Dachgaube Höhe

D

DimisG

Hallo,

im Bebauungsplan lesen ich folgendes:
"Gauben dürfen senkrecht gemessen nicht höher als 1,60 m über der Dachfläche liegen"

Ich verstehe nicht ganz wie das gemeint ist, ich hoffe jemand kann weiterhelfen.
Anhand der Skizze a oder b? Oder ganz was anderes?

Anhang anzeigen 7490
 
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Anschaulich + wahrscheinlich ist a), vor allem auch weil b) im Sinne des B-Plans eine höhere Gaube zulassen würde. nicht rätseln und den Bürgerservice Deines Bauamtes anrufen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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