenbeteiligung für das Dach ist klar, die Fenster sehen wir kritisch. Ich hatte auch schon über Schadensersatzansprüche gegen die DG- Bewohner nachgedacht, da durch die mangelnde Wartung das Problem erst entstanden ist.
Ich überlege, ob wir uns einen Anwalt nehmen sollen. Die Hausverwalterin ist keine große Hilfe (Ein-Frau-Betrieb), rechtlich ist sie auch nicht fit. Einerseits wollen wir natürlich keinen Unfrieden im Haus, andererseits haben wir auch nichts zu verschenken.
Was würdet ihr tun? An wen kann man sich noch wenden? Sonstige Tipps?
Vielen Dank!
nachdem ich schon viel durch das Forum gelernt habe, brauch nun ich euren Rat. Natürlich keinen rechtlichen, nur Hinweise, auf was wir noch achten können, ich bin im Regelfall zu gutmütig.
Zum Sachverhalt:
Wir sind Eigentümer einer Wohnung in einem 6 Parteien-Haus Baujahr 1961, und zwar im Erdgeschoss. Nun kam es bei unserem Nachbarn im Erdgeschoss zum Eindringen von Wasser in Küche und Bad. Es stellte sich heraus, das durch das undichte Dach Wasser durch einen Versorgungsschacht herunter läuft. Undicht ist das Dach vor allem durch das marode Fenster im Bad der einen DG-Wohnung (man kann unter dem Fensterrahmen die Hand nach draußen stecken). Die Balken an dieser Stelle sind teils durchgefault. In der zweiten Wohnung im DG sind die Fenster auch teilweise undicht, eventuell auch andere Stellen am Dach, aber nicht so schlimm wie auf der anderen Seite. Das Dach wurde seit Bau des Hauses noch nicht saniert. Die DG-Wohnungen sind Anfang der 90er bei Teilung des Hauses und Verkauf der Wohnungen von den damaligen Käufern überwiegen DIY ausgebaut worden. In Folge eines Rattenproblems konnte ich mal einen Blick in die Abseite werfen, die Dämmung besteht aus reingestopfter Glaswolle. Über den Wohnungen ist noch ein Spitzboden ohne jegliche Dämmung.
Die ersten Angebote für die Dachsanierung sind schon eingetroffen und bewegen sich im Bereich von 60.000 Euro, darin enthalten ist: Gerüst, abdecken, dämmen, neue Fenster, neu eindecken.
Natürlich geht es jetzt auch um die Kosten, wer trägt was, die Rücklagen sind bei weitem nicht so hoch.
1998 (vor unserer Zeit)wurde ein Beschluss gefasst, dass die Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster den einzelnen Sondereigentümern obliegt.
Die Kostenbeteiligung für das Dach ist klar, die Fenster sehen wir kritisch. Ich hatte auch schon über Schadensersatzansprüche gegen die DG- Bewohner nachgedacht, da durch die mangelnde Wartung das Problem erst entstanden ist.
Ich überlege, ob wir uns einen Anwalt nehmen sollen. Die Hausverwalterin ist keine große Hilfe (Ein-Frau-Betrieb), rechtlich ist sie auch nicht fit. Einerseits wollen wir natürlich keinen Unfrieden im Haus, andererseits haben wir auch nichts zu verschenken.
Was würdet ihr tun? An wen kann man sich noch wenden? Sonstige Tipps?
Vielen Dank!