Dann ist es ein Generalübernehmer oder Generalunternehmer. Bauherren, mit allen Rechten und Pflichten, seid aber ihr selbst.Puh, ich muss gestehen, ich weiß nicht was der Unterschied ist. Wir lassen das Haus von einer "Hausbaufirma" schlüsselfertig bauen, der Grund kommt von uns.
Ich habe ja mit jede Menge Fleischkäsebrötchen für die Baumannschaft gerechnet...Da wird noch reichlich kommen was du zu liefern hast [emoji6]
Bei der Bauherrenhaftpflicht geht es auch darum, evtl. Schadenersatzansprüche bei einem Unfall auf der Baustelle abzufangen.Bezüglich Versicherung ist nichts im Auftrag schriftlich geregelt. Man sagte uns lediglich wir sollen eine Bauherrenhaftpflicht abschließen. Bin da leider etwas irritiert, weil ich davon ausging, dass wenn ich etwas "schlüsselfertig" bestelle, ich das auch geliefert bekomme, egal was während der Herstellungsphase passiert.