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ᐅ Carport Baugenehmigung nachträglich nötig für 45qm in SH?

Erstellt am: 10.04.23 22:57
P
Pumpernickel1
Hallo Zusammen,
Ich habe folgendes Problem:

Während der Planung unseres Hauses, wurden auch die Stellplatzflächen eingekezeichnet. Von dem Architekten kam die Aussage, dass sonst nichts weiter eingekezeichnet werden muss, da es keiner weiteren Informationen für den Bauantrag bedarf. Das war vor 2 Jahren.

Nun wollten wir jetzt das Thema Doppelcarport mit angrenzendem Schuppen angehen und stellten fest, dass seit Ende letzten Jahres in Schleswig Holstein ein Bauantrag notwendig ist (ab 30qm). Dies ist sehr ärgerlich, da es damals von dem Architekten gleich mit abgefrühstückt werden könnte.

Wir fragen uns, ob es einen Weg ohne diese Baugenehmigung gibt? Oder müssen wir in den sauren Apfel beißen und ca. 3000€ für Bauantrag, Zeichnung und Statik in die Hand nehmen? Wir versuchen gerade, Lösungen zu finden. Wenn wir vor einem halben / dreiviertel Jahr ein Doppelcarport gebaut hätten, bräuchten wir dafür keinen Bauantrag. Jetzt schon..

Könnt ihr folgen und uns mögliche Wege aufzeigen? Danke euch.
Tolentino11.04.23 17:58
Ach in SH dürft ihr 30m² Schuppen verfahrensfrei bauen? Ist ja krass. In Berlin gehen maximal 10m² was ich schon schikanös finde Carport geht auch 30).
Tolentino11.04.23 18:14
Habe gerade nochmal selber geguckt. Pass auf! Häuschen (und darunter fällt dann auch dein Schuppen) dürfen nur 30m³ (Kubik-) haben.

Also entweder nen Carport mit Abstellraum die zusammen 30m² (Quadrat-) haben und dann baust du halt noch nen extra Carport (wieder maximal 30 m²) Oder ein Carport mit 30 Quadrat- und ein Schuppen mit 30 Kubikmetern.
carportschuppen