Blockheizkraftwerk Zentrale nähe des Grundstückes, Lärm ?

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S

Schlauerfuchs

Guten Abend zusammen,

wir haben ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte von der Gemeinde in einem Neubaugebiet zum Kauf angeboten bekommen und unser "Wunschgrundstück" reserviert. Da wir schon etwas länger auf der Warteliste stehen, waren wir ganz am Anfang bei der Auswahl. Das Neubaugebiet soll von einer Blockheizkraftwerk mit Fernwärme versorgt werden. Es hat sich herausgestellt, dass aufgrund des Bodengutachtens ein erst vorgesehener Platz für Blockheizkraftwerk nicht geeignet sei. Und diese wurde ohne Bekanntgebung ( da unter 1MW nicht genehmigungspflichtig) eine Hausreihe von "unserem" Grundstück (ca. 80 m) errichtet. Inzwischen sind natürlich die gute Grundstücke reserviert und eigentlich wollen wir kein Anderes. Ich mache mir aber schon Sorgen, ob wir durch diese Anlage (die zwar in einem kleinen Massivbau steht, noch in Aufbau) eine Lärmbelästigung haben werden. Die Anlage wird von der Städt. Werke betrieben und nach deren Aussage müsste sie keine Immissionsgrenzwerte verletzen, die genaue Werte haben sie aber nicht... Hat vielleicht jemand Erfahrungen mit solchen Anlagen in der Nähe ? Danke!
 
N

nordanney

Hat vielleicht jemand Erfahrungen mit solchen Anlagen in der Nähe ? Danke!
Kenne solche Anlagen von den "Traumhäusern". Da stehst Du neben und hörst nichts. Wird bei denen oft als Abschlussbau in einer Häuserreihe gebaut. Die vor dem Haus zwitschernden Vögel machen im Vergleich dazu echten Lärm. Das aber nur bei den "Traumhäusern", ich weiß ja nicht, was bei Euch gebaut wird.
 
B

bierkuh83

Das ist schwierig zu beantworten, da wesentliche Informationen fehlen (Bebauungs-/Lageplan z.B.) oder subjektiv sind (Lärmempfindlichkeit).
Aber mal ein Versuch die Thematik zu umreißen.
Ich gehe von einem reinen Wohngebiet aus, da gilt nachts ein Grenzwert von 35 dB(A) am Immisionsort (z.B. Wohnhaus). Das gilt für jedes Wohnhaus gleich. Ist jemand näher dran als ihr, könnt ihr erst mal davon ausgehen, das der Grenzwert von 35 dB(A) dort eingehalten wird. Dann gilt allgemein ein Abbau des Schallpegels mit 6dB je Abstandsverdopplung (in Luft). Allerdings kann es auch zu Überlagerungseffekten kommen (z.B. anliegendes Wohnhaus reflektiert den Schall zurück oder irgendein Nachbar hat draußen eine Klimaanlage laufen).
Am besten ihr fragt die SW mal ob sie ein ähnliches Blockheizkraftwerk schon betreiben und fahrt mal hin.
Bei lärmempfindlichen Personen, die nachts bereits das Zirpen einer grille in den Wahnsinn treibt, sind auch eigene Lärmschutzmaßnahmen empfehlenswert ( z.B. Fenster).
Ich persönlich würde mir deswegen keine großen Gedanken machen, aber ich bin da unempfindlich.
 
