G
Gille D
Hallo,
ich habe gerade mit dem Zimmermann telefoniert ,da er (noch) nicht auf dem aktuellen Stand ist würde ich gern hier um Rat fragen.
Seit 1 Februar gilt bei uns scheinbar eine neue Bauordnung und ich habe bereits den Passus "Die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben wird genehmigungsfrei." gefunden.
Nun frage ich mich mehrere Dinge:
"Änderung zu Wohnzwecken" gilt das auch wenn das Geschoss schon Wohnraum ist?
Der aktuelle Stand ist folgender, das OG ist bereits Wohnraum und Schlafzimmer und Küche teilen sich eine Schleppgaube mit je einem Fenster.
Die Dachschräge schränkt halt sehr ein was Nutzung, Möbel etc angeht, darum würde ich die Gaube gern vergrößern.
Natürlich bin ich gerade dabei Pläne, Fotos etc zusammenzustellen und ich werde dann bei der Gemeinde vorstellig, aber ich bin eben gern vorbereitet.
Da ich aktuell nicht dort wohne kann ich zur Zeit aber noch keine Bilder etc dazu hochladen
Schon mal danke.
ich habe gerade mit dem Zimmermann telefoniert ,da er (noch) nicht auf dem aktuellen Stand ist würde ich gern hier um Rat fragen.
Seit 1 Februar gilt bei uns scheinbar eine neue Bauordnung und ich habe bereits den Passus "Die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben wird genehmigungsfrei." gefunden.
Nun frage ich mich mehrere Dinge:
"Änderung zu Wohnzwecken" gilt das auch wenn das Geschoss schon Wohnraum ist?
Der aktuelle Stand ist folgender, das OG ist bereits Wohnraum und Schlafzimmer und Küche teilen sich eine Schleppgaube mit je einem Fenster.
Die Dachschräge schränkt halt sehr ein was Nutzung, Möbel etc angeht, darum würde ich die Gaube gern vergrößern.
Natürlich bin ich gerade dabei Pläne, Fotos etc zusammenzustellen und ich werde dann bei der Gemeinde vorstellig, aber ich bin eben gern vorbereitet.
Da ich aktuell nicht dort wohne kann ich zur Zeit aber noch keine Bilder etc dazu hochladen
Schon mal danke.