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ᐅ Blower Door Test während des Baus nicht berücksichtigt/Was jetzt?

Erstellt am: 11.02.14 16:13
S
Sanguinius
Guten Tag zusammen,

ich habe da ein delikates Problem. Oder auch keines, dass wird sich zeigen.

Der Neubau meiner ETW (3 Parteien) steht vor dem Abschluss. Alles lief bisher gut, als es jedoch an die Feinheiten im Innenausbau ging, kamen die Probleme...

Z. B. - Vinylboden verlegt und dann angefangen mit Stemm-, Trockenbau-, Fliesen-, und Malerarbreiten. Man kann sich ja vorstellen, wie sich der Baustaub und die Steinchen auf den Boden auswirken...

Mein größtes Problem ist jedoch, wir haben es als Kfw 70 Haus bauen lassen. Ist auch so in der Baubeschreibung.
Der Bauträger meinte aber allen ernstes, ein Blower Door Test sei zur Messung und Nachweisführung breit ETW nicht notwendig. Die Bank war anderer Meinung.

Nachdem ich auch Gespräche von Handwerkern mitgehört habe, mit Dialogen wie: "Müssen wir jetzt diesen oder jenen Schaum nehmen, wegen diesem Blower Door Test" mache ich mir ernsthaft Gedanken, ob diese Überlegungen nicht zu spät angestellt werden.

Was passiert wenn die KfW 70 Dichtigkeit nicht eingehalten wird? Habt ihr Vorschläge wie ich in diesem Fall vorgehen soll?
B
Bauexperte
13.02.14 16:35
Hallo Wastl,

wenn, dann orientieren sie sich entweder an den Vorgaben eines Kfw 70-Effizienzhauses - nehmen aber keine KfW-Kredite in Anspruch und müssen "nur" der gültigen Energieeinsparverordnung genügen. Nimmt ein Bauherr dagegen KfW-Mittel in seine Finanzierung und verbaut eine Lüftungsanlage, ist nach meiner Kenntnis ein BDT Pflicht.


Bauexperte, von unterwegs
€uro
13.02.14 18:57
Bauexperte schrieb:
...Wird eine Lüftungsanlage verbaut, ist der BDT - so weiß ich es, generell verpflichtend, wenn KfW-Mittel in Anspruch genommen werden; unabhängig davon, ob sie zur Erreichung von KfW "X" dient oder nicht...
Korrekt! Energieeinsparverordnung ist die eine Seite, KfW oftmals eine etwas andere

v.g.
kfwenergieeinsparverordnung