S

seutore

Guten Abend zusammen,

wir haben ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte von der Gemeinde in einem Neubaugebiet zum Kauf angeboten bekommen und unser "Wunschgrundstück" reserviert. Da wir schon etwas länger auf der Warteliste stehen, waren wir ganz am Anfang bei der Auswahl. Das Neubaugebiet soll von einer Blockheizkraftwerk mit Fernwärme versorgt werden. Es hat sich herausgestellt, dass aufgrund des Bodengutachtens ein erst vorgesehener Platz für Blockheizkraftwerk nicht geeignet sei. Und diese wurde ohne Bekanntgebung ( da unter 1MW nicht genehmigungspflichtig) eine Hausreihe von "unserem" Grundstück (ca. 80 m) errichtet. Inzwischen sind natürlich die gute Grundstücke reserviert und eigentlich wollen wir kein Anderes. Ich mache mir aber schon Sorgen, ob wir durch diese Anlage (die zwar in einem kleinen Massivbau steht, noch in Aufbau) eine Lärmbelästigung haben werden. Die Anlage wird von der Städt. Werke betrieben und nach deren Aussage müsste sie keine Immissionsgrenzwerte verletzen, die genaue Werte haben sie aber nicht... Hat vielleicht jemand Erfahrungen mit solchen Anlagen in der Nähe ? Danke!
Grundsätzlich ist die Aussage nicht genehmigungspflichtig nicht richtig. Für einen Anlagenbetreiber spielt dabei das BImSchG die größte Rolle, hiernach ist ein Blockheizkraftwerk unter 1 MW grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Da ein Blockheizkraftwerk aber so ausgelegt ist, dass es (für Förderungen) 75+-Prozent der Wärme erzeugt und der Rest meist durch einen Erdgaskessel (teilweise auch Pellet oder mittlerweile Erneuerbare) erzeugt wird, kann unter Umständen auch eine solche Anlage in die BImSchG rutschen, würde ich aber den städtischen Werken zutrauen, dass sie dass mit den zuständigen Behörden abgestimmt haben.
Eine Heizanlage oder ein Heizkraftwerk ist aber nach Baurecht genehmigungsbedürftig hat aber stets andere Vorschriften einzuhalten wie die TA Luft und die TA Lärm. Hier geht es zum einen um die Reinhaltung der Luft (CO2-Emission etc. sowie die Schornsteinhöhe) und in der TA Lärm ist eindeutig geklärt, welche Lärm-Emissionen entstehen dürfen.
Da es wahrscheinlich ein reines Wohngebiet ist, ist der Grenzwet wie @bierkuh83 schon erwähnt hat, sehr niedrig. 35 dB(A) ist leiser als die meisten täglichen Geräusche, die du nicht als störend wahrnimmst. Zudem ist 80 Meter ein sehr ordentlicher Abstand von der Anlage. Grundsätzlich ist heutzutage ein Blockheizkraftwerk stets in seinem eigenen Package schon Lärmgekapselt. Lärmquellen sind aber auch der Abgasweg oder Übertragung auf die Gebäudehülle. Grundsätzlich ist das Thema Lärm in Wohngebieten so heiß in der Branche, dass sich Betreiber und Errichter von neuen Anlagen nicht leisten können hier die Grenzwerte zu reißen.
So wie ich dich verstanden habe, steht die Anlage bereits? Sind denn bereits teile des Gebietes bebaut, sodass die Anlage bereits betrieben wird oder womöglich Testfahrten (Inbetriebsetzung) absolviert? Ich vermute, dass der Anlagenbetreiber von sich aus eine Schall-Abnahmemessung machen wird, allein um sicher zu gehen. Er ist verpflichtet die Grenzwerte einzuhalten und eine nachträgliche Ertüchtigung nach Beschwerden von Anwohnern und der Errkenntnis durch Messungen, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden, ist für den Betreiber teuer und wohl auch nicht auf den Anlagenerrichter (meist GÜs oder die Blockheizkraftwerk Hersteller selber) abzuwälzen.
Man muss aber auch ganz klar sagen, dass Menschen verschieden lärmempfindlich sind. Merkt der eine Lärm unter den Grenzwerten nicht, empfindet der andere es als störend. In diesem Fall hat man natürlich keine Handhabe gegen den Betreiber. Wenn es ein größeres Stadtwerk ist, wird es auch mehrere Anlagen haben und diese meist auch auf der Homepage aufführen (eventuell auch nur die Wärmenetze mit entsprechenden Daten, in diesem Fall ist es meist nicht schwer auch ohne Kenntnis der genauen Lage das Heizwerk zu finden). Vielleicht kannst du hierüber einfach mal ein ähnlich großes Netz abschätzen und dir es live "anhören". Schlimmer als ältere Werke sollte es nicht sein. Ansonsten bei Stadtwerken oder Wärmenetzbetreibern in der Nähe schauen oder nach Marktstammdatenregister googeln. Hier sollten alle Blockheizkraftwerk eingetragen sein (noch im Aufbau und mit Übergangsfristen, deshalb ist es leider noch nicht der Fall). Vielleicht findest du hier eine Anlage in deiner Nähe, bei der du dir einen subjektiven Eindruck holen kannst
 
M

Mottenhausen

Welchen Energieträger nutzt das Blockheizkraftwerk seinerseits?

Schalltechnisch interessant ist eigentlich nur die Gebläsekühlanlage des Blockheizkraftwerk, welche im Sommer (an heißen Tagen) auf Hochturen läuft (bzw. laufen kann). Wenn du ein baugleiches Blockheizkraftwerk besichtigst, dann macht das eigentlich nur an heißen Tagen Sinn, jetzt im Herbst/Winter wird es seine Wärme ja über die Fernwärmeabnehmer los und die Kühlung wird mehr oder weniger komplett inaktiv sein. PS. ich glaube die Kühlung darf die 35db überschreiten, solang es nur kurzzeitig und xx% der Laufzeit ist. Das ist halt so eine Sache, ähnlich der Emissionsmessung beim PKW: im Winter gibts eine Kaltlaufeinrichtung und er darf offiziell rauspusten was er will
 
S

Schlauerfuchs

Hallo zusammen, vielen vielen Dank! Die Anlage steht schon in einem kleinen Massivbau, Motor TCG V8 414 kW (die Handwerker waren so nett und haben uns rein gelassen), ist aber noch nicht im Betrieb, da einiges nicht fertig. Es stehen auch noch keine Häuser im Neubaugebiet. Das ist leider ein Mischgebiet, vermutlich wegen einem Gartenbetrieb und einer Regio-Tram Strecke etwas weiter (Takt tags 30 min, nachts seltener). Unsere Idee war auch einfach ähnliche Anlagen zu besichtigen. Aber da spielen viele Faktoren eine Rolle: Leistung, Dämmung, Schallreflektion ... Ich mache gleich eine Skizze...
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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