Zahlungsplan bei Fertighaus - Bewertung und Erfahrungen erwünscht

4,20 Stern(e) 5 Votes
F

Fuchur

Hallo zusammen,

ich habe hier den Zahlungsplan eines GU zur Prüfung liegen. Ich würde euch gerne den Zahlungsplan mit der Bitte um Kommentierung darstellen.

10% nach Fertigstellung Bauantragsunterlagen
65% am 2. Aufbautag, Fertigstellung Baukörper, Fenster, Tür, Dach gedeckt
15% 4 Wochen nach Baubeginn, Fertigstellung Estrich, Fußbodenheizung, Heizungs- und Sanitärrohrleitungen
10% nach Abnahme

Es handelt sich um einen großen deutschen GU, Grundlage ist eine Erstellung bezugsfertig ohne jegliche Eigenleistung.

Dass der Vertrag aus Bauherrensicht nicht toll ist, das weiß ich. Insbesondere wenn man bedenkt, dass der GU sich eine Bauzeit von 25 Wochen ab Baubeginn vorbehält, nach 4 Wochen aber schon 90% bezahlt sind (und der Kredit entsprechend schon bedient werden muss, wo der Einzug noch in weiter Ferne liegt).

Nun muss man allerdings auch berücksichtigen, dass ein Fertighaus in weiten Teilen vorgefertigt wird. Wenn der Baukörper steht, dann ist in den Wänden doch deutlich mehr vorbereitet als bei einem Rohbau in massiver Bauweise.

Auch wird die Bereitschaft des GU, daran Änderungen zu akzeptieren gegen Null tendieren. Trotzdem die Frage: Ist das noch ok und üblich oder eher schon ein schwarzes Schaf der Familie?
 
F

Fuchur

Naja, eben alles was zwischen "Montage der Fertigwände" und "bezugfertig" noch zu erledigen ist Estrichtrocknung, Elektroinstallation, Heizung, Böden, Wände, Malerarbeiten, Fliesenarbeiten, Treppen,... was mir mal so auf die Schnelle einfällt.

Das ist doch viel für 10% Baukosten inkl. möglicher Mängelansprüche.

Vielleicht passiert auch monatelang gar nichts. Fakt ist, der GU behält sich eine Bauzeit von bis zu 25 Wochen ab Montagebeginn bzw. ab Fertigstellung des Kellers vor.

Spinnen wir das nun noch weiter und gehen davon aus, dass der Baukredit nicht bei einer einzigen Bank abgeschlossen wird, z.B. bei Inanspruchnahme von Landesfördermitteln oder KfW, dann ist man am 2. Montagetag schon für wesentliche Kreditteile in der Tilgungsphase und zahlt noch Miete nebenher.
 
K

Knallkörper

Ich würde das auf keinen Fall unterschreiben. Schon die 10% für die Antragsunterlagen sind nicht realistisch, und das setzt sich dann so fort. 90% sind dann ja ohne Elektro-Endinstallation, ohne Sanitärgegenstände und Armaturen, es fehlen Fliesen und Wand-/ Bodenbeläge. Sprich, alles was teuer ist, soll von 10% abgesichert sein. Die Leistungen liegen sicher in einem Wertrahmen von 30-50k. Außerdem sind das gerade die Gewerke, bei denen Fehler passieren, wo manchmal das Finish nicht stimmt, oder bei denen versehentlich falsches Material verwendet wird. Ich nehme an, Heizung und Lüftung fehlt zusätzlich.

Wir hatten nach hinten raus 15% offen, nach Fertigstellung des Hauses, bis zur Abnahme. Das ist natürlich relativ viel, aber bei dir wäre es rechnerisch unter Null. Wenn ihr euch nach Zahlung der 90% wegen Mängeln streitet, wird er einfach nicht weiterbauen, sondern abwarten und verzögern, bis ihr weich werdet, z.B. von den Mietzahlungen.
 
F

Fuchur

Ja, das war eben auch mein erster Eindruck. Es gibt noch die Möglichkeit nach Baugesetzbuch 5% von der ersten Rate einzubehalten bis zur Abnahme, was die Situation aber nicht wesentlich verbessert.

Keller und Garage werden durch Drittfirmen realisiert und müssen folglich nach Erstellung voll bezahlt werden.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben