BGB-Bauträgervertrag - Verschiebung vertraglichen Übergabetermins

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B

Bauexperte

Guten Morgen,

Das hätte ich vllt. besser hervorheben sollen. Ja der Bauträger erstellt die Straße selbst!
Es wäre ein guter Anfang, wenn Du die erforderlichen Infos zur (vlt. möglichen) Beantwortung Deiner Frage auch bereitstellen würdest. Wie Musketier schon angemerkt hat, kann diese nur eingeschränkt erfolgen, da Rechtsberatung in Deutschland ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten ist!

Wenn Dein BT auch die Zuwegung erstellt, wie geht denn zum Bleistift dieser Satz: "Ursache für die Verschiebung des vertraglich zugesagten Übergabetermins ist [...]." weiter?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
K

KarlR

"... ist die Beschaffenheit des Bodens, die zu einer Verzögerung der Bauarbeiten führt".

Diese Beschaffenheit ist allerdings seit Monaten bekannt und der Bauträger hat "in Ruhe" die für sich günstigste Möglichkeit abgewogen.

Die ganzen Umstände zu erläutern und zu diskutieren ist für ein Forum auch zu aufwendig (das ist wirklich etwas für einen Anwalt).
Nehmen wir einfach mal an, dass der Bauträger die Verzögerung zu vertreten hat.

Muss auf das Schreiben reagiert werden? Und welche Schadensersatzansprüche könnten geltend gemacht werden?

Somit sollten wir ja immer noch bei einem Ideenaustausch bleiben und noch nicht von Rechtsberatung reden.
 
Musketier

Musketier

Wir haben damals die Baufirma (GÜ) in Verzug gesetzt, als unsere Bauzeit rum war. Bei euch teilt sie es euch ja von sich aus mit, dass sie den Termin nicht halten kann. Inwieweit man da jetzt reagieren muß, weiß ich nicht.

Ich hatte damals als es bei uns um den Verzug ging einige Urteile gelesen und da wurden die Schadenersatzansprüche oftmals pauschalisiert vom Gericht festgelegt.

Was entstehen denn tatsächlich an Kosten mehr?
Primär sind es Bereitstellungszinsen. Alternativ wäre die Kaltmiete ein Ansatzpunkt. Bei gekündigter Wohnung wäre z.B. eine möblierte Zwischenwohnung/Ferienpunkt. Das trifft aber bei euch aufgrund der Langfristigkeit der Mitteilung nicht zu. Bei Verkürzung des Arbeitsweges durch den Umzug wären eventuell noch die Mehrkosten für den Arbeitsweg Ansatzpunkt.
Den Mehr(miet)wert des neuen Hauses gegenüber der bisherigen Wohnung glaube ich kaum, dass man den ansetzen kann.
Bei uns sind wir aber mit der pauschal im Werkvertrag vereinbarten Schadenersatzzahlung besser gefahren.
 
B

Bauexperte

"... ist die Beschaffenheit des Bodens, die zu einer Verzögerung der Bauarbeiten führt".

Diese Beschaffenheit ist allerdings seit Monaten bekannt und der Bauträger hat "in Ruhe" die für sich günstigste Möglichkeit abgewogen.
Ein Bodengutachten liegt also seit Monaten vor?

Die ganzen Umstände zu erläutern und zu diskutieren ist für ein Forum auch zu aufwendig (das ist wirklich etwas für einen Anwalt).
Nehmen wir einfach mal an, dass der Bauträger die Verzögerung zu vertreten hat.
Das erwartet auch Niemand von Dir. Du mußt aber die User, welche Dir antworten wollen, in eine Situation versetzen, daß sie auch - basierend auf ihren Erfahrungen in vergleichbaren Fällen - antworten können! Einfach "nur" annehmen, kann ich im Moment noch nicht unterschreiben, da dazu weiterhin Infos fehlen; z.B. die Antwort auf meine Eingangsfrage.

Muss auf das Schreiben reagiert werden? Und welche Schadensersatzansprüche könnten geltend gemacht werden?
Du bist Elektriker; ich nehme daher an, daß Du sehr gut weißt - gleich ob angestellt oder selbstständig - daß Druck lediglich Gegendruck erzeugt. Will heißen, wenn Du vorne eine Kulisse mit der Androhung von Schadensersatzansprüchen aufbaust, wird es sicher ein lustiges BV werden ... nur nicht für Dich.

Ich empfehle immer Sprache als Wahl der Mittel. Rede mit Deinem BT, erkläre ihm, welche Auswirkungen die Verzögerung für Deine Kasse hat und dann schaust Du, wie er reagiert.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Y

ypg

Heute haben wir von dem Bauträger ein Schreiben bekommen, dass wegen erweiterten Straßenbaumaßnahmen der neuen Straße der Termin nicht gehalten werden kann. Zitat aus dem Schreiben: "Der neue Übergabetermin ist...
Ich versteh - ehrlich gesagt - den Zusammenhang zwischen Straßenbaumaßnahmen und Fertigstellung des Wohngebäudes nicht. Oder kann das Haus/Grundstück grundsätzlich zur Zeit gar nicht erreicht werden, weil ein Zugang fehlt?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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