Bewertung Bodengutachten - Erfahrungen

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Yaso2.0

Yaso2.0

Liebe Forenten,

wir haben für unser vorhandenes Grundstück (389qm²) ein Höhenplan und ein Bodengutachten erstellen lassen.
Leider verstehe ich wirklich überhaupt nichts davon, was das Bodengutachten aussagt.

Ich habe einige Seiten ausgelassen und trotzdem ist es doch sehr viel geworden! Hier also Auszugsweise das Gutachten, bei dem ich mir Hilfe erhoffe. Also falls mir jemand mitteilen kann, ob das Ergebnis richtig schlimme oder eher Standard ist, oder woraus man dieses oder jenes ableiten kann, wäre ich mega Dankbar. Habe versucht mir das zurecht zu googlen, aber hat nicht geklappt

Vielen Dank vorab für eure Mühen!!

Bauvorhaben: Neubau eines nicht unterkellerten Einfamilienhaus
Baugrund: Mutterboden über Sand bereichsweise mit zwischengelagertem
Geschiebelehm
Wasserstand: Wasser wurde in den offenen Bohrlöchern nicht angetroffen. Mit Stauwasserbildungen bis auf Höhe der GOK ist zu rechnen.
Wasserhaltung: Geräte für offene Wasserhaltung vorhalten
Gründungsempfehlung: Nach Austausch des Mutterbodens Flachgründung auf tragender Bodenplatte mit umlaufenden Streifenfundamenten.
Setzungen: Bei einer Flachgründung ist mit Setzungsbeträgen von
0,3 cm (±25%) für die Bodenplatte zu rechnen.
Bodenpressung: Einzelnachweise für 0,35 m und 0,40 m breite Streifenfundamente und eine tragende Bodenplatte können Abschnitt 8 entnommen
werden.

3. Bodenaufbau
Die überplante Fläche liegt auf einer Höhe zwischen +0,37m BP und +1,20 m BP. Der Höhenunterschied zwischen den Gebäudeecken beträgt maximal 0,83 m.
Oberflächlich wurde ein Mutterbodenhorizont mit einer Mächtigkeit von 0,10 m angetroffen. Der Mutterboden ist abzuschieben und durch einen ausreichend tragfähigen Füllboden zu ersetzen. Die in den einzelnen Bohrungen angetroffenen Mutterbodenmächtigkeiten sind Tabelle 1 zu entnehmen.
Tabelle 1: Mutterbodenmächtigkeiten Kleinrammbohrung Mutterbodenmächtigkeiten [m]
KRB 01 0,10
KRB 02 0,10
Unterhalb des wenig tragfähigen Mutterbodens steht bis zum Erreichen der Endteufe von 6,00 m u. GOK schwach schluffiger Sand an, dem im Bereich der KRB 02 in einer Tiefe zwischen 0,80 m u. GOK und 1,90 m u. GOK steifer Geschiebelehm zwischengelagert ist. Die Abfolge der Schichten und deren Mächtigkeiten ist in den Bohrprofilen (s. Anlage 1)detailliert aufgeführt.
Wasser wurde in den offenen Bohrlöchern nicht angetroffen. Aufgrund des bereichsweise anstehenden bindigen Bodens ist mit Stauwasserbildungen bis auf Höhe der
Geländeoberkante zu rechnen. Der Bemessungswasserhöchststand ist auf Höhe der GOK festzulegen.

4. Eigenschaften der Böden
Nach den Ergebnissen der Geländeansprache und den Bohrwiderständen sind den angetroffenen Böden unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten folgende Eigenschaften zuzuordnen:
Mutterboden (OH):
Scherfestigkeit: gering
Zusammendrückbarkeit: groß
Wasserempfindlichkeit: groß
Wasserdurchlässigkeit: mäßig
Verdichtbarkeit: gering
Tragfähigkeit: gering
schwach schluffiger Sand (SU):
Dichte: überwiegend mitteldicht
Scherfestigkeit: mittel bis groß
Zusammendrückbarkeit: gering
Wasserempfindlichkeit: mittel
Wasserdurchlässigkeit: mittel
Frostempfindlichkeit F 1 bis F 2
Verdichtbarkeit: mäßig bis gut
Tragfähigkeit: gut
Geschiebelehm (SU*):
Konsistenz: überwiegend steif
Scherfestigkeit: mittel
Zusammendrückbarkeit: mittel bis gering
Wasserempfindlichkeit: groß
Wasserdurchlässigkeit: gering bis mittel
Frostempfindlichkeit F 3
Verdichtbarkeit: mäßig
Tragfähigkeit: mittel bis gut

5. Durchlässigkeit des Untergrundes
Nach ATV liegt der entwässerungstechnisch relevante Versickerungsbereich in einem kf - Bereich von 1 x 10-3 bis 1 x 10-6 m/s.
In Tabelle 2 sind die abgeschätzten kf-Werte als Übersicht aufgeführt.
Tabelle 2: abgeschätzte Durchlässigkeitsbeiwerte kf [m/s] (Mittel- und Erfahrungswerte)
der anstehenden Böden Bodenart Bodengruppe Durchlässigkeitsbeiwert [m/s]
(abgeschätzt)
schwach schluffiger Sand SU 5 x 10-5 bis 1 x 10-6
Geschiebelehm, steif SU* 1 x 10-6 bis 1 x 10-8
Die anstehenden schwach schluffigen Sande sind als mäßig bis gut, der Geschiebelehm als mäßig bis schlecht durchlässig einzustufen.
Für eine genauere Bestimmung der Durchlässigkeitsbeiwerte sind Open-End-Tests und / oder Korngrößenanalysen auszuführen.

6. Festlegung der Expositionsklasse nach EN 206
Das Fundament bindet in den gewachsenen Untergrund bzw. die noch einzubringende Auffüllung ein. Unter der Annahme, dass ein geeigneter Auffüllboden (z. B. Sand ohne bodenfremde oder organische Bestandteile) verwendet wird, ist ein chemischer Angriff durch erhöhten Sulfatgehalt oder hohen Säuregrad des Bodens nach EN 206 nicht zu erwarten.
Grundwasser wurde im Bereich der Gründungskörper nicht angetroffen. Mit einer Beeinträchtigung der bewehrten Fundamentkörper nach EN 206 durch
chemischen Angriff aus Boden oder Grundwasser ist daher nicht zu rechnen.

7. Abschätzung der Bodenkennwerte
Die Kenntnis der Korngrößenzusammensetzung, des Wassergehaltes, der Zustandsform und der Lagerungsdichte ermöglicht unter Einbeziehung von Erfahrungswerten,
Rückschlüsse auf die Scherparameter und die Zusammendrückbarkeit der anstehenden Schichten zu ziehen. Unter Einbeziehung von Erfahrungswerten bezüglich der anstehenden Böden können die in Tabelle 3 aufgeführten Bodenkennwerte (cal-Werte) angesetzt werden.
Tabelle 3: Bodenkennwerte (Mittel- und Erfahrungswerte)

bewertung-bodengutachten-erfahrungen-413437-1.png


8. Gründung
Es wird angenommen, dass die Gründung des Gebäudes auf einer Stahlbetonplatte mit umlaufenden Frostschürzen ausgeführt wird und die Unterkante Sohlplatte auf einer Höhe von ca. +1,20m zum Bezugspunkt zu liegen kommt. Der Mutterboden ist abzuschieben und durch einen gut tragfähigen Füllsand zu ersetzen.
Der Bodenaustausch ist entsprechend der Lastabtragung von 60° über die Fundamente hinaus auszuführen.Der notwendige Geländeausgleich ist ebenfalls mit gut tragfähigem Material vorzunehmen.
Bild 1:Ausführung des Bodenaustausches am Beispiel einer Bodenplatte mit Frostschürzen

bewertung-bodengutachten-erfahrungen-413437-2.png


Der Füllsand sollte den Bodengruppen SE, SW oder SU nach DIN 18196 entsprechen (Schluffkornanteil (d < 0,063 mm) < 10%) und sollte auf eine mindestens mitteldichte Lagerungsdichte von D = 0,4 (U<3) bzw. D = 0,45 (U>3) verdichtet werden. Die fachgerechte Ausführung des Bodenaustausches ist durch die Bauleitung oder den Baugrundgutachter zu überprüfen. Bei der Erstellung der Baugrube ist die DIN 4124 zu beachten. Nach einer wie oben beschriebenen Baugrundverbesserung ist für eine Bodenplatte mit einer Flächenlast von 25 kN/m² mit Setzungen in einer Größenordnung von 0,3 cm (±25%) (im kennzeichnenden Punkt) zu rechnen.
Das mittlere rechnerische Bettungsmodul ksm bei einer Plattengründung liegt bei rund 9 MN/m³. Falls bei diesen, aus den Setzungsberechnungen abgeleiteten,
Bettungsmodulen Überbewehrungen auftreten, können für die elastische Bettung der Bodenplatte auch höhere Bettungsmodule von bis zu 20 MN/m³ angesetzt werden. Für Setzungsberechnungen dürfen diese höheren Bettungsmodule nicht verwendet werden.

In nachfolgender Tabelle 4 sind die Ergebnisse von erdstatischen Berechnungen für Streifenfundamente dargestellt. Es wurden Setzungsberechnungen sowie erdstatische Berechnungen zur Ermittlung des Bemessungswertes für den Grundbruchwiderstand für Streifenfundamente durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Berechnungen sind Tabelle 4 zu entnehmen. Die aufgeführten Setzungsbeträge ergeben sich bei dem Ansatz der Bodenpressungen von σRD / 1,4.
Es wird der Bemessungswert für den Grundbruchwiderstand σRd (Rd nach DIN 1054:2010-12) angegeben. Der Bemessungswert für den Grundbruchwiderstand ergibt
sich aus

bewertung-bodengutachten-erfahrungen-413437-3.png


Die Abdichtungsebene des Gebäudes liegt weniger als 0,50 m oberhalb des Bemessungswasserhöchststandes. Die Abdichtung ist daher gemäß des Lastfalls W 2.1-
E (Mäßige Einwirkung von drückendem Wasser < 3m Eintauchtiefe) der DIN 18533-1 auszuführen.

bewertung-bodengutachten-erfahrungen-413437-4.png


bewertung-bodengutachten-erfahrungen-413437-5.png
 
Y

ypg

Die Fachleute wissen Bescheid- das braucht und muss und kann man nicht in der Konsequenz lesen, wenn man nichts mit Geologie zu tun hat. Ein BU und/oder Statiker hat davon mehr Kenntnis.
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Die Fachleute wissen Bescheid- das braucht und muss und kann man nicht in der Konsequenz lesen, wenn man nichts mit Geologie zu tun hat. Ein BU und/oder Statiker hat davon mehr Kenntnis.
ach schade, ich dachte der ein oder andere könnte daraus was ableiten.

ich wollte sozusagen schon mal die „nackte Wahrheit“ hören, bevor uns das irgendwer schön redet
 
O

Osnabruecker

Das Gutachten ist durchschnittlich.

Kein Bauschutt / unbrauchbaren Boden die ausgebaut werden müssten.
Dünner Oberboden ist gut, weniger Füllsand dadurch.
Vorgeschlagene Auffüllung mit Sand ist günstiger als Schotter.
Die Aussagen zum Wasserstand stehen quasi in jedem Gutachten (Gutachter geht auf Nummer sicher).
Geschiebelehm ist nicht gut unterm Haus, aber ist relativ weit unter Sohlplatte. Ist okay.

(Bohrungen und Meinungen im Forum sind immer nur Punktuelle Erfahrungswerte!)
 
M

matze07

Ich hatte mich mal ein wenig mit der Abdichtung beschäftigt, da mein GU mir ca. 7500 € für ne WU (Wassundurchlässige Bodenplatte) abknöpfen wollte. War aber unberechtigt, da im Gutachten auch eine Option für W 1.1-E (normal abgedichtete Bodenplatte) war.

"Die Abdichtungsebene des Gebäudes liegt weniger als 0,50 m oberhalb des Bemessungswasserhöchststandes. Die Abdichtung ist daher gemäß des Lastfalls W 2.1-
E (Mäßige Einwirkung von drückendem Wasser < 3m Eintauchtiefe) der DIN 18533-1 auszuführen."

Wenn ich es nicht völlig falsch verstanden habe, bedeutet W 2.1-E also, dass du eine WU Bodenplatte benötigst.
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Das Gutachten ist durchschnittlich.

Kein Bauschutt / unbrauchbaren Boden die ausgebaut werden müssten.
Dünner Oberboden ist gut, weniger Füllsand dadurch.
Vorgeschlagene Auffüllung mit Sand ist günstiger als Schotter.
Die Aussagen zum Wasserstand stehen quasi in jedem Gutachten (Gutachter geht auf Nummer sicher).
Geschiebelehm ist nicht gut unterm Haus, aber ist relativ weit unter Sohlplatte. Ist okay.

(Bohrungen und Meinungen im Forum sind immer nur Punktuelle Erfahrungswerte!)
Vielen Dank für deine Einschätzung! Das klingt dann ja schon mal nicht ganz so schlecht

Einerseits steht da, dass man bis zur Bohrtiefe von 6m nicht auf Grundwasser gestoßen ist und andererseits dann, dass der Bemessungswasserhöchststand auf GOK festgelegt wird.. Was soll mir das sagen?


Ich hatte mich mal ein wenig mit der Abdichtung beschäftigt, da mein GU mir ca. 7500 € für ne WU (Wassundurchlässige Bodenplatte) abknöpfen wollte. War aber unberechtigt, da im Gutachten auch eine Option für W 1.1-E (normal abgedichtete Bodenplatte) war.

"Die Abdichtungsebene des Gebäudes liegt weniger als 0,50 m oberhalb des Bemessungswasserhöchststandes. Die Abdichtung ist daher gemäß des Lastfalls W 2.1-
E (Mäßige Einwirkung von drückendem Wasser < 3m Eintauchtiefe) der DIN 18533-1 auszuführen."

Wenn ich es nicht völlig falsch verstanden habe, bedeutet W 2.1-E also, dass du eine WU Bodenplatte benötigst.
Vielen Dank für den Hinweis! Müsste das mit der WU Bodenplatte dann nicht explizit da drin stehen oder geht das aus der entsprechenden DIN-Norm hervor, weil die Einstufung W 2.1-E getätigt wurde?
 
Zuletzt aktualisiert 11.12.2024
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