Bilderthread - Seitenansicht des Treppenausschnitts

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Tolentino

Tolentino

Liebe Leute,

in Gedanken an die Planung der Bautreppe befindlich fiel mir gerade auf, dass die Seite des Treppenausschnitts mit 18cm Zwischendecke und 20cm Fußbodenaufbau ja irgendwie auch nach etwas aussehen muss. Der Treppenbauer hatte einen Voranschlag mit Verkleidung gemacht, aber eirgendwie habe ich nicht daran gedacht, dass es insgesamt fast 40cm sind. Verkleidet man da wirklich alles mit Holz? Eher nur den Aufbau und die Decke verputzen? Ich kann mir das gerade gar nicht vorstellen und rufe alle mit schon fertigen Häusern deswegen gerne zur Bilderschlacht auf! Zeigt mir (uns) eure Treppenausschnitte!
Alle die noch nicht gebaut haben können ja gerne erzählen was sie planen.

LG

Tolentino
 
P

pagoni2020

Wir werden wohl eine Stahlwangentreppe nehmen und die Seitenansichten der Geschossdecke daher mit dem gleichen Stahl verblenden (knapp 30cm); so der aktuelle Gedanke. Ansonsten würde ich mir auch eher ein Verputzen vorstellen, Deine 40cm hohe Holzverschalung würde mir auch wohl eher zu massiv erscheinen. Es kommt ja aber auch darauf an, wo/wieviel Holz Du sonst noch verbaut hast, um es nicht zu klobig wirken zu lassen.
 
P

pagoni2020

Schau mal, das hab ich vorhin zufällig bei meinen Bildern gefunden. Mir wäre das so wie hier dann aber zu viel an Holz.
bilderthread-seitenansicht-des-treppenausschnitts-471328-1.jpeg
 
Tolentino

Tolentino

Ja und ob das schon 40cm sind ist auch fraglich. Bei mir ist noch dazu auch das Geländer Holz. Wobei ich alles weiß und gedeckt habe also keinen typischen Holzton... Denke aber auch, dass ich evtl eher nur den Fußbodenaufbau verkleiden lasse und die Zwischendecke dann verputzen.
 
Z

Zaba12

Schau mal, das hab ich vorhin zufällig bei meinen Bildern gefunden. Mir wäre das so wie hier dann aber zu viel an Holz.
Anhang anzeigen 57323
Ich steh ja auf Flachstahlgeländer. Wir haben ein Flachstahlgeländer draußen um die Terrasse drum.

Aber 1. sieht auf den ersten Blick günstig aus, ist es aber nicht und 2. (viel gravierender) in dieser Ausführung zahlt keine Versicherung der Welt, wenn dort ein Kind oder ein Besucherkind durchrutscht und runterfällt. Versicherungstechnisch darf ab einer Sturzhöhe über 1-1,2m (den genauen Wert weiß ich nicht mehr) kein Kinderkopf durchpassen. Gilt für drinnen und auch draußen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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