Bungalow mit ausgebautem DG 135 m² (Laien)Enwurf bitte bewerten

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Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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11ant

11ant

Wir reden glaub ich aneinander vorbei ;) Wahlrecht innerhalb eines Teilgebietes gibt es eben nicht.
Weshalb ? - ich verstand
wodurch man nun auf das ganze Gebiet gesehen natürlich zwischen den drei Varianten wählen kann, allerdings muss das Grundstück auch im entsprechenden Teilbereich liegen.
bislang so, daß man in 1.1 zwischen "alt" und "1.1 neu" und in 1.2 zwischen "alt" und "1.2 neu" wählen kann; und nahm an, 1 sei in 1.1 und 1.2 aufgeteilt. Gibt es stattdessen 1.1 und 1.2 nur als Abspaltungen, und 1 ist nicht die Obermenge von 1.1 und 1.2, sondern ein daneben liegendes unverändert gebliebenes Gebiet ?
 
J

jawknee

Gibt es stattdessen 1.1 und 1.2 nur als Abspaltungen, und 1 ist nicht die Obermenge von 1.1 und 1.2, sondern ein daneben liegendes unverändert gebliebenes Gebiet ?
So hab ich das gemeint.
Früher gabs nur 1 und jetzt neben der 1 zusätzlich 1.1 und 1.2.

Ich verstehe, dass man das mit dem "auch" vielleicht anders interpretieren kann, aber ich bin mir da eigentlich recht sicher, dass da wirklich jeder Teilbereich nur die jeweils eine Variante zulässt, da mir der Makler damals diese auch so dargelegt und entsprechend im Plan markiert hat noch bevor ich den Bebauungsplan überhaupt selbst gesehen hab:
WA1 = fränkischer Stil (Satteldach)
WA1.1 = Bungalow (Walmdach)
WA1.2 = mediterraner Stil / Stadtvilla (Zeltdach)

Und weiter unten steht auch noch, dass bewusst "Quartiere" gebildet werden (war auf dem letzten Screen nicht zu sehen) innerhalb derer man nicht mischen darf.
 
11ant

11ant

aber ich bin mir da eigentlich recht sicher, dass da wirklich jeder Teilbereich nur die jeweils eine Variante zulässt,
Wenn es drei Bereiche gibt (1.alt, 1.1 und 1.2), dann wohl ja. Ich nahm an, 1 sei restlos in 1.1 und 1.2 aufgeteilt und man dürfte in 1.1 und 1.2 auch die bisher schon mögliche Bauweise wählen, nur nicht die des anderen Teilgebietes.
 
J

jawknee

So sicher ich mir war, habt ihr mich jetzt doch etwas verunsichert ;)

Hab jetzt nochmal bei der Gemeinde nachgefragt, aber es war schon so wie ich dachte. Bei meinem Grundstück ist ausschließlich die Bungalow-Variante erlaubt.
Dabei habe ich jetzt auch noch erfahren, dass die Garage auch mit Walmdach gebaut werden muss, das kam aus dem Bebauungsplan heraus tatsächlich bei mir anders an.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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