Bestimmung Grundstückswert von Grundstück mit Altbestand

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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D

DG

Hallo mertmk3,

die Anschlüsse kann man mal abfahren lassen, man kann vom Bauamt bzw. vom Versorger auch Infos bekommen, wie alt die Leitungen sind und wann die tendenziell mal erneuert werden (sollten). Eventuell steht auch eine Straßensanierung an oder wurde evtl. in den letzten Jahren mal gemacht? All das kann man vom Bauamt etc. an Info bekommen.

Ebenso (ggflls. mit Beteiligung der nächsthöheren Behörde) den Bebauungsplan falls vorhanden oder aber wenn es diesen nicht gibt, welche Einschränkungen durch die Kirche zu erwarten sind.

Bodengutachten kannst Du natürlich einfordern, die Kosten werden aber auf den Kaufpreis aufgeschlagen, insofern besser den Kaufpreis ohne aushandeln und das selbst beauftragen.

Was ein Vermessungsbericht sein soll, erschließt sich mir aktuell nicht so richtig!?

Es sollte eine Katasterkarte dabei sein, um etwaige Überbauten o.ä. z Zuerkennen, und man kann über Katasteramt und/oder ÖbVI checken lassen, welche Güte die Grenzpunkte/Grenzen haben und ob evtl. Widersprüche im Kataster lauern. Aktualisierung der Koordinaten sollte erst nach Kauf erfolgen bzw. wird erst dann akut, wenn man das Grundstück ausreizen möchte oder muss.

MfG
Dirk Grafe
 
Y

ypg

Hallo,

der Lumpi hat es getroffen! Der Wert wird eher höher ausfallen ...

Lage:
- Ortskern, in dritter Reihe von der Hauptstraße entfernt
hört sich schon mal wertsteigernd an. Gewachsenes Gebiet wird meist lieber genommen als ein Neubaugebiet (Ausnahmen gibt es bei jungen Familien)

Zur Straße ein Rechteck, allerdings mit abgerundeter linker Ecke. Nach hinten hin schmaler werdend.
Sollte kein Problem sein, ein Standardhaus darauf zu setzen, ist also auch kein Mangel

- Bodenrichtwert laut Gutachterausschuss Gemeinde: 300€/m²
ich habe noch nie (wissentlich) ein Grundstück gesehen, welches nach Bodenrichtwert verkauft wurde.
Die Tendenz des Marktwertes geht doch gerade in den Jahren des niedrigen Bauzins nach oben. Boden wird nicht mehr, Bauland immer rarer, da kommt gefühlt der Bodenrichtwert dem Marktwert (nicht Verkehrswert) nicht hinterher.

- Es steht ein altes Haus ohne Zentralheizung und mit laienhaft verlegter Elektrik und Wasser auf dem Gelände. Müsste Ziegelbauweise sein
Ist auch kein Grund, einen Abschlag zu verlangen.

Wenn das 800qm-Grundstück nicht gerade über 2/3 der Länge schmaler als 12 Meter ist, somit also schlecht bebaubar, sehe ich keinen Grund für eine "Art" Wertminderung.
Auch Folgekosten werden von Dir getragen werden müssen. Warum sollte der Verkäufer etwas zahlen? Der hat ja etwas, wonach sich einige (auch gut Betuchte) die Finger lecken.

Wenn der Bebauungsplan hier auch noch erlaubt, was nach Mehrfamilienhaus oder Reihen/Doppelhaus aussieht, dann wird sich ein Bauträger die Hände reiben und das Grundstück mit x% in die Höhe treiben - sofern er etwas von dem Grundstück und deren Verkauf hört.
 
D

DG

Aussagen zum Bodenrichtwert bzw. dessen Aussagekraft ohne Karte und halbwegs exakte Lagebeschreibung sind mit Vorsicht zu genießen.

Wenn das Grundstück auf Grund des Zuschnittes oder Bebauungsplan bzw. Anpassung an vorhandene Bebauung keine Zweitbebauung zulässt, ist es allein auf Grund der Größe und des Zuschnittes abzuwerten.

Statistik (Achtung! Keine offiziellen Bodenrichtwerte, sondern interne Auswertung der Webseite!) ganz schnell einzusehen unter google, erster Treffer: "Rems-Murr-Kreis Bodenrichtwert"

Für Grundstücke um 800m² ist der Preis stabil bzw. leicht fallend und liegt um 200€, nicht 300€.

Wenn das real teil- und getrennt bebaubar ist, geht's ab. Sonst wohl eher nicht.

MfG
Dirk Grafe
 
M

mertmk3

Aufgrund des Bebauungsplan ist eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus nicht möglich, hierzu müsste das Baufenster geändert werden. Auch eine Teilung und ein Bebau mit zwei Häusern ist nicht ohne Änderung des Baufensters möglich. Das liegt hier am Schnitt des Grundstücks.

Generell muss über einen Bieterwettstreit vorerst nicht diskutiert werden, da mir das Grundstück von sehr guten Bekannten privat angeboten wurde.

Jetzt habe ich zwei unterschiedliche Aussagen. Läge der Bodenrichtwert für das Grundstück eher bei 200€ hätte ich eine andere Verhandlungsbasis. Ich hätte nun mit den 300€ kalkuliert.
 
D

DG

Warte ab, was die Verkäufer für Vorstellungen haben. Ansonsten schick mir mal einen Lageplan bzw. eine exakte Adresse des Grundstücks per PN zu, dann kann ich Dir genauer antworten.

MfG
Dirk Grafe
 
M

mertmk3

Eine Frage zum Thema Bodengutachten:

Da im Moment ein Haus auf der Stelle steht wo auch der Neubau entstehen soll kann an dieser Stelle kein Bodengutachten gemacht werden. Ist es ok das Gutachten ein paar Meter vom Haus entfernt machen zu lassen? Da ja eh der Keller ausgehoben wird beim Abriss würde ich das Gutachten gerne im Voraus haben, damit ich eventuelle Auflagen direkt mit dem abrissunternehmen in einem Aufwasch machen lassen kann. Abgesehen davon ist ein Gutachten vor dem Kauf auch nur neben dem Haus möglich.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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