Dachausbau: Definition Vollgeschoss und Gaubenbreite bis Nachbar

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Tassimat

Tassimat

Hallo zusammen,

die Planung meines Dachausbaus stockt gerade etwas. Ich ersticke in der Flut an Informationen des Architekten, des Bauamts und von Handwerkern, sodass ich eure Hilfe brauche, was jetzt überhaupt wirklich möglich ist.

Das Haus ist ein Reihenendhaus und es steht in NRW. Ich möchte vorne und hinten möglichst große neue Gauben einbauen.

Frage 1 zur Definition von Vollgeschossen:
Das Bauamt ist gegen den aktuellen Plan, da ein Vollgeschoss entstehen würde. Der Architekt sagt aber, es passe rechnerisch, da einige Decken niedrig genug seien. Wenn ich es selber nachrechnen will schaue ich in die Bauordnung und die sagt:
Bauordnung NRW 2018:
Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte Höhe über mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses hat.
Die lichte Höhe beträgt aktuell 2,10m, weil die Pfetten niedrig liegen. Nur in den neuen Gauben wird die lichte Höhe auf über 2,3m erhöht. Zählen für die Berechnung, ob es ein Vollgeschoss wird, wirklich nur die Flächen der neuen Gauben?? Ich meine sonst könnte man ja überall tricksen, indem man beispielsweise Decken partiell abhängt.

Frage 2: Gaubenbreite
Darf ich eine Gaube über mehr als die Hälfte der Hausbreite bauen? Dazu finde ich leider nichts.

Frage 3: Abstand Dachgaube zum Nachbarn
Kann ich eine der Gauben bis zur gemeinsamen Giebelmauer des Nachbarn bauen, sofern er mir sein Einverständnis gibt?
Ich meine gelesen zu haben, das Gauben keine Abstandsflächen mehr auslösen.
Der Nachbar ist zwar offen für mein Vorhaben, möchte aber eine Baulast vermeiden.

(Auf der freien Hausseite ohne Nachbarn muss ich nicht bis zum Giebel bauen.)


Ich denke die drei Fragen decken das dringlichste ab. Wie auch immer die Antworten ausfallen, mir geht es aktuell darum eine Entscheidung fällen zu können, welche Variante des Dachausbaus ich weiter verfolgen kann: Eher die große Gaube bis zum Nachbarn, oder als Fallback eine Variante mit ca. 2m Abstand zum Nachbarn.

Vielen Dank und viele Grüße
Tassimat
 
N

NatureSys

Zur ersten Frage:
Nach meinem Kenntnisstand ist für die Frage, was ein Vollgeschoss ist und was nicht, nicht die aktuellste Bauordnung maßgeblich, sondern die Bauordnung, die zu dem Zeitpunkt galt als der Bebauungsplan erlassen wurde. (Das sollte aber geprüft werden, da ich nicht zu 100% sicher bin, das diese Information stimmt).
Zur Höhe: Räume, die nur eine lichte Höhe von 2,10m haben, sind nicht als Aufenthaltsräume zulässig. Die Erfordernisse an Aufenthaltsräume sind in §46 der Bauordnung NRW angegeben

Zur zweiten Frage: Wie breit Gauben gestaltet werden können, ergibt sich normalerweise aus dem Bebauungsplan. In unserem Bebauungsplan steht explizit 50% als Höchstmaß. Ansonsten hätten wir unsere Gauben auch breiter bauen können.
 
Tassimat

Tassimat

Ein Bebauungsplan ist mir nicht bekannt. Alle Häuser der Straße sind gleichzeitig in den 60ern errichtet worden, alle Häuser sind gleich. Im Laufe der Jahrzehnte sind aber einige Variationen an neuen Dachgauben und kleineren Anbauten dazugekommen.

Die Wohnräume mit den Gauben sind zur Hälfte 2,10m hoch und nur der Rest im Gaubenbereich ist höher. Da liegen halt noch die Pfetten mitten durch. Ist aber auch bei allen Nachbarn so gelöst worden und es ist überall als Wohnraum genutzt.
 
M

Muc1985

Sollte das nicht Dein Architekt beurteilen und Dir den korrekten und umsetzbaren Weg aufzeigen? Dafür bekommt er doch seine Bezahlung.
 
E

Escroda

Ich meine sonst könnte man ja überall tricksen, indem man beispielsweise Decken partiell abhängt.
Ja, könnte man. Ob die Genehmigungsbehörde eine Konstruktion, die offensichtlich nur der Umgehung von Rechtsnormen dient, beim Berechnungsansatz aber akzeptiert, ist fraglich. Und dann steht man doch wieder vor Gericht und wartet ein paar Jahre auf eine Entscheidung.
Darf ich eine Gaube über mehr als die Hälfte der Hausbreite bauen?
Ja.
Kann ich eine der Gauben bis zur gemeinsamen Giebelmauer des Nachbarn bauen, sofern er mir sein Einverständnis gibt?
Ja. Ich behaupte sogar, dass sein Einverständnis nicht erforderlich ist.
Ich meine gelesen zu haben, das Gauben keine Abstandsflächen mehr auslösen.
So ist es in NRW seit 01.01.2019.
Nach meinem Kenntnisstand ist für die Frage, was ein Vollgeschoss ist und was nicht, nicht die aktuellste Bauordnung maßgeblich, sondern die Bauordnung, die zu dem Zeitpunkt galt als der Bebauungsplan erlassen wurde.
Richtig.
Ein Bebauungsplan ist mir nicht bekannt.
Dann prüfe mal, ob dein Kenntnisstand denTatsachen entspricht. Ohne Bebauungsplan muss bezüglich Vollgeschoss sowieso nicht genau gerechnet werden. Zitat aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (Beschl. v. 21.06.1996, Az.: BVerwG 4 B 84/96):
Insoweit gilt auch für das Einfügen im Hinblick auf die Anzahl der Vollgeschosse, daß es auf die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung und nicht auf das Ergebnis komplizierter Berechnungen ankommt.
Im ungeplanten Innenbereich (§34 Baugesetzbuch) ist der Architekt gehalten, eine umfangreiche Fotodokumentation der Nachbarbebauung dem Bauantrag beizulegen, die nachweist, dass in der näheren Umgebung bereits vergleichbare Bebauung besteht.
 
Tassimat

Tassimat

Schonmal danke, die Antwortenn helfen.

Sollte das nicht Dein Architekt beurteilen und Dir den korrekten und umsetzbaren Weg aufzeigen? Dafür bekommt er doch seine Bezahlung.
Leider ist nicht jeder Architekt allwissend. Das möchte ich ihm auch nicht negativ auslegen. An sich bin ich mit seiner Arbeit zufrieden.

Ich habe eben noch mal mit ihm telefoniert. Er meinte wir bräuchten auf jeden Fall eine Baulast, da die Gaube bis zum Nachbarn sehr breite ist und nicht mehr als untergeordnetes Dachelement zählt. Leider konnte er mir spontan nicht sagen, wo das steht. Er darf ja Recht haben, aber wenn nicht, dann könnte ich die Gaube nach meinen Wünschen bauen. Darauf hoffe ich leider.

Was ich noch vergessen habe, wie haben mit eine gemeinsame Giebelwand. Das wäre kein Problem, oder?
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